Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
040018 UK Arbeits- und Sozialrecht (2025W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anwesenheitspflicht. Nachanmeldungen werden nicht vorgenommen. Studierende der Warteliste werden nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.09.2025 09:00 bis Mi 17.09.2025 12:00
- Anmeldung von Mi 24.09.2025 09:00 bis Do 25.09.2025 12:00
- Abmeldung bis Di 14.10.2025 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurtermine:
19.01.2026 09:45-11:15 HS 15
26.01.2026 09:45-11:15 HS 15
- Donnerstag 04.12. 08:00 - 13:00 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Freitag 05.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Freitag 05.12. 15:00 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 09.12. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Montag 15.12. 09:45 - 13:00 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 16.12. 08:00 - 11:15 Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Dienstag 13.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
- Montag 19.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Montag 26.01. 09:45 - 11:15 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 8 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 36 Punkte, Dauer je Klausur: 90 Minuten) am Ende des Kurses. Ab 41 Punkte ist der Kurs positiv absolviert.Die Klausur besteht aus offenen Fragen und Fällen, die von den Studierenden selbständig zu bearbeiten sind.Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt zwei Einheiten von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Bernhard Mazal; bernhard.mazal@univie.ac.at).Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 8 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 36 Punkte, Dauer je Klausur: 90 Minuten) am Ende des Kurses. Ab 41 Punkte ist der Kurs positiv absolviert.
Prüfungsstoff
Literatur, Vortrag der Lehrveranstaltungsleiter, Folien
Literatur
Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen LexisNexis aktuelle Auflage downloadbar
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 27.07.2026 09:26
besprochen.Ziel:
Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts.Methode:
Literatur, Vortrag der Lehrveranstaltungsleiter, Folien, Fälle, Fragen, Mitarbeit.