Universität Wien

040480 UK Haftung von Leitungs- und Kontrollorganen (2018W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 16.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 23.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 30.10. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 06.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 13.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 20.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 27.11. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock
Dienstag 04.12. 18:30 - 20:00 Hörsaal 10 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalt:
Der Kurs beschäftigt sich mit den Pflichten von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsräten und der - praktisch immer bedeutsamer werdenden - Frage, wann und wem gegenüber sie unter welchen Voraussetzungen persönlich haftbar werden. Kenntnisse aus Kapitalgesellschaftsrecht werden als Voraussetzung für diesen Kurs empfohlen. Erörtert wird die Rechtslage nach GmbHG, nach AktG sowie im Insolvenzfall und nach diversen Sondervorschriften (etwa ASVG oder BAO).

Ziele:
Die Studierenden sollen anhand von wirklichen Fällen einen Überblick über mögliche Gefahren einer Position als Leitungsorgan erhalten, um später auch selbst in der Praxis Risikopotenziale des eigenen Handelns erkennen und vermeiden zu können. Auch die praktische vertragsrechtliche und versicherungsrechtliche Situation wird einbezogen.

Methoden:
Die Lehrinhalte werden zunächst mittels Impulsvortrag der Lehrveranstaltungsleiterin vermittelt, um in weiterer Folge von den Studierenden bei der Lösung von praxisbezogenen Fällen angewandt bzw umgesetzt zu werden. Unterlagen werden auf die Homepage (http://privatrecht.univie.ac.at) zum Download bereitgestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert. Unkommentierte Gesetzestexte und nicht elektronische Wörterbücher dürfen bei den Klausuren verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

In der 1. Einheit besteht ausnahmslos Anwesenheitspflicht. Nicht erschienene Studierende werden vom Kurs abgemeldet, es sei denn, für ihr Fehlen liegt ein wichtiger belegbarer Grund vor. (Entschuldigung und Nachweis vor der 1. Einheit an Frau Prof. Welser; irene.welser@chsh.com).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund mündlicher Mitarbeit (10% = 4 Punkte) im Kurs, sowie zwei Klausuren (je 45% = je 18 Punkte, Dauer je Klausur: 45 Minuten) in deutscher Sprache am Ende des Kurses. Ab 51% (= 21 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff wird von der Lehrveranstaltungsleiterin in der ersten Einheit bekanntgegeben.

Literatur

Reich-Rohrwig, GmbH-Recht I², Rz 2/306 bis 2/598; Ratka-Rauter, Handbuch
Geschäftführerhaftung²; Koppensteiner/Rüffler, GmbHG³, §§ 25, 30j und 33;
Jabornegg-Strasser, AktG, 5. Auflage, §§ 77-84, Rz 95-135 und §§ 98,99, Rz
32-46; Doralt-Nowotny-Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz², §§ 84 und 99
Literatur zum vertiefenden Studium: Kalss/Kunz, Handbuch für den Aufsichtsrat; Kalss/Frotz/Schörghofer Handbuch für den Vorstand

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29