Universität Wien

040480 VK RdW: Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen (2010W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs für alle Studienrichtungen, auch MitbelegerInnen:
die positive Absolvierung des einführenden Kurses "Grundzüge des Rechts" ,
sowie
zusätzlich für die Studienrichtungen Bakkalaureat Betriebswirtschaft (1. Oktober 2006) und Bachelorstudium Internationale Betriebswirtschaft (1. Oktober 2008) die positive Absolvierung des "Moduls Privatrecht".

1. Klausur: Di, 30.11.2010, 18.30-20.00
2. Klausur: Di, 07.12.2010, 18.30-20.00

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 05.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12
Dienstag 12.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12
Dienstag 19.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12
Dienstag 09.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12
Dienstag 16.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12
Dienstag 23.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12
Dienstag 30.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12
Dienstag 07.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 12

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Der Kurs beschäftigt sich mit den Pflichten von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, Aufsichtsräten und Abschlussprüfern und der - praktisch immer bedeutsamer werdenden - Frage, wann und wem gegenüber sie unter welchen Voraussetzungen persönlich haftbar werden. Kenntnisse aus Kapitalgesellschaftsrecht werden als Voraussetzung für diesen Kurs empfohlen. Erörtert wird die Rechtslage nach GmbHG, nach AktG, nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB sowie im Insolvenzfall und nach diversen Sondervorschriften (etwa ASVG oder BAO).

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Da es sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung handelt, ist durchgehende Anwesenheit erforderlich. Eine einmalige Abwesenheit (90 Minuten) wird noch toleriert.

Die Leistungskontrolle selbst erfolgt durch Mitarbeit im Kurs, einen kurzen Zwischentest sowie zwei Klausuren zu je 45 Minuten am Ende der Lehrveranstaltung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Die Lehrinhalte werden zunächst mittels Vortrag der Lehrveranstaltungsleiterin theoretisch vermittelt um in weiterer Folge von den Studierenden bei der Lösung von praxisbezogenen Fällen angewandt bzw umgesetzt zu werden. Unterlagen werden auf die Homepage zum Download bereitgestellt.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29