Universität Wien

040018 UK Arbeits- und Sozialrecht (2022W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
VOR-ORT

Es besteht Anwesenheitspflicht.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausuren:
FR 21.10.2022 13.15-14.45 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
FR 04.11.2022 13.15-14.45 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock

  • Montag 03.10. 13:15 - 18:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 06.10. 13:15 - 16:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Montag 10.10. 13:15 - 18:15 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Donnerstag 13.10. 13:15 - 16:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Freitag 14.10. 13:15 - 16:30 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Freitag 21.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 17 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Freitag 04.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 8 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung werden arbeitsrechtliche Grundlagen ebenso vermittelt wie rechtspolitische Hintergründe, aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung. Im Vordergrund stehen zunächst kollektivarbeitsrechtliche Fragen, etwa Abschluss und Inhalte von Kollektivverträgen bzw Betriebsvereinbarungen oder Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Betriebsrat, durch Sozialpartner sowie sonstige Interessensvertretungen (zB Gewerkschaft). Darüber hinaus wird ein Fokus auf individualarbeitsrechtliche Fragen geworfen, etwa im Zusammenhang mit dem Abschluss von Arbeitsverträgen sowie dessen Beendigung (Einvernehmliche Beendigung, Kündigung, Austritt und Entlassung). Neben den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag werden auch die unterschiedlichen Arbeitsvertragstypen (etwa Dienstvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag) erörtert. Ergänzend werden Grundzüge des österreichischen Sozialversicherungsrechts
besprochen.

Ziel:
Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen des österreichischen Arbeits-und Sozialrechts.

Methode:
Literatur, Vortrag der Lehrveranstaltungsleiter, Folien, Fälle, Fragen, Mitarbeit.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 8 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 36 Punkte, Dauer je Klausur: 90 Minuten) am Ende des Kurses. Ab 41 Punkte ist der Kurs positiv absolviert.

Die Klausur besteht aus offenen Fragen und Fällen, die von den Studierenden selbständig zu bearbeiten sind.

Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt zwei Einheiten von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Bernhard Mazal; bernhard.mazal@univie.ac.at).

Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 8 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 36 Punkte, Dauer je Klausur: 90 Minuten) am Ende des Kurses. Ab 41 Punkte ist der Kurs positiv absolviert.

Prüfungsstoff

Literatur, Vortrag der Lehrveranstaltungsleiter, Folien

Literatur

Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 10. Auflage (2019) LexisNexis

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 28.09.2022 15:28