150040 VU Kinoräume und Kinokultur in Japan (2019W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 16.09.2019 09:00 bis Mi 02.10.2019 11:00
- Abmeldung bis Fr 25.10.2019 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 09.10. 16:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 16.10. 16:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 23.10. 16:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 30.10. 16:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 06.11. 16:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 20.11. 16:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 27.11. 16:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Mittwoch 04.12. 16:00 - 17:30 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Diese LV ist für Studierende des Masterstudiengangs und Studierende des Bachelorstudiengang (Japanischgrundkenntnisse vorausgesetzt)ZIELE: Erwerb von Grundkenntnissen der japanischen Film- und KinogeschichteINHALTE: Die LV beschäftigt sich mit dem Wandel von Kinos und alternativen Aufführungspraktiken von Film in Japan von den Anfängen als Jahrmarktsattraktion bis in die von Multiplexkinos und Livestreaming dominierte Gegenwart. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die spezifische Ausformung einer 'japanische' Kinokultur gelegt werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Beurteilung erfolgt kumulativ über alle geforderten Einzelleistungen in E-Learning und Präsenzeinheiten: (1) schriftliche Zusammenfassung und Analyse eines Fachtextes zum LV-Thema (2) schriftliche Ausarbeitung eines Konzeptes zum Kinobetrieb.Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden. Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Japanischgrundkenntnisse werden vorausgesetzt.Für eine positive Beurteilung sind alle Teilleistungen zu erbringen.
Aktive Mitarbeit an der LV (20%)
Schriftliche Fachtextanalyse (40%)
Schriftliches Konzept (40%)Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
Aktive Mitarbeit an der LV (20%)
Schriftliche Fachtextanalyse (40%)
Schriftliches Konzept (40%)Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Bitte beachten Sie IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren) verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/
Prüfungsstoff
prüfungsimmanente LV
Literatur
wird in der LV bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
neues Curriculum MA: M5
altes Curriculum MA: M9
JBA M16, Modul Alternative Erweiterungen (BA)
altes Curriculum MA: M9
JBA M16, Modul Alternative Erweiterungen (BA)
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:20