150058 SUE Japanisch Zeitungslektüre (2012W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Beginn: Do 4.10.2012, 15:15-16:45 Uhr
Besprechungszimmer Japanologie
Besprechungszimmer Japanologie
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 10.09.2012 09:00 bis Do 27.09.2012 10:00
- Anmeldung von Fr 28.09.2012 09:00 bis Mo 08.10.2012 10:00
- Abmeldung bis Do 25.10.2012 09:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch
Lehrende
Termine
Zur Zeit sind keine Termine bekannt.
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten stattfindet und eine Abmeldung erfolgt ist, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen. Es besteht Anwesenheitspflicht.
Für die Benotung ausschlaggebend sind zwei bis drei kleine Aufsätze, zwei große Aufsätze und ein bis zwei Referate.
Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet
Für die Benotung ausschlaggebend sind zwei bis drei kleine Aufsätze, zwei große Aufsätze und ein bis zwei Referate.
Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Systematische Aufarbeitung eines Textes zur Steigerung des Leseversändnisses, sowie die Fähigkeit eine Zusammenfassung und Stellungsnahme zu einem Thema abgeben zu können.
Prüfungsstoff
Gemeinsames Lesen von Zeitungsartikeln, kurze gramatikalische Erklärungen, besprechen und diskutieren des Inhaltes.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
JMA M3.3
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:35
Angeleitete Lektüre ausgewählter Texte, die eine Erweiterung des Vokabulars, das Leseverständnis, sowie die Fähigkeit, die eigene Meinung zu einem Thema in einer Diskussionsrunde ausdrücken zu können, fördern soll.