040013 UK Rechtsfragen zu Kryptowährungen und virtuellen Finanzierungsformen (2025W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anwesenheitspflicht. Nachanmeldungen werden nicht vorgenommen. Studierende der Warteliste werden nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.09.2025 09:00 bis Mi 17.09.2025 12:00
- Anmeldung von Mi 24.09.2025 09:00 bis Do 25.09.2025 12:00
- Abmeldung bis Di 14.10.2025 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Abhaltungsmodus:
Die Lehrveranstaltung wird grundsätzlich in Präsenz abgehalten, eine Online-Abhaltung ist allerdings nach vorheriger Mitteilung möglich. Verwendet wird in diesem Fall BigBlueButton, der Zugang zum virtuellen Hörsaal wird Ihnen über Moodle zur Verfügung gestellt. Wenn eine Einheit online abgehalten wird, werden Sie davon zuvor per E-Mail benachrichtigt.
22.01.2026 15:00-15:45 HS 12
29.01.2026 15:00-15:45 HS 12
- N Donnerstag 27.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 04.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 11.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 18.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 08.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 15.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 22.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Donnerstag 29.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 12 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Mittelpunkt der Lehrveranstaltung stehen die Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit den auf der Blockchain-Technologie basierenden Kryptowerten stellen. Beleuchtet werden die maßgeblichen Fragen des österreichischen Privatrechts sowie ausgewählte Bereiche der MiCAR sowie des (Banken-)Aufsichtsrechts (insb Konzessionserfordernisse nach BWG, ZaDiG, E-GeldG).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund von aktiver Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte). Ab 21 Punkten ist der Kurs positiv absolviert.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Prof. Dr. Miernicki; martin.miernicki@univie.ac.at).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund aktiver Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 21 Punkten ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund aktiver Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 21 Punkten ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Vortrag, Folien, angegebene Literatur
Literatur
Wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 19.09.2025 08:45