Universität Wien

150058 UE Japanische Zeitungslektüre (2019W)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch

Lehrende

Termine

DI 13:45-15:15, Besprechungszimmer der Japanologie (1. Stock), Beginn: 8.10.


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese LV ist NICHT für das Bachelorstudium. Die Zeitungslektüre für das Bachelorstudium findet im SoSe 2016 statt.
Ziele: Erweiterung des Vokabulars, das Leseverständnis, sowie die Fähigkeit, die eigene Meinung zu einem Thema in einer Diskussionsrunde ausdrücken zu können.

Inhalte: Angeleitete Lektüre ausgewählter Texte, Gemeinsames Lesen von Zeitungsartikeln, kurze grammatikalische Erklärungen, Besprechen und Diskutieren des Inhaltes.

Methode: Systematische Aufarbeitung eines Textes zur Steigerung des Leseverständnisses, sowie die Fähigkeit eine Zusammenfassung und Stellungnahme zu einem Thema abgeben zu können.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen. Für eine positive Benotung ist eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich.Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet.

Folgende Leistungen werden zur Benotung herangezogen:
Zwei lange Aufsätze, vier kurze Aufsätze, ein Referat und die Mitarbeit im Unterricht.

Erlaubte Hilfsmittel: Wörterbuch.

PLAGIATSNOTIZ:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, alle Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen.
Beachten Sie unbedingt IMMER: Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Angaben (= Zitieren), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens und gilt als geistiger Diebstahl, der auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Arbeiten von kleinen Hausübungen bis zu Masterarbeit oder Dissertation und Referate, die an der Universität Wien eingereicht bzw. gehalten werden.
Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf.
Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/#

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für eine positive Note müssen mindestens 50 % der erreichbaren Punkte erreicht werden.
Für aktive Mitarbeit werden Bonuspunkte vergeben.

Prüfungsstoff

Literatur

Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht und über die e-learning Plattform zur Verfügung gestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

altes Curriculum MA: M3.3
neues Curriculum MA: M1, M4

Letzte Änderung: Mi 25.09.2019 11:28