040273 KU Europäisches Gesellschaftsrecht (2025W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 08.09.2025 09:00 bis Mi 17.09.2025 12:00
- Anmeldung von Mi 24.09.2025 09:00 bis Do 25.09.2025 12:00
- Abmeldung bis Di 14.10.2025 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausuren:
21.01.2025 11:30-13:00 HS 16
28.01.2025 11:30-13:00 HS 16
- N Mittwoch 26.11. 11:30 - 13:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 03.12. 11:30 - 13:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 10.12. 11:30 - 13:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 17.12. 11:30 - 13:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 07.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 14.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 21.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
- Mittwoch 28.01. 11:30 - 13:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung wird den Studierenden ein Überblick über das europäische Gesellschaftsrecht gegeben. Dabei werden die für Gesellschaften relevanten primärrechtlichen (insbesondere Grundfreiheiten) und sekundärrechtlichen Normen des Unionsrechts näher behandelt. Darüber hinaus werden die besonderen europäischen Gesellschaftsformen einer näheren Betrachtung unterzogen und zu den nationalen Gesellschaftsformen in Bezug gesetzt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (4 Punkte) sowie zweier Klausuren in deutscher Sprache (je 18 Punkte) am Ende des Kurses. Ab 21 Punkten ist der Kurs positiv absolviert. Die Verwendung von unkommentierten Gesetzesausgaben und nicht elektronischen Wörterbüchern ist bei der Prüfung erlaubt (Post-Its: nur unbeschriftet zulässig - weder Zahlen noch Überschriften; verschiedene Farben, Größen sind zulässig.). Weitere Informationen zu den erlaubten Hilfsmittel bei den Klausuren finden Sie unter http://privatrecht.univie.ac.at/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht durchgehende Anwesenheitspflicht. Aus einem wichtigen Grund können Studierende für insgesamt eine Einheit von der Anwesenheitspflicht entbunden werden. In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor.Die Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (4 Punkte) sowie zweier Klausuren (je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 21 Punkte ist der Kurs positiv absolviert. Notenschlüssel: ab 21 Punkte - genügend, ab 26 Punkte - befriedigend, ab 31 Punkte - gut, ab 36 Punkte - sehr gut.
Prüfungsstoff
Vortrag des Lehrenden, sowie der im Rahmen der Lehrveranstaltung besprochene Foliensatz. Dieser wird über die Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt.
Literatur
Kalss/Klampfl, Europäisches Gesellschaftsrecht
Habersack/Verse, Europäisches Gesellschaftsrecht
Habersack/Verse, Europäisches Gesellschaftsrecht
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 05.09.2025 17:05