Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

150058 UE Japanische Zeitungslektüre (2024W)

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch

Lehrende

Termine

Di 13:30-15:00, Besprechungszimmer Japanologie, 1. Stock
Beginn: 8.10.


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Diese LV ist für das Masterstudium. Die UE Zeitungslektüre für das Bachelorstudium findet nur im Sommersemester statt.

Ziele: Erweiterung des Vokabulars, des Leseverständnisses, sowie die Fähigkeit, die eigene Meinung zu einem Thema in einer Diskussionsrunde ausdrücken zu können.

Inhalte: Angeleitete Lektüre ausgewählter Texte, gemeinsames Lesen von Zeitungsartikeln, kurze grammatikalische Erklärungen, Besprechen und Diskutieren des Inhaltes.

Methode: Systematische Aufarbeitung eines Textes zur Steigerung des Leseverständnisses, sowie die Fähigkeit eine Zusammenfassung und Stellungnahme zu einem Thema abgeben zu können.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel von einer Benotung abgesehen. Für eine positive Benotung ist eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich.Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet.

Folgende Leistungen werden zur Benotung herangezogen:
Zwei lange Aufsätze (850~1000 Zeichen), drei kurze Aufsätze (450~500 Zeichen), ein Referat und die Mitarbeit im Unterricht.
Erlaubte Hilfsmittel: Wörterbuch.
Für die schriftlichen Arbeiten dürfen keine Übersetzungstools herangezogen werden.

Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/

Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen:
Zwei lange Aufsätze (850~1000 Zeichen)
drei kurze Aufsätze (450~500 Zeichen)
ein Referat
Mitarbeit im Unterricht

Für aktive Mitarbeit werden Bonuspunkte vergeben.
Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, kann dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung führen.

Beurteilung / Gewichtung der einzelnen Teilleistungen:
Die verschiedenen, zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt gewichtet:

Zwei lange Aufsätze (850~1000 Zeichen): je 20 Punkte
drei kurze Aufsätze (450~500 Zeichen): je 10 Punkte
Referat: 20 Punkte
Mitarbeit im Unterricht: 10 Punkte

Die Endnote ergibt sich aus der Summe aller für die verschiedenen Teilleistungen vergebenen Punkte wie folgt:
1 Sehr gut: 100~85 Punkte, 2 Gut: 84~75 Punkte, 3 Befriedigend: 74~65 Punkte, 4 Genügend: 64~50 Punkte, 5 Nicht genügend: 49~0 Punkte

Prüfungsstoff

Im Unterricht verwendete Materialien

Literatur

Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht und über die e-learning Plattform zur Verfügung gestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

MA: M1, M4

Letzte Änderung: Do 12.09.2024 16:46