030717 PF Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Nähere Informationen siehe Institutshomepage http://zvr.univie.ac.at
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 14.12.2016 11:00 bis So 29.01.2017 23:59
- Abmeldung bis So 29.01.2017 23:59
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Block im Februar 2017
Montag
06.02.
17:00 - 19:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
07.02.
17:00 - 19:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
08.02.
17:00 - 19:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
09.02.
17:00 - 19:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag
10.02.
17:00 - 19:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
13.02.
17:00 - 19:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
14.02.
17:00 - 19:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
15.02.
17:00 - 19:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
16.02.
17:00 - 19:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag
17.02.
17:00 - 19:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
20.02.
17:00 - 19:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag
24.02.
17:00 - 19:00
Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der beiden schriftlichen Klausuren (= eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend"). Unzureichende Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden. Eine Klausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.Bei der Klausur darf (und soll) eine unkommentierte Gesetzesausgabe verwendet werden.Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Für die weiteren Einheiten besteht keine Anwesenheitspflicht.Die Studierenden sind nicht verpflichtet, sich abzumelden. Wer an keiner der Klausuren teilnimmt bzw keine Mitarbeit erbringt, wird automatisch abgemeldet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Im Rahmen der Pflichtübung wird der mündlichen Mitarbeit ein hoher Stellenwert eingeräumt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, die im Vorfeld bereit gestellten Fälle vorzubereiten und Einzelprobleme im Zuge der gemeinsamen Aufarbeitung in der Stunde zu lösen.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16
Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle im Vorfeld auf der Homepage des Instituts für Zivilverfahrensrecht zur Verfügung gestellt (http://zvr.univie.ac.at ).