040105 UK Umgründungsrecht (2018W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 10.09.2018 09:00 bis Do 20.09.2018 12:00
- Abmeldung bis Mo 15.10.2018 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 13.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 20.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 27.11. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 04.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 11.12. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 08.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 15.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Dienstag 22.01. 08:00 - 09:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an de Lehrveranstaltungsleiter).
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Geymayer/Tröthan, Grundlagen des Umgründungsrechts, 3. Auflage (2014)
Literatur
Geymayer/Tröthan, Grundlagen des Umgründungsrechts, 3. Auflage (2014)
Artmann/Rüffler, Gesellschaftsrecht (Kapitel Umgründungen) oder Rieder/Huemer, Gesellschaftsrecht (Kapitel Umgründungen)
Artmann/Rüffler, Gesellschaftsrecht (Kapitel Umgründungen) oder Rieder/Huemer, Gesellschaftsrecht (Kapitel Umgründungen)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28
Die Studierenden sollen am Ende dieser Lehrveranstaltung ein fundiertes Wissen im Umgründungsrecht haben und ihr Wissen über die rechtlichen und steuerlichen Folgen von Umgründungen praktisch anwenden können.
Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.