040604 UK Sonderfragen des Unternehmenssteuerrechts (2022S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Diese Lehrveranstaltung ist strikt für Studierende der SPL 4 kontingentiert.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 07.02.2022 09:00 bis Mo 21.02.2022 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2022 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dieser Kurs findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.
Die Lehrveranstaltung findet grundsätzlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz unter Einhaltung des Corona-Sicherheitskonzepts der Universität Wien statt. Sollte es die Gesundheitslage erfordern, wird die Lehrveranstaltung in hybrider Form (unter Teilnahme von Kleingruppen vor Ort und mit Übertragung via Livestream) fortgeführt.
Die erste Teilklausur (Zwischenklausur) findet am Donnerstag, den 07.04.2022 von 13:15-14:45 in jedem Fall ausschließlich in Präsenz am Oskar-Morgenstern-Platz statt (Prüfungszeit: 30 Minuten). Die zweite Teilklausur (Endklausur) findet ebenfalls ausschließlich in Präsenz am Donnerstag, den 23.06.2022 von 13:15-14:45 (Prüfungszeit: 60 Minuten) statt.
Donnerstag
24.02.
10:00 - 11:00
Digital
Donnerstag
03.03.
13:15 - 14:45
Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Donnerstag
10.03.
13:15 - 14:45
Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Donnerstag
17.03.
13:15 - 14:45
Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Donnerstag
24.03.
13:15 - 14:45
Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Donnerstag
31.03.
13:15 - 14:45
Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Donnerstag
07.04.
13:15 - 14:45
Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Donnerstag
28.04.
13:15 - 14:45
Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Donnerstag
05.05.
13:15 - 14:45
Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Donnerstag
19.05.
13:15 - 14:45
Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Donnerstag
02.06.
13:15 - 14:45
Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Donnerstag
09.06.
13:15 - 14:45
Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Donnerstag
23.06.
13:15 - 14:45
Hörsaal 5 Oskar-Morgenstern-Platz 1 Erdgeschoß
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Insgesamt können in diesem Kurs 100 Punkte erreicht werden.
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt dabei anhand
• der Mitarbeit (in Form von Clicker-Fragen [Single-, Multiple-Choice, Lückentext, Drag-&-Drop via Moodle] während der einzelnen LV-Einheiten; Anteil an der Gesamtnote: 10% = 10 Punkte),
• der Übernehme der Funktion als Sparring-Partner für eine zugewiesene LV-Einheit (beinhaltet eine Präsentation einem vorgegebenen Thema/EuGH-Rechtsprechung sowie die Funktion als primäre*r Diskussionspartner*in für die LV-Leitung während der LV-Einheit; Anteil an der Gesamtnote: 25% = 25 Punkte),
• einer Zwischenklausur (Anteil an der Gesamtnote: 20% = 20 Punkte) und
• einer Endklausur (Anteil an der Gesamtnote: 45% = 45 Punkte).Die Teilklausuren werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten. Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen in den Gesetzesausgaben mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen darüber hinaus nur mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten. ZB dürfen Sie Im Kodex bei § 9 KStG einen Post-It mit folgendem Titel hinzufügen: „§ 9 KStG“. Unzulässig wäre aber jedenfalls eine Kombination mit der Paragrafenüberschrift, also zB „ § 9 KStG – Unternehmensgruppen“ oder gar nur „Unternehmensgruppen“.Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Die Leistungskontrolle/Beurteilung erfolgt dabei anhand
• der Mitarbeit (in Form von Clicker-Fragen [Single-, Multiple-Choice, Lückentext, Drag-&-Drop via Moodle] während der einzelnen LV-Einheiten; Anteil an der Gesamtnote: 10% = 10 Punkte),
• der Übernehme der Funktion als Sparring-Partner für eine zugewiesene LV-Einheit (beinhaltet eine Präsentation einem vorgegebenen Thema/EuGH-Rechtsprechung sowie die Funktion als primäre*r Diskussionspartner*in für die LV-Leitung während der LV-Einheit; Anteil an der Gesamtnote: 25% = 25 Punkte),
• einer Zwischenklausur (Anteil an der Gesamtnote: 20% = 20 Punkte) und
• einer Endklausur (Anteil an der Gesamtnote: 45% = 45 Punkte).Die Teilklausuren werden schriftlich in deutscher Sprache abgehalten. Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, nicht programmierbare Taschenrechner und nicht elektronische Wörterbücher verwendet werden.Erlaubt sind ausschließlich Unterstreichungen und Markierungen der Textstellen in den Gesetzesausgaben mit Textmarkern udgl sowie die Verwendung durch Post-Its. Post-Its dürfen darüber hinaus nur mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen beschriftet werden. Verboten sind daher insbesondere: jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter, Prüfungsschemata, Sonstige Zeichen, Zusätzliche Blätter sowie Paragraphenverweise und Verweisketten. ZB dürfen Sie Im Kodex bei § 9 KStG einen Post-It mit folgendem Titel hinzufügen: „§ 9 KStG“. Unzulässig wäre aber jedenfalls eine Kombination mit der Paragrafenüberschrift, also zB „ § 9 KStG – Unternehmensgruppen“ oder gar nur „Unternehmensgruppen“.Eine Beurteilung erfolgt sobald Studierende zumindest einmal an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben (zB Unterschriftsleistung).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ab 50,5% (= 50,5 Punkte) ist der Kurs positiv absolviert.
