Universität Wien

030770 KU Genossenschaftsrecht (2021S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 12.04. 17:00 - 19:30 Digital
Dienstag 13.04. 17:00 - 19:30 Digital
Mittwoch 14.04. 17:00 - 19:30 Digital
Donnerstag 15.04. 17:00 - 19:30 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziel der Lehrveranstaltung ist das Erlernen des Genossenschaftsrechts. Dabei werden die wirtschaftlichen Hintergründe und Interessen erläutert und die Besonderheiten des Genossenschaftsrechts anhand eines Vergleichs mit anderen Rechtsformen herausgearbeitet.

METHODEN der Vermittlung der Studienziele:

In einem möglichst interaktiv gestalteten und durch Fragen aufgelockerten Vortrag, der viel Raum für mündliche Mitarbeit lässt, wird der Stoff erarbeitet.
In einem abschließenden 15-minütigen schriftlichen Test sollen die Studierenden das erlernte Wissen und Können unter Beweis stellen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

LEISTUNGSKONTROLLE und erlaubte HILFSMITTEL pro Teilleistung:

1 schriftlicher Test (15 Minuten) am Ende der Lehrveranstaltung; mündliche Mitarbeit.

Unkommentierte Gesetzesausgaben (ohne Anmerkungen oder Verweisen) sollen stets mitgebracht werden und dürfen auch beim schriftlichen Test verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

MINDESTANFORDERUNGEN an die Studierenden für eine positive Beurteilung

Mindestens einmal mündliche Mitarbeit + positiver Test oder
außerordentlich intensive Mitarbeit (mindestens viermalige positive mündliche Mitarbeit) + ein knapp negativer Test.
Insgesamt wird jede Teilleistung eigenständig bewertet. Das Testergebnis fließt zu 60% in die Beurteilung der Lehrveranstaltung ein, die Mitarbeit zu 40%.

Es besteht im Übrigen Anwesenheitspflicht, ein einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist grundsätzlich gestattet, wird aber beim ersten Termin als Abmeldung gewertet, sodass andere Studierende von der Warteliste nachrücken können.

Prüfungsstoff

Der Stoff wird mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters systematisch und praxisnah aufgearbeitet.

Literatur

Genossenschaft von Nowotny in Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht2 (2017) 1473-1538.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12