Universität Wien

040106 UK Privatstiftungsrecht (2018W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 13.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 20.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 27.11. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 04.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 11.12. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 08.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 15.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
  • Dienstag 22.01. 15:00 - 16:30 Hörsaal 15 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Fokus dieser Lehrveranstaltung stehen die zivilrechtlichen Grundlagen der Privatstiftung. Den Teilnehmern wird ein Überblick über die Rechtsnatur, die Gründungsarten (Gründung unter Lebenden, Gründung von Todes wegen) und die Motive für die Gründung einer Privatstiftung vermittelt. Des Weiteren wird auf die Rechtsstellung des Stifters und der Begünstigten eingegangen. Dabei werden die sich daraus ergebenden Rechtsprobleme aufgezeigt und näher besprochen.
Die Studierenden verfügen nach Absolvierung dieser Lehrveranstaltung über grundlegende Kenntnisse des Privatstiftungsrechts und sind in der Lage einfache Rechtsfragen in diesem Zusammenhang eigenständig zu lösen.
Die Bearbeitung des Stoffes erfolgt mittels Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters unter Einbeziehung praxisbezogener Fragen und Fälle. Es wird eine Powerpoint-Präsentation verwendet. Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Kurs ist erwünscht.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren in deutscher Sprache (je 45% = je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 51% (=21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Herrn Dr. Miernicki, martin.miernicki@univie.ac.at).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.

Prüfungsstoff

Vortrag des Lehrenden sowie der jeweilige Foliensatz, der im Rahmen der Lehrveranstaltung verwendet wird.

Literatur

Foliensatz wird auf Moodle bereitgestellt

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:28