Universität Wien

040060 UK Rechtsfragen zu Kryptowährungen und virtuellen Finanzierungsformen (2020S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausurtermin:
30. 6. 2020, 17:00-18:00 über die Moodle-Plattform, „open book“

Dienstag 12.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Dienstag 19.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Dienstag 26.05. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Dienstag 09.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Dienstag 16.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Dienstag 16.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Dienstag 23.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Dienstag 30.06. 16:45 - 18:15 Hörsaal 7 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Mittelpunkt der Lehrveranstaltung stehen die Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit den auf der Blockchain-Technologie basierenden „Kryptowährungen“ – wie zB Bitcoin oder Ethereum – stellen. Beleuchtet werden die maßgeblichen Fragen des Zivilrechts (insb sachenrechtliche Qualifikation, Erwerb und Übertragung) sowie des Aufsichtsrechts (insb Konzessionserfordernisse nach BWG, ZaDiG, E-GeldG). Außerdem werden den Studierenden Grundkenntnisse hinsichtlich des Ablaufs und der rechtlichen Einordnung von Initial Coin Offerings (ICOs) sowie verwandten Konzepten vermittelt. Grundsatzfragen von Regionalwährungen und der rechtlichen Beurteilung von begrenzten Netzen runden den Inhalt der Lehrveranstaltung ab.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Siehe für die Mitarbeitsleistungen im Sommersemester 2020 die besonderen Informationen auf der Moodle-Plattform!

Bitte beachten Sie die Informationen zur aktuellen Situation auf der Moodle-Plattform!

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Miernicki; martin.miernicki@univie.ac.at).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

Prüfungsstoff

Angegebene Literatur, Folien

Bitte beachten Sie die Informationen zur aktuellen Situation auf der Moodle-Plattform!

Literatur

Wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19