Universität Wien

070598 FS Forschungsseminar (2010S)

Ehegerichtsbarkeit in der Neuzeit

10.00 ECTS (4.00 SWS), SPL 7 - Geschichte
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 11.03. 13:00 - 15:00 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
Donnerstag 18.03. 13:00 - 15:00 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
Donnerstag 25.03. 13:00 - 15:00 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
Donnerstag 15.04. 13:00 - 15:00 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
Donnerstag 22.04. 13:00 - 15:00 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
Donnerstag 29.04. 13:00 - 15:00 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
Donnerstag 06.05. 13:00 - 15:00 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
Donnerstag 20.05. 13:00 - 15:00 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
Donnerstag 27.05. 13:00 - 15:00 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
Donnerstag 10.06. 13:00 - 15:00 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
Donnerstag 17.06. 13:00 - 15:00 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
Donnerstag 24.06. 13:00 - 15:00 Seminarraum Geschichte 1 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 10
Montag 28.06. 10:00 - 13:00 (ehem. Hörsaal 45 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 8)
Montag 28.06. 13:00 - 16:00 Seminarraum Geschichte 3 Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 9

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Ehe ist bis zur Gegenwart die wichtigste Institution, die das Zusammenleben von Männern und Frauen sowohl in rechtlicher, ökonomischer wie auch gesellschaftspolitischer Hinsicht regelt und gestaltet. Scheinbar die Geschlechterordnung abbildend, ist die Institution Ehe wesentlich an der Hervorbringung der Geschlechterordnung beteiligt. Im Laufe der Lehrveranstaltung sollen die verschiedenen Aspekte von Ehe aus einer kultur- und geschlechtergeschichtlichen Perspektive analysiert werden. Als Quellenbasis dienen uns einerseits normative Regelungen, andererseits Überlieferungen von kirchlichen und weltlichen Ehegerichten.
Während die Ehegerichtsbarkeit in den reformierten Territiorien des Heiligen Römischen Reichs bereits Gegenstand einiger Forschungsarbeiten war, ist die Ehegerichtsbarkeit in den katholischen Territorien im Allgemeinen, im Gebiet des heutigen Österreichs im Besonderen, noch kaum untersucht. Der regionale Schwerpunkt des Forschungsseminars wird im Erzherzogtum Österreich unter der Enns liegen, welches heute im wesentlichen die Bundesländer Niederösterreich und Wien umfasst. In zeitlicher Hinsicht werden wir die Ehegerichtsbarkeit vom frühen 16. Jahrhundert bis in die 1970er Jahre in den Blick nehmen. Wer durfte heiraten? Wer entschied darüber? Welche Erwartungen wurden an die Ehe allgemein, an den Partner bzw. die Partnerin im Speziellen geknüpft. Warum scheiterten Ehen und welche Auswege aus einer "unglücklichen" Ehe standen den EhepartnerInnen zu verschiedenen Zeiten zur Verfügung?
Bis heute kann in der Konzeption der katholischen Kirche eine kirchlich geschlossene Ehe nur durch Annulierung oder den Tod eines Ehepartners getrennt werden. Für Ehepaare, die nicht mehr gemeinsam leben wollten, entwickelte die mittelalterliche Kirche das Institut der Trennung von Tisch und Bett. In der österreichischen Geschichtsschreibung ist nicht nur das Wissen um dieses Institut äußerst gering, sondern auch die Kenntnis der für die Trennung von Tisch und Bett zuständigen Institutionen und die Anzahl der Fälle, über die sie entschieden. Zur Beantwortung dieser Fragen braucht es Grundlagenforschung, die im Forschungsseminar gelernt und betrieben wird.

Voraussetzung: Interesse an und Grundkenntnisse in Gender Studies sowie Lust an der Arbeit mit Archivalien. Bevorzugt aufgenommen werden Studierende, die bereits über Kurrentkenntnisse verfügen. Lateinkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht unbedingt erforderlich.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Prüfungsmodalität: Die Bewertung setzt sich zusammen aus: Erstens der aktiven Teilnahme an den Sitzungen und den Archivterminen; zweitens der Qualität der Abschlussarbeit. Als Abschlussarbeit ist ein schriftlicher Forschungsantrag zu formulieren, der den Forschungsstand skizziert, konkrete Forschungsfragen formuliert, einen ersten Einblick in die zu bearbeitenden Archivbestände gibt und theoretische und methodologische Konzepte benennt, die zur Analyse der Quellen und Beantwortung der Forschungsfragen herangezogen werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur

Lutz Alexandra, Ehepaare vor Gericht. Konflikte und Lebenswelten in der Frühen Neuzeit, Frankfurt am Main: Campus 2006.
Ehmer Joseph u.a. (Hg.), Historische Familienforschung. Ergebnisse und Kontroversen. Michael Mitterauer zum 60. Geburtstag. Frankfurt/ New York: Campus 1997.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Diplom: P1; MA Frauen- und Geschlechtergeschichte (10 ECTS); MA Geschichte: NZ (10 ECTS); MA Geschichte: Österr. Geschichte (10 ECTS); MATILDA

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:31