Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

040601 VO Steuerrecht (2022W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 4 - Wirtschaftswissenschaften
VOR-ORT

Die Vorlesung findet grundsätzlich in Präsenzform am Oskar-Morgenstern-Platz unter Einhaltung des Corona-Sicherheitskonzepts der Universität Wien statt. Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen zum Lehrbetrieb vor Ort inkl. Eintrittstests unter https://studieren.univie.ac.at/info . Gleichzeitig werden sämtliche Einheiten der Vorlesung via u:stream und Moodle auch digital zur Verfügung gestellt.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Die Vorlesung Steuerrecht findet in deutscher Sprache statt.

Die Vorlesung findet grundsätzlich in Präsenzform am Oskar-Morgenstern-Platz, unter Einhaltung des Corona-Sicherheitskonzepts der Universität Wien, statt. Eine Teilnahme online ist allerdings ebenfalls möglich. Allerdings können auf diese Weise keine Bonuspunkte erzielt werden (siehe unten: Bonuspunkte).

Bitte beachten Sie die aktuellen Infos der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften!

Am Montag den 28.11.2022 15-16:30h sowie am Montag 30.01.2023 15-16:30h finden zwei digitale Fragestunden zur Prüfungsvorbereitung statt. Bei diesen Terminen handelt es sich daher um Fragestunden, nicht um reguläre Vorlesungseinheiten.

Anmerkungen zu den Prüfungsterminen:

Der erste Prüfungstermin des WS 2022/23 findet am 03.02.2023 statt. Dies ist gleichzeitig der letzte Termin des SS 2022- nähere Informationen zur Anmeldung etc. finden Sie hier: https://ufind.univie.ac.at/de/exam.html?prueid=1275218&lv=040601&semester=2022S

Die Prüfungstermine für die VO Steuerrecht WS 2022/2023 lauten wie folgt:

Freitag 03.02. 09:45 - 13:00 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß + Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Dienstag 28.02. 09:45 - 13:00 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock + Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Donnerstag 27.04. 09:45 - 13:00 Hörsaal 1 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß + Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
Montag 03.07. 09:45 - 13:00 Hörsaal 14 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock + Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock

  • Freitag 07.10. 09:45 - 13:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Freitag 14.10. 09:45 - 13:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Freitag 21.10. 09:45 - 13:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Freitag 28.10. 09:45 - 13:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Freitag 04.11. 09:45 - 13:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Freitag 11.11. 09:45 - 13:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Freitag 18.11. 09:45 - 13:00 Hörsaal 9 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Freitag 25.11. 09:45 - 13:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Montag 28.11. 15:00 - 16:30 Digital
  • Freitag 02.12. 09:45 - 13:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Freitag 09.12. 09:45 - 13:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Freitag 16.12. 13:15 - 16:30 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Freitag 13.01. 09:45 - 13:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Freitag 20.01. 09:45 - 13:00 Hörsaal 6 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock
  • Freitag 27.01. 09:45 - 13:00 Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
  • Montag 30.01. 15:00 - 16:30 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalte und Ziele:
Ziel ist das Erlernen wesentlicher Inhalte, Methoden und Anwendungsbereiche des Steuerrechts. Die Studierenden erkennen die Bedeutung des Steuerrechts für die Wirtschaft und verstehen dessen Vernetzung mit den anderen Rechtsdisziplinen. Durch die Vermittlung grundlegender Kenntnisse des Steuerrechts sollen die Studierenden in der Lage sein, sowohl unternehmerische als auch nicht-unternehmerische Sachverhalte auf ihre ertrag-, umsatz- und verkehrssteuerrechtlichen Konsequenzen hin überprüfen zu können.

