Universität Wien

100211 SE Neuere dt. Lit.: Unzurechnungsfähigkeit und freier Wille i. d. Literatur des 18. & 19. Jahrhunderts (2007W)

6.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 10 - Deutsche Philologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

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Dienstag 02.10. 18:15 - 19:45 (ehem.Übungsraum 5 Germanistik Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 5)
Dienstag 09.10. 18:15 - 19:45 (ehem.Übungsraum 5 Germanistik Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 5)
Dienstag 16.10. 18:15 - 19:45 (ehem.Übungsraum 5 Germanistik Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 5)
Dienstag 23.10. 18:15 - 19:45 (ehem.Übungsraum 5 Germanistik Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 5)
Dienstag 30.10. 18:15 - 19:45 (ehem.Übungsraum 5 Germanistik Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 5)
Dienstag 06.11. 18:15 - 19:45 (ehem.Übungsraum 5 Germanistik Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 5)
Dienstag 13.11. 18:15 - 19:45 (ehem.Übungsraum 5 Germanistik Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 5)
Dienstag 20.11. 18:15 - 19:45 (ehem.Übungsraum 5 Germanistik Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 5)
Dienstag 27.11. 18:15 - 19:45 (ehem.Übungsraum 5 Germanistik Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 5)
Dienstag 04.12. 18:15 - 19:45 (ehem.Übungsraum 5 Germanistik Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 5)
Dienstag 11.12. 18:15 - 19:45 (ehem.Übungsraum 5 Germanistik Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 5)
Dienstag 18.12. 18:15 - 19:45 (ehem.Übungsraum 5 Germanistik Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 5)
Dienstag 08.01. 18:15 - 19:45 (ehem.Übungsraum 5 Germanistik Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 5)
Dienstag 15.01. 18:15 - 19:45 (ehem.Übungsraum 5 Germanistik Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 5)
Dienstag 22.01. 18:15 - 19:45 (ehem.Übungsraum 5 Germanistik Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 5)
Dienstag 29.01. 18:15 - 19:45 (ehem.Übungsraum 5 Germanistik Hauptgebäude, 2.Stock, Stiege 5)

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

'Unzurechnungsfähigkeit' ist ein juristischer Terminus, der bei der Klärung von Schuldfragen im Recht Verwendung findet. Verminderte Schuldfähigkeit setzte einen eingeschränkten freien Willen voraus und wurde für Täter herangezogen, die ihre Tat nicht aus freiem Willensentschluß begangen hatten, wofür unterschiedliche Gründe geltend gemacht werden konnten. Die Anschauung, dass Kinder, Frauen, Wahnsinnge oder Besessene nicht in vollem Umfang schuldfähig waren, hatte eine alte (Rechts-) Tradition. Dies änderte sich erst im Laufe der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, als etwa der Affekt, insofern er handlungsauslösend war, als schuldmindernder Faktor anerkannt wurde. Literatur und Drama haben diesen Prozeß der Veränderung von Rechtsgefühl und Rechtsnormen nicht nur begleitet, sie waren selbst Foren der Auseinandersetzung über die rechtlichen, moralischen und religiösen Implikationen von schuldhaftem Verhalten. Welche Deutungsangebote macht die Literatur für Schuld und Unzurechungsfähigkeit? Welchen Begriff von Subjektivität bzw. Seele legt sie dabei jeweils zugrunde? Am Beispiel der Themenbereiche 'Kindsmord', 'Wahnsinn' und 'soziale Stigmatisierung' in der Literatur sollen diese Fragen exemplarisch diskutiert werden.
Literatur: H. L. Wagner: Die Kindermörderin; F. Schiller: Die Räuber; Der Verbrecher aus verlorener Ehre; J.W. Goethe: Faust (Gretchentragödie), E.T.A. Hoffmann: Das Fräulein von Scuderi; G. Büchner: Woyzeck; A. von Droste-Hülshoff: Die Judenbuche.
In der ersten Sitzung wird der Seminarplan vorgestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

I 2260

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:32