030828 KU Internationales und Europäisches Strafrecht (2022S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 07.02.2022 00:01 bis Mo 21.02.2022 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2022 23:59
Details
max. 63 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Donnerstag
10.03.
10:00 - 11:30
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
17.03.
10:00 - 11:30
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
24.03.
10:00 - 11:30
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
31.03.
10:00 - 11:30
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
07.04.
10:00 - 11:30
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
28.04.
10:00 - 11:30
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
05.05.
10:00 - 11:30
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
12.05.
10:00 - 11:30
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
19.05.
10:00 - 11:30
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
02.06.
10:00 - 11:30
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
09.06.
10:00 - 11:30
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Donnerstag
23.06.
10:00 - 11:30
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Europäisches und Internationales Strafrecht
Literatur
Satzger (Internationales und Europäisches Strafrecht, 9. Auflage)
von Satzger zum Lehrbuch zusammengestelltes Material – gut geordnet: www.lehrbuch-satzger.de/
von Satzger zum Lehrbuch zusammengestelltes Material – gut geordnet: www.lehrbuch-satzger.de/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 30.03.2022 11:27
Zum einen gibt es in vielen Bereichen internationale Einigungen, die auch Österreich verpflichten, bestimmtes Verhalten mit Strafe zu bedrohen. Denken Sie zum anderen auch an Fälle, in denen die Strafverfolgung nicht nur einen Staat, sondern mehrere Staaten beansprucht. Beispielsweise hat ein deutsches Unternehmen eine Niederlassung in Spanien. Dort besticht ein deutscher Angestellter einen für Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen spanischen Beamten. Hat die österreichische Staatsanwaltschaft Ermittlungen einzuleiten? Auch gegen den spanischen Beamten? Muss Spanien die Verdächtigen an Österreich ausliefern? Müssen die spanischen Behörden Unterlagen der spanischen Niederlassung sicherstellen und an die deutschen Behörden herausgeben? Und umgekehrt: Wenn der Österreich wieder nach Österreich einreist - muss Österreich ihn an Spanien ausliefern, falls die spanischen Strafverfolgungsbehörden eine Strafverfolgung einleiten? Müssen die österreichischen Behörden Unterlagen, die sich im Mutterunternehmen befinden könnten, dort suchen, gegebenenfalls sicherstellen und an die spanischen Behörden herausgeben? Dürfen sowohl in Spanien als auch in Österreich Strafverfahren eingeleitet werden? Ist ein Verfahren in Spanien ein Grund, das Verfahren in Österreich einzustellen? Wenn der Beschuldigte in Spanien verurteilt wird – ist das ein Einstellungsgrund in Österreich? Und wenn er freigesprochen wird? Wenn Österreich verurteilt oder freispricht: Steht dies die Rechtshilfe an Spanien entgegen?
Was verbirgt sich außerdem hinter Kürzeln wie "CoE", "PJZ", "FATF", "EJN", "SIS" und "SDÜ", was ist eine Richtlinie, was können Europol und Eurojust, haben sie etwas mit Interpol zu tun, was steht in "Grünbüchern" und wer um himmelswillen ist OLAF?
Damit derartige Fragen uns das Leben nicht schwer und die bevorstehende Veranstaltung interessant machen, werden sie dort gelöst. Damit der Überblick über den komplizierten Stoff nicht verloren geht, richtet sich der Aufbau der Lehrveranstaltung im Wesentlichen nach dem Lehrbuch von Satzger (Internationales und Europäisches Strafrecht, 9. Auflage).