Universität Wien

060051 VU Feldarchäologie 2 - Dokumentation und Richtlinien für archäologische Maßnahmen (2018S)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Di, 9-12 Uhr, HS 7

06.03. (Vorbesprechung), 13.03., 10.04., 17.04., 24.04., 08.05., 29.05., 19.06, 26.06.2018 (Test)

Dienstag 06.03. 09:00 - 12:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
Dienstag 13.03. 09:00 - 12:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
Dienstag 10.04. 09:00 - 12:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
Dienstag 17.04. 09:00 - 12:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
Dienstag 24.04. 09:00 - 12:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
Dienstag 08.05. 09:00 - 12:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
Dienstag 29.05. 09:00 - 12:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
Dienstag 19.06. 09:00 - 12:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG
Dienstag 26.06. 09:00 - 12:00 Hörsaal 7 Franz-Klein-Gasse 1 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Rahmen der archäologischen Ausgrabung können die Befundstrukturen im Boden nur einmal "gelesen" werden. Eine archäologische Ausgrabung bedeutet den Abbau der archäologischen Strukturen und damit letztendlich eine zumeist endgültige Zerstörung der archäologischen Befundsituation allerdings mit einer wissenschaftlich fundierten Dokumentation auf sehr hohem Niveau und unter kontrollierten Methoden! Standards zur Dokumentation dieses nicht wiederholbaren Prozesses sind dementsprechend notwendig und auch vorhanden. Neben den Fundmaterialien existieren nach Abschluss von archäologischen Untersuchungen lediglich die Dokumentationsunterlagen und die Funde weiter. Die sorgfältige akribische Dokumentation während der laufenden Grabung ist demnach ein entscheidender Ausgangsfaktor für die Qualität der anschließenden wissenschaftlichen Bearbeitung!
Mit den Richtlinien für archäologische Maßnahmen wurde durch das Bundesdenkmalamt ein Mindeststandard für die Organisation und Dokumentation geschaffen, der bundesweit für sämtliche archäologische Maßnahmen Gültigkeit besitzt.
Präsentationen und Diskussionen zu den Dokumentationsmethoden, zur administrativen Verwaltung von Grabungen, zu sicherheits- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen sowie zu den sonstigen gesetzlichen Grundlagen mit besonderem Fokus auf die aktuellen Richtlinien der Abteilung für Bodendenkmale des Bundesdenkmalamtes beleuchten das weite Umfeld einer professionellen archäologischen Grabungstätigkeit.
Die Lehrveranstaltung ist als Vor-, aber auch als Nachbereitung für die Lehrgrabungen 1 und 2 des Pflichtmoduls Grabungstechnik des Bachelorstudiums Urgeschichte und Historische Archäologie zu verstehen, denn zahlreiche Problematiken können schon aus Zeitgründen während der Lehrgrabungen nicht oder nur kursorisch erörtert werden.
Im Rahmen der LV Feldarchäologie 2: Dokumentation & Richtlinien für archäologische Maßnahmen wird auf die enorme Spezialisierung und Verantwortung deutlich hingewiesen und das Bewusstsein geschärft, dass eine umfassend und sorgfältig organisierte und dokumentierte Grabung unumgänglich für die weitere wissenschaftliche Bewertung ist. Es werden jene Methoden und Techniken der praktischen Arbeit in Bezug auf archäologische Ausgrabungen und der damit verbundenen Dokumentation den Studierenden näher gebracht.
Den Studierenden wird der Weg zur selbständigen Grabungsdokumentation eine vorrangig eingeforderte Befähigung im Berufsbild eines/r ArchäologIn erleichtert.
Die Lehrinhalte werden mittels Präsentationen, Diskussionen und Übungen vermittelt. Ebenso kann eine Exkursion stattfinden (abhängig von der TeilnehmerInnenzahl).
Die LV ist prüfungsimmanent. Es herrscht Anwesenheitspflicht. Eine vorhersehbare Nichtteilnahme ist per E-Mail an die LV-Leiterin vorher anzukündigen: Alexandra.Krenn-Leeb@univie.ac.at. Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung ist per u:space und per Moodle durchzuführen!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Am Semesterende werden die Lehrinhalte anhand eines schriftlichen Tests und/oder Übungen zu den Richtlinien für archäologische Maßnahmen (unbedingt erforderlich) und bei Bedarf mittels eines mündlichen Gesprächs (bei Zwischennoten mit Verbesserungsoption oder genügendem bis nicht genügendem Erfolg) überprüft.
Für die Leistungskontrolle werden der schriftliche Test am 26.06.2018, die Hausübung, die aktive Teilnahme (Beteiligung an den Diskussionen) und die persönliche Anwesenheit berücksichtigt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Gewichtung der Leistungen:
Schriftlicher Test: 45%
Aktive Teilnahme (Diskussion, Übung): 10%
Anwesenheit: 20%
Hausübung: 25%
Die Benotung kann nur nach absolviertem schriftlichem Test und nach Abgabe der Hausübung erfolgen (Abgabe bis spätestens 15.09.2018).

Prüfungsstoff

Die Richtlinien für archäologische Maßnahmen und das Denkmalschutzgesetz (in der jeweils aktuellen Fassung).

Literatur

Weitere Literatur wird bei Bedarf in der LV bekannt gegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 21.03.2024 00:10