Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

150059 SUE Japanisch Praxis 5 (Gruppe 1) (2025W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 15 - Ostasienwissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Japanisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 07.10. 13:00 - 14:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Dienstag 14.10. 13:00 - 14:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Dienstag 21.10. 13:00 - 14:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Dienstag 28.10. 13:00 - 14:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Dienstag 04.11. 13:00 - 14:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Dienstag 11.11. 13:00 - 14:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Dienstag 18.11. 13:00 - 14:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Dienstag 25.11. 13:00 - 14:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Dienstag 02.12. 13:00 - 14:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Dienstag 09.12. 13:00 - 14:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Dienstag 16.12. 13:00 - 14:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Dienstag 13.01. 13:00 - 14:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Dienstag 20.01. 13:00 - 14:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
  • Dienstag 27.01. 13:00 - 14:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Voraussetzungen:
STEOP, Module M5 (Wissenschaftliches Arbeiten in der Japanologie - Basis), M14 (Japanisch Theorie 4) und M15 (Japanisch Praxis 4)

Diese Lehrveranstaltung baut auf dem Stoff der ersten vier Semester auf und ist der praktische Teil des Sprachunterrichts. Ziel ist die Erweiterung und Vertiefung des bisher Gelernten durch Sprechen, Hören, Schreiben und Lesen.

Die praktischen Übungen umfassen: Lesen, Grammatikübungen, Sätze schreiben und Sprechen, sowie Hörverständnis mit Hörbeispielen.

Konkretes Ziel der LV ist die Sprachbeherrschung auf folgendem Niveau: Lesen von ca. 700 Kanji und Schreiben von ca. 600 Kanji; Erweiterung des Vokabulars; Lesen, Schreiben und Verstehen von anspruchsvolleren Texten zu vertrauten Themen; mündliche Kommunikation auf Mittelstufenniveau.
Darüber hinaus lernen die Studierenden, die eigene Meinung zu den behandelten Themen auf Japanisch mündlich auszudrücken, sowie logisch strukturierte Aufsätze darüber zu schreiben.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Folgende Leistungen werden zur Benotung herangezogen:
- aktive Beteiligung an der LV;
- fristgerecht eingereichte Hausübungen;
- drei Kanji-Tests;
- ein schriftlicher Test (Erkennen und Anwenden von Grammatik und Vokabular) ;
- ein Hörverständnistest;
- zwei Aufsätze á 350-800 Zeichen;
- ein Kurzreferat in Kleingruppen.
Einer von den zwei Aufsätzen werden während des Unterrichts handschriftlich verfasst. Die Verwendung einer selbst angefertigten Vokabelliste auf Papier ist hierbei erlaubt.
Werden eine oder mehrere dieser Teilleistungen nicht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung (siehe „Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab“).
Der genaue Inhalt und Termine werden während der Lehrveranstaltung mitgeteilt.
Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion über eine erbrachte Teilleistung für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung!) verlangen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen:
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen. Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet, um Nachrückungen zu ermöglichen.
Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden die aktive Mitarbeit und Zusammenarbeit der Teilnehmer*innen zur Erreichung der Lehr- und Lernziele eingefordert.
Für eine positive Benotung ist daher neben der Erbringung der unter „Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel“ genannten Teilleistungen auch eine Anwesenheit von mindestens 80% erforderlich.
Beurteilungsmaßstab:
Die verschiedenen zu erbringenden Teilleistungen sind gemäß ihrer Relevanz wie folgt als Teil der Gesamtnote gewichtet:
- drei Kanji-Tests (á 4 POINTs) 12%
- schriftlicher Test (30 POINTs) 30%
- Hörverständnistest (5 POINTs) 5%
- zwei Aufsätze (á 10 POINTs) 20%
- ein Kurzreferat in Kleingruppen (10 POINTs) 10%
- ein Kurzreferat in Kleingruppen (10 POINTs) 10%
- Hausübungen und aktive Beteiligung am Kursgeschehen (23 POINTs) 23%
Die Anzahl der vergebenen POINTS hängt von der Qualität der Teilleistungen (sprachliche Korrektheit, klare Struktur, Nachvollziehbarkeit der Argumentation) ab.
Die Endnote ergibt sich aus der gewichteten Summe der Teilleistungen:
Sehr gut: ≥ 85 POINTs, Gut: ≥ 80 POINTs, Befriedigend: ≥ 70 POINTs, Genügend: ≥ 60 POINTs, Nicht genügend: weniger als 60 POINTs

Prüfungsstoff

Inhalt der LV

Literatur

Pflichtlektüre:
1. Jōkyū e no tobira (上級へのとびら), TOBIRA Gateway to Advanced Japanese Learning Through Content and Multimedia. Verlag: Kurosio Publishers.
2. Kore de mi ni tsuku bunpōryoku (これで身につく文法力), Grammar Power: Exercises for Mastery. Verlag: Kurosio Publishers.

Weitere Unterrichtsmaterialien werden von der LV-Leiterin im Unterricht bzw. über die e-learning Plattform (Moodle) zur Verfügung gestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA M18.2

Letzte Änderung: Mo 27.07.2026 09:27