040601 EK RdW: Einführung in das Steuerrecht (2009S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Zusammenfassung
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 09.02.2009 09:00 bis So 22.02.2009 23:59
- Anmeldung von Do 26.02.2009 09:00 bis Fr 27.02.2009 23:59
- Abmeldung bis Sa 14.03.2009 23:59
An/Abmeldeinformationen sind bei der jeweiligen Gruppe verfügbar.
Gruppen
Gruppe 1
Zwischenklausur: Mi., 22.04.2009, 12:30 Uhr, Audimax BWZ
Endklausur: Fr. 15.05.2009, 18:00 Uhr, Audimax BWZ
Endklausur: Fr. 15.05.2009, 18:00 Uhr, Audimax BWZ
max. 370 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 04.03. 17:00 - 20:00 AudiMax BWZ
- Mittwoch 11.03. 17:00 - 20:00 AudiMax BWZ
- Mittwoch 18.03. 17:00 - 20:00 AudiMax BWZ
- Mittwoch 25.03. 17:00 - 20:00 AudiMax BWZ
- Mittwoch 01.04. 17:00 - 20:00 AudiMax BWZ
-
Mittwoch
22.04.
12:30 - 14:00
AudiMax BWZ
Großer Hörsaal 1
Großer Hörsaal 2 - Mittwoch 29.04. 17:00 - 20:00 AudiMax BWZ
- Mittwoch 06.05. 17:00 - 20:00 AudiMax BWZ
-
Freitag
15.05.
18:00 - 20:00
AudiMax BWZ
Großer Hörsaal 1
Großer Hörsaal 2 - Freitag 29.05. 12:45 - 13:45 Hörsaal 11
Gruppe 2
SUMMER TERM-Lehrveranstaltung (geblockt im September)
Endklausur: Sa., 19.09.2009, 10:00 Uhr, Audimax BWZ
Endklausur: Sa., 19.09.2009, 10:00 Uhr, Audimax BWZ
max. 370 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 03.09. 09:00 - 13:30 AudiMax BWZ
- Freitag 04.09. 09:00 - 13:30 AudiMax BWZ
- Samstag 05.09. 09:00 - 13:30 AudiMax BWZ
- Montag 07.09. 09:00 - 13:30 AudiMax BWZ
- Dienstag 08.09. 09:00 - 13:30 AudiMax BWZ
-
Samstag
19.09.
10:00 - 12:00
AudiMax BWZ
Großer Hörsaal 1
Großer Hörsaal 2 - Montag 28.09. 17:00 - 18:00 Seminarraum 1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Grundbegriffe der Steuern; Rechtsquellen des Steuerrechts; Grundlagen der Einkommen- und Körperschaftsteuer; Umsatzsteuer; Verkehrsteuern; Rechtsgeschäftsgebühren; Verfahrensrecht.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Insgesamt werden 36 Punkte vergeben. Es werden zwei schriftliche Prüfungen abgehalten, je Klausur können 18 Punkte (50 % der Gesamtpunkteanzahl der Endnote) erreicht werden. Eine positive Beurteilung erfolgt ab einer erreichten Punkteanzahl von 18,5.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ziel ist das Erlernen wesentlicher Inhalte, Methoden und Anwendungsbereiche des Steuerrechts. Durch die Vermittlung grundlegender Kenntnisse des Steuerrechts sollen die Studierenden in der Lage sein, sowohl (grundlegende) unternehmerische als auch private Sachverhalte auf ihre ertragsteuerlichen, umsatzsteuerlichen und verkehrsteuerlichen Konsequenzen hin überprüfen zu können. Auch sollen die Studierenden Kenntnisse über die wichtigsten Rechte und Pflichten im Abgabenverfahren erlangen.
Prüfungsstoff
Die Inhalte werden vom Lehrveranstaltungsleiter vorgetragen und anhand des Lösens von Beispielen angewandt. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich auf die Lehrveranstaltung vorbereiten.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:29