Dies beinhaltet:
• Grundsätze steuerlicher Gewinnermittlung, Einkünfteermittlung und Einkommensbesteuerung,
• die Besteuerung unterschiedlicher Rechtsformen (Personengesellschaften, Körperschaften),
• Besonderheiten bei der Besteuerung von verbundenen Unternehmen,
• die Umsatzsteuerpflicht des Unternehmers,
• die Systematik der Rechtsverkehrsteuern,
• Besonderheiten bei der Besteuerung von grenzüberschreitenden Aktivitäten sowie
• die europarechtlichen Rahmenbedingungen des Steuerrechts und
• das Steuerverfahrensrecht sowie die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung

Methoden:
Die Inhalte werden von der Vortragenden auf Basis der einschlägigen Rechtsvorschriften und anhand von praxisnahen Fallstudien, wie sie auch Teil der schriftlichen Prüfung sind, vermittelt. Von den Studierenden wird erwartet, dass sie sich anhand der angegebenen Literatur auf die entsprechenden Vorlesungseinheiten vorbereiten.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Prüfung. Diese wird in deutscher Sprache abgehalten und dauert 90 Minuten. Bis auf Weiteres finden sämtliche Vorlesungsprüfungen im Bereich Steuerrecht ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz unter Einhaltung des Corona-Sicherheitskonzepts der Universität Wien statt. Abhängig von der epidemiologischen Lage kann es sein, dass die Prüfungsmodalität auf online / digital umgestellt werden muss. Dies wird durch ein entsprechendes Update im Vorlesungsverzeichnis kenntlich gemacht.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Insgesamt können bei der Prüfung 100 Punkte erreicht werden; ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist die Prüfung positiv absolviert. Darüber hinaus gilt folgender Notenschlüssel:
Nicht Genügend: bis 50% (bis 50 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte - 63 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte - 87 Punkte)
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte - 100 Punkte)

Bei den Prüfungen dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.

Markierungen und Beschriftungen der Gesetzesausgaben: Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen ausschließlich mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten. ZB dürfen Sie Im Kodex bei § 9 KStG einen Post-It mit folgendem Titel hinzufügen: „§ 9 KStG“. Unzulässig wäre aber jedenfalls eine Kombination mit der Paragrafenüberschrift, also zB „ § 9 KStG – Unternehmensgruppen“ oder gar nur „Unternehmensgruppen“.

Bonuspunkte: Durch mündliche Mitarbeit in den Vorlesungseinheiten können bis zu 10 Mitarbeitspunkte erzielt werden. Diese Mitarbeitspunkte werden, unter der Voraussetzung, dass Sie sich ordnungsgemäß für die Vorlesung Steuerrecht angemeldet haben, Ihrem Prüfungsergebnis der Prüfung VO Steuerrecht als Bonuspunkte hinzugerechnet. Diese Bonuspunkte sind nicht Bestandteil des regulären Punkteschematas der Prüfung VO Steuerrecht; in Summe können Sie daher, inklusive regulärer Punkte und Bonuspunkte 110 von 100 Punkten erzielen.
Dies gilt nur dann, wenn Sie die Prüfung VO Steuerrecht innerhalb der 3 Prüfungstermine des Semesters, in dem Sie die Vorlesung Steuerrecht besucht haben, absolvieren. Für das WS 2022/2023 sind das die Prüfungstermine am 03.02.2023, am 28.02.2023, und am 27.04.2023. Die von Ihnen in den Vorlesungseinheiten erreichten Bonuspunkte können nur bei Ihrem ersten Antritt zur Prüfung Steuerrecht innerhalb dieser Frist eingelöst werden und werden automatisch Ihrem Prüfungsergebnis hinzugerechnet.
Bonuspunkte werden nur für mündliche Mitarbeitsleistungen an jene Studierende vergeben, die in Präsenz an den Vorlesungseinheiten teilnehmen. Sollte es aufgrund der epidemiologischen Lage erforderlich werden, dass die VO Steuerrecht in digitaler Form abgehalten werden muss, so können in diesen Einheiten keine Bonuspunkte erzielt werden.

Prüfungsstoff

Inhalte
des Lehrbuches Doralt, Steuerrecht 2022, 23. Auflage (2022)
der Fallstudien sowie der PPT-Folien

Literatur

Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze (69. Auflage, Linde, Stand 01.03.2022)
Doralt, Steuerrecht 2022, 23. Auflage (Manz, 2022).

Zur Vertiefung und Ergänzung: Doralt/Ruppe/Mayr/Kirchmayr-Schliesselberger (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I, 12. Auflage (Manz, 2019) und Doralt/Ruppe/Ehrke-Rabel (Hrsg) Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band II, 8. Auflage.
Beispielsfälle und PPT-Slides (werden zu den relevanten Vorlesungseinheiten zur Verfügung gestellt).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 30.06.2023 11:46