Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
150035 SUE Zeitungslektüre (Gruppe 1) (2026S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 17.02.2026 10:00 bis Di 03.03.2026 10:00
- Abmeldung bis Fr 27.03.2026 18:00
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 06.03. 10:15 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Freitag 13.03. 10:15 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Freitag 20.03. 10:15 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Freitag 27.03. 10:15 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Freitag 17.04. 10:15 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Freitag 24.04. 10:15 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Freitag 08.05. 10:15 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Freitag 15.05. 10:15 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Freitag 22.05. 10:15 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Freitag 29.05. 10:15 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Freitag 05.06. 10:15 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Freitag 12.06. 10:15 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Freitag 19.06. 10:15 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Freitag 26.06. 10:15 - 12:00 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Folgende Teilleistungen werden zur Benotung herangezogen:
- aktive Beteiligung an der LV;
- fristgerecht eingereichte Hausübungen;
- Aufsatz 500-1000 Zeichen;
- Meinungsaufsatz (400-600 Zeichen) zu einem selbst ausgewählten Zeitungsartikel auf Japanisch;
- Kurzreferat.
Meinungsaufsatz werden während des Unterrichts handschriftlich verfasst. Die Verwendung einer selbst angefertigten Vokabelliste auf Papier ist hierbei erlaubt.
Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung (siehe „Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab“).
Der genaue Inhalt und Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.
Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig. - Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion über eine erbrachte Teilleistung für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung!) verlangen.
- aktive Beteiligung an der LV;
- fristgerecht eingereichte Hausübungen;
- Aufsatz 500-1000 Zeichen;
- Meinungsaufsatz (400-600 Zeichen) zu einem selbst ausgewählten Zeitungsartikel auf Japanisch;
- Kurzreferat.
Meinungsaufsatz werden während des Unterrichts handschriftlich verfasst. Die Verwendung einer selbst angefertigten Vokabelliste auf Papier ist hierbei erlaubt.
Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung (siehe „Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab“).
Der genaue Inhalt und Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.
Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig. - Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion über eine erbrachte Teilleistung für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung!) verlangen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderungen:
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet, um Nachrückungen zu ermöglichen.
Diese Lehrveranstaltung erfordert die regelmäßige Anwesenheit der Teilnehmer*innen zur Diskussion der Referate und Inputs der LV-Leitung. Für eine positive Benotung ist daher eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich.Beurteilungsmaßstab:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:
- Aufsatz (12 POINTs) 12%,
- Meinungsaufsatz (18 POINTs) 18%,
- ein Kurzreferat (24 POINTs) 24%,
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen (46 POINTs) 46%.
Für die Qualität der Teilleistungen (sprachliche Korrektheit, klare Struktur, Nachvollziehbarkeit der Argumentation) werden POINTs vergeben.
Die Endnote ergibt sich aus der gewichteten Summe der Teilleistungen:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 75 POINTs, Befriedigend: ≥ 65 POINTs, Genügend: ≥ 55 POINTs, Nicht genügend: weniger als 55 POINTs.
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet, um Nachrückungen zu ermöglichen.
Diese Lehrveranstaltung erfordert die regelmäßige Anwesenheit der Teilnehmer*innen zur Diskussion der Referate und Inputs der LV-Leitung. Für eine positive Benotung ist daher eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich.Beurteilungsmaßstab:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:
- Aufsatz (12 POINTs) 12%,
- Meinungsaufsatz (18 POINTs) 18%,
- ein Kurzreferat (24 POINTs) 24%,
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen (46 POINTs) 46%.
Für die Qualität der Teilleistungen (sprachliche Korrektheit, klare Struktur, Nachvollziehbarkeit der Argumentation) werden POINTs vergeben.
Die Endnote ergibt sich aus der gewichteten Summe der Teilleistungen:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 75 POINTs, Befriedigend: ≥ 65 POINTs, Genügend: ≥ 55 POINTs, Nicht genügend: weniger als 55 POINTs.
Prüfungsstoff
Inhalt der LV.
Literatur
Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht und über die e-Learning Plattform zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
M18.3
Letzte Änderung: Mo 27.07.2026 09:27
Die Studierenden sollen aus einer größeren Menge von Zeitungsartikeln ein bis zwei Artikel, die gut zu ihrem eigenen Forschungsthema oder Interesse passen, auswählen, und ihr Leseverständnis mittels der bisher erworbenen Japanischkenntnisse und unter Einbeziehung ihres Wissen über die japanische Gesellschaft schulen.Inhalte: Angeleitete Lektüre ausgewählter Texte, gemeinsames Lesen von Zeitungsartikeln, kurze grammatikalische Erklärungen, Besprechen und Diskutieren der Artikel-Inhalte.
Alle Teilnehmer*innen halten ein (10-minütiges) Referat, in dem sie ihren selbst ausgewählten Artikel präsentieren und ihre eigene Meinung dazu ausdrücken.Methode: Systematische sprachliche und inhaltliche Erschließung japanischsprachiger Texte mittels unterschiedlicher Lese-Techniken. Die Studierenden üben, mündliche sowie schriftliche Zusammenfassungen von Zeitungsartikeln zu verfassen und schriftliche Stellungnahmen zu einem konkreten Thema auf Japanisch abzugeben.