040060 UK Rechtsfragen zu Kryptowährungen und virtuellen Finanzierungsformen (2023S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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prüfungsimmanente Lehrveranstaltung - daher Anwesenheitspflicht
Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
Anmeldungen während der Anmeldezeiten über U:SPACE.
Nachanmeldungen sind ausnahmslos nicht möglich.
Studierende der Warteliste können nur nach Maßgabe freier Plätze in den Kurs aufgenommen werden.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 13.02.2023 09:00 bis Mi 22.02.2023 12:00
- Abmeldung bis Fr 17.03.2023 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausuren:
Dienstag 20.06.2023 15:00 - 15:45 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock 02.503Dienstag 27.06.2023 15:00 - 15:45 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock 02.503
- Dienstag 02.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 09.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
- Dienstag 16.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 23.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 06.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 13.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 20.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 27.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Mittelpunkt der Lehrveranstaltung stehen die Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit den auf der Blockchain-Technologie (wie zB Bitcoin oder Ethereum) basierenden „Kryptowährungen“ stellen. Beleuchtet werden die maßgeblichen Fragen des Zivilrechts (insb sachenrechtliche Qualifikation, Erwerb und Übertragung; "Tokenisierung") sowie ergänzend des Aufsichtsrechts (insb Konzessionserfordernisse nach BWG, ZaDiG, E-GeldG).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund von Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte). Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Miernicki; martin.miernicki@univie.ac.at).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Vortrag, Folien, angegebene Literatur
Literatur
Wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 03.05.2023 20:47