Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
150031 SUE Japanisch in Alltagssituationen (2026S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 17.02.2026 10:00 bis Di 03.03.2026 10:00
- Abmeldung bis Fr 27.03.2026 18:00
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 11.03. 16:15 - 17:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 18.03. 16:15 - 17:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 25.03. 16:15 - 17:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 15.04. 16:15 - 17:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 22.04. 16:15 - 17:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 29.04. 16:15 - 17:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 06.05. 16:15 - 17:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 13.05. 16:15 - 17:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 20.05. 16:15 - 17:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 27.05. 16:15 - 17:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 03.06. 16:15 - 17:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 10.06. 16:15 - 17:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 17.06. 16:15 - 17:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Mittwoch 24.06. 16:15 - 17:45 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Folgende Leistungen werden zur Benotung herangezogen:
- aktive Beteiligung an der LV;
- fristgerecht eingereichte Hausübungen;
- ein schriftlicher Test;
- ein Konversationstest.
Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung (siehe „Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab“).
Der genaue Inhalt und die Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
- aktive Beteiligung an der LV;
- fristgerecht eingereichte Hausübungen;
- ein schriftlicher Test;
- ein Konversationstest.
Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung (siehe „Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab“).
Der genaue Inhalt und die Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen:
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet, um Nachrückungen zu ermöglichen.Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden die aktive Mitarbeit und Zusammenarbeit der Teilnehmer*innen zur Erreichung der Lehr- und Lernziele eingefordert.Für eine positive Benotung ist daher neben der Erbringung der unter „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“ genannten Teilleistungen auch eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich.Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:
- Aktive Beteiligung am Kursgeschehen (24 POINTs) 24%
- Hausübungen (39 POINTs) 39%
- ein schriftlicher Test (20 POINTs) 20%
- ein Konversationstest (17 POINTs) 17 %Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen POINTs wie folgt:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 80 POINTs, Befriedigend: ≥ 70 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet, um Nachrückungen zu ermöglichen.Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden die aktive Mitarbeit und Zusammenarbeit der Teilnehmer*innen zur Erreichung der Lehr- und Lernziele eingefordert.Für eine positive Benotung ist daher neben der Erbringung der unter „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“ genannten Teilleistungen auch eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich.Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:
- Aktive Beteiligung am Kursgeschehen (24 POINTs) 24%
- Hausübungen (39 POINTs) 39%
- ein schriftlicher Test (20 POINTs) 20%
- ein Konversationstest (17 POINTs) 17 %Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen POINTs wie folgt:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 80 POINTs, Befriedigend: ≥ 70 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs
Prüfungsstoff
Inhalt der LV
Literatur
Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht und über die e-Learning Plattform zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
M16, Alternative Erweiterungen
Letzte Änderung: Mo 27.07.2026 09:27
Die Sprachpflichtfächer des ersten Studienjahres müssen positiv abgeschlossen sein sowie die UE Japanisch Praxis 3.
Es dürfen nur Studierende teilnehmen, die diese LV noch nicht besucht haben. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 beschränkt.
Studierende die in Japan bereits länger als 1 Semester studiert haben, können teilnehmen, wenn genügend Plätze frei sind.Ziele: Die Studierenden sollen in verschiedenen Alltagssituationen sprachlich richtig und flüssig reagieren lernen.
Inhalte: Japanisch Sprachunterricht speziell zum Üben von Alltagssituationen.
Praktischer Sprachunterricht mit Konversationsübungen (wenn möglich in Kleingruppengesprächen mit Native Speakers), Dialogen, Rollenspielen und Präsentation.
Die Teilnehmer*innen sollen sich für jede Unterrichtseinheit vorbereiten!