Universität Wien

090117 UE Neugriechisch I (2015W)

5.00 ECTS (4.00 SWS), SPL 9 - Altertumswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Tutorium: DO wtl von 15.10.2015 bis 28.01.2016 15.30-16.30
Ort: Hörsaal d. Inst. f. Byzantinistik u. Neogräzistik, Postg. 7/1/3;
Tutorin: Waldschütz, Lucia

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 05.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Donnerstag 08.10. 08:00 - 09:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Montag 12.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Donnerstag 15.10. 08:00 - 09:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Montag 19.10. 13:15 - 14:45 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Donnerstag 22.10. 08:00 - 09:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Donnerstag 29.10. 08:00 - 09:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Donnerstag 05.11. 08:00 - 09:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Montag 09.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Donnerstag 12.11. 08:00 - 09:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Montag 16.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Donnerstag 19.11. 08:00 - 09:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Montag 23.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Donnerstag 26.11. 08:00 - 09:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Montag 30.11. 13:15 - 14:45 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Donnerstag 03.12. 08:00 - 09:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Montag 07.12. 13:15 - 14:45 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Donnerstag 10.12. 08:00 - 09:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Montag 14.12. 13:15 - 14:45 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Donnerstag 17.12. 08:00 - 09:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Donnerstag 07.01. 08:00 - 09:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Montag 11.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Donnerstag 14.01. 08:00 - 09:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Montag 18.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Donnerstag 21.01. 08:00 - 09:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)
  • Montag 25.01. 13:15 - 14:45 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
  • Donnerstag 28.01. 08:00 - 09:30 (ehem. Hörsaal 23 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 5)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Erster Teil einer vierteiligen Lehrveranstaltung mit Schwerpunkt Grammatik und Satzlehre des Neugriechischen. Grundlage ist das Lehrbuch "Ta nea ellenika gia xenus" plus Übungsbuch. Weitere Lehrmittel: Griechisch-Deutsches Glossar, die dazugehörige Grammatik in Form eines Skriptums, CD mit den Texten des Lehrbuches. Behandelt werden 7 Kapitel, zu denen schriftliche und mündliche Übungen zu absolvieren sind.
Zur Vertiefung der Grammatik und des Wortschatzes dienen zusätzlich 7 umfangreiche "Hausarbeiten", die im Skriptum beinhaltet sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Diese LVA hat prüfungsimmanenten Charakter, d.h.: für einen positiven Abschluss ist die Anwesenheit bei der LVA (Zahl der erlaubten Fehlstunden: 5, bei regelmäßigem Besuch des Tutoriums: 8) sowie die fristegerechte schriftliche Ausführung sämtlicher Hausübungen
unerlässlich. Die Kursteilnehmer werden außerdem über die abzugebenden HÜ zusätzlich mündlich befragt. Die abgegebenen HÜ werden in der nächsten LVA korrigiert zurückgegeben. Sollten die Kursteilnehmer aus einem triftigen Grund fehlen, sollen die entsprechenden HÜ beim Kursleiter spätestens während der nächsten LVA einlangen.

Benotungsmodalitäten:
4 (genügend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch und Übungsbuch (einzelne negative Leistungen werden auch toleriert) und
den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.

3 (befriedigend) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum. Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA.

2 (gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum. Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA und die aktive Mitarbeit während der LVA.

1 (sehr gut) setzt voraus:
Die fristgerechte schriftliche Ausführung sämtlicher abzugebender Übungen aus dem Lehrbuch, Übungsbuch und dem LVA-Skriptum. Den positiven Abschluss mündlicher Befragungen während der LVA, die aktive Mitarbeit während der LVA und das Bestehen der 2 oder 3 Klausurarbeiten während des Semesters.

Anmerkungen: 1. Parallel zur LVA wird ein Tutorium abgehalten.
2. Als Frist für eine sanktionslose Abmeldung steht der 30.10.15 und ist schriftlich dem Kursleiter mit zu teilen, andernfalls wird die entsprechende Leistung mit einer 5 (nicht genügend) beurteilt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Vorrausetzungen: Keine.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 15.10.2021 00:17