Notenschlüssel:
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte – 100 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte – 87 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte – 63 Punkte)
Nicht Genügend: Bis 50 % (Bis 50 Punkte)
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Notenschlüssel:
Sehr Gut: 87,5% - 100% (87,5 Punkte – 100 Punkte)
Gut: 75% - 87% (75 Punkte – 87 Punkte)
Befriedigend: 63,5% - 74,5% (63,5 Punkte – 74,5 Punkte)
Genügend: 50,5% - 63% (50,5 Punkte – 63 Punkte)
Nicht Genügend: Bis 50 % (Bis 50 Punkte)
Bei der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Sollten Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen können, müssen Sie uns darüber vorab per E-Mail informieren, um weiter am Kurs teilnehmen zu können.
Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der Lehrveranstaltung zu einer negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Prüfungsstoff
Inhalte
• des Lehrbuchs Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band II (8. Auflage, 2019) Kapitel 2 (Umsatzsteuer) und Unterkapitel 3 (Grunderwerbsteuer) des Kapitel 6
• der zusätzlich durch das Institut ausgegebenen Materialien zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten
• der zur Verfügung gestellten PPT-Folien
• des Lehrbuchs Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band II (8. Auflage, 2019) Kapitel 2 (Umsatzsteuer) und Unterkapitel 3 (Grunderwerbsteuer) des Kapitel 6
• der zusätzlich durch das Institut ausgegebenen Materialien zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten
• der zur Verfügung gestellten PPT-Folien
Literatur
Aktuelle Auflage des Kodex Steuergesetze
Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band 2 (8. Auflage, 2019)
Zusätzliche Materialien, die zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden.
PPT-Slides, (die ebenso zeitgerecht für die relevanten Lehrveranstaltungs-Einheiten zur Verfügung gestellt werden).
Doralt/Ruppe/Kirchmayr/Mayr, Steuerrecht Band 2 (8. Auflage, 2019)
Zusätzliche Materialien, die zur Vorbereitung der jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden.
PPT-Slides, (die ebenso zeitgerecht für die relevanten Lehrveranstaltungs-Einheiten zur Verfügung gestellt werden).
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 11.05.2023 11:27
Ziele sind die vertiefende Auseinandersetzung mit Spezialfragen zur Umsatz- und Grunderwerbsteuer. Dabei soll den Studierenden die Behandlung von Sonderfragen der Umsatz- und Grunderwerbsteuer unter anderem anhand von Fallstudien und EuGH Urteilen vermittelt werden. Inhalte sind ua
• Grundlagen der Umsatzsteuer (Systematische Einordnung, Anwendungsbereich, Prüfungsschema)
• Sonderfragen des Unternehmerbegriffs
• Leistungsbegriff und Leistungsaustausch
• B2B und B2C Warenhandel (Sonderbestimmungen, Lieferortregelungen, Nachweispflichten)
• Reihengeschäfte und Dreiecksgeschäfte
• Elektronisch erbrachte Leistungen
• Sonderfragen der Bemessungsgrundlage
• Befreiungen von der Umsatzsteuer
• Vorsteuerabzug
• Lieferungen und sonstigen Leistungen gleichgestellte Vorgänge (Eigenverbrauch)
• Geschäftsveräußerungen
• Sonderregelungen iZm Grundstücksumsätzen
• Unternehmensrelevante Aspekte der Grunderwerbsteuer