Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
150032 PVU Japanisch Starter Kit (2026S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Diese Lehrveranstaltung ist ausschließlich für Studierende der Japanologie eine unterstützende Vorbereitung auf die Sprach-StEOP-Prüfungstermine (Japanisch Theorie 1) im SoSe 26.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 17.02.2026 10:00 bis Di 03.03.2026 10:00
- Abmeldung bis Fr 27.03.2026 18:00
Details
max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch, Japanisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 19.03. 18:00 - 19:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 26.03. 18:00 - 19:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 16.04. 18:00 - 19:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 23.04. 18:00 - 19:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 30.04. 18:00 - 19:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 07.05. 18:00 - 19:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Donnerstag 21.05. 18:00 - 19:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung wird fortlaufend bewertet. Folgende Faktoren bestimmen die Endnote:
a) Aktive Teilnahme an der Lehrveranstaltung – 10%
b) Hausübungen – 10%
c) zwei kurze Tests – 40% (2x20%)
d) Abschlusstest – 40 %
Bei den Tests sind keine Hilfsmittel wie Wörterbucher zugelassen.
Die LV findet vor Ort statt.Plagiatsnotiz:Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
a) Aktive Teilnahme an der Lehrveranstaltung – 10%
b) Hausübungen – 10%
c) zwei kurze Tests – 40% (2x20%)
d) Abschlusstest – 40 %
Bei den Tests sind keine Hilfsmittel wie Wörterbucher zugelassen.
Die LV findet vor Ort statt.Plagiatsnotiz:Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden die aktive Mitarbeit und Zusammenarbeit der Teilnehmer*innen zur Erreichung der Lehr- und Lernziele eingefordert.
Für eine positive Benotung ist daher neben der Erbringung der unter „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“ genannten Teilleistungen auch eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich.
Die Note wird nach folgendem Schema ermittelt:
0–59%: NG | 60–69%: GEN | 70–79%: BEF | 80–89%: GUT | 90%+: SG
Für eine positive Benotung ist daher neben der Erbringung der unter „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“ genannten Teilleistungen auch eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich.
Die Note wird nach folgendem Schema ermittelt:
0–59%: NG | 60–69%: GEN | 70–79%: BEF | 80–89%: GUT | 90%+: SG
Prüfungsstoff
Alle prüfungsrelevanten Materialien werden zeitgerecht auf Moodle zur Verfügung gestellt.
Literatur
Lehrbuch: Bunka Shokyū Nihongo. Kaiteiban, Band 1 und 2, Verlag Bonjinsha. Erhältlich u. a. bei der Buchhandlung FACULTAS im Hof 1 / Campus AAKH.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 27.07.2026 09:27
Das Ziel der LV ist, Studierende beim Erlenen der japanischen Schriftsysteme zu unterstützen. Im Fokus steht dabei, dass Studierende den Kanji die sinojapanische (On-) und reinjapanische (Kun-) Lesung sowie eine deutsche Hauptbedeutung korrekt zuordnen können, um auch unbekannte Wörter in japanischen Texten lesen und ihre Bedeutung grob erfassen zu können. Da in VO STEOP: Japanisch Theorie 1 Kanji auf diese Weise geprüft werden (Angabe von on- und kun-Lesung, sowie einer deutschen Bedeutung; „Kanji passiv“), hilft diese LV auch bei der Prüfungsvorbereitung zu Theorie 1; Kanji-Schreiben („Kanji aktiv“) ist nicht Lernziel dieser LV.
Da in „Theorie 1“ Grammatik und Satzbau im Vordergrund stehen und einzelne Kanji nicht im Detail behandelt werden, führt diese LV die Zeichen systematisch ein (Bedeutung, häufige Wortbildungen, einprägsame Merkhilfen). Arbeitsmaterialien und Angaben für Hausübungen werden auf Moodle bereitgestellt.
Die LV findet zweisprachig (auf Deutsch und Japanisch) statt. Den Studierenden steht die Wahl der Sprache für ihre mündlichen und schriftlichen Beiträge frei.*Diese Lehrveranstaltung ist eine vorbereitende Übung zur STEOP-Prüfung Einführung in die japanische Sprache (Japanisch Theorie 1), die ECTS können NICHT für das Studium verwendet werden.