Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
150245 PS Japanologisches Proseminar II (Gruppe 3) (2026S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 17.02.2026 10:00 bis Di 03.03.2026 10:00
- Abmeldung bis Fr 27.03.2026 18:00
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 10.03. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 17.03. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 24.03. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 14.04. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 21.04. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 28.04. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 05.05. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 12.05. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 19.05. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 26.05. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 02.06. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 09.06. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 16.06. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 23.06. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
- Dienstag 30.06. 11:15 - 12:45 Seminarraum Japanologie 2 UniCampus Hof 2 2K-EG-29
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Um das Proseminar II besuchen zu können, ist laut Curriculum der erfolgreiche Abschluss der STEOP sowie der Module 5 (UE Wissenschaftliches Arbeiten Basis), 6 (UE Japanisch Theorie II) und 13.1. (PS Japanologisches Proseminar I) erforderlich. Sollten Sie eine der angeführten Lehrveranstaltungen nicht positiv abgeschlossen haben, können Sie am Proseminar II nicht teilnehmen.Aufbauend auf den Modulen 5 und 6 werden im PS II grundsätzlich Kenntnisse des selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens in der Japanologie weiter vertieft. Das Ziel des Proseminar II ist es, dass Studierende mit Abschluss der LV eine schriftliche Proseminararbeit im Rahmen eines vorgegebenen Überthemas verfassen, die sich sowohl durch eine elaborierte Methodenanwendung als auch durch den Einbezug japanischsprachiger Sekundärliteratur auszeichnet.Inhaltlich werden Studierende anhand des Themas "Arbeit in Japan" im Umgang mit wissenschaftlicher Literatur und weiteren (Recherche)Quellen in japanischer Sprache geschult; im Rahmen des Proseminars werden zudem Texte in japanischer Sprache gelesen. Nebstdem erlangen die Studierenden grundlegende Kenntnisse über ausgewählte wissenschaftliche Methoden in der Japanologie, wobei der Schwerpunkt auf der Anwendung textanalytischer Methoden gelegt wird. Die erworbenen Kenntnisse kommen schließlich in einer individuellen schriftlichen Abschlussarbeit zur Anwendung.Während der Unterrichtseinheiten erhalten die Studierenden Input mit begleitenden Übungsteilen durch die Lehrveranstaltungsleitung; es werden zudem Fachtexte (ggf. auch einzelne Hausübungen) gemeinsam diskutiert. Individuelle schriftliche Hausübungen sind fristgerecht zu erbringen. Die Studierenden präsentieren im Laufe des Semesters das eigene Thema ihrer Proseminararbeit, welches sie im Rahmen des durch die Lehrveranstaltungsleitung vorgegebenen Überthemas "Arbeit in Japan" bearbeiten, ehe sie zu Semesterende eine Proseminararbeit abgeben.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt bereits als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet! Wenn ein Abbruch während der ersten drei LV-Einheiten und eine selbstständige Abmeldung erfolgen, wird in der Regel von einer Benotung (d.h. negativen Beurteilung) abgesehen.Unter die Leistungsnachweise fallen:
- regelmäßige und aktive Teilnahme im Plenum
- fristgerechte Abgabe und Qualität der Hausübungen
- Referat/Präsentation des eigenen Themas
- individuelle ProseminararbeitIn Proseminaren sind sowohl mündliche als auch fristgerecht eingereichte schriftliche Beiträge seitens der Studierenden zu erbringen. Proseminare haben immanenten Prüfungscharakter, d. h. mehrere Leistungsnachweise sind während der Lehrveranstaltung bis zu einem festgesetzten Termin zu erbringen. Werden eine oder mehrere Leistungsnachweise nicht vollständig und fristgerecht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.Für ausnahmslos alle schriftlichen Teilleistungen des Proseminars II gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie Wien, siehe https://japanologie.univie.ac.at/studium/info/. Alle Hausübungen, die nicht gemäß den Zitier- und Formvorschriften der Japanologie Wien verfasst werden, werden ausnahmslos abgelehnt und gelten als nicht erbracht.*Plagiatsnotiz*
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
- regelmäßige und aktive Teilnahme im Plenum
- fristgerechte Abgabe und Qualität der Hausübungen
- Referat/Präsentation des eigenen Themas
- individuelle ProseminararbeitIn Proseminaren sind sowohl mündliche als auch fristgerecht eingereichte schriftliche Beiträge seitens der Studierenden zu erbringen. Proseminare haben immanenten Prüfungscharakter, d. h. mehrere Leistungsnachweise sind während der Lehrveranstaltung bis zu einem festgesetzten Termin zu erbringen. Werden eine oder mehrere Leistungsnachweise nicht vollständig und fristgerecht erbracht, führt dies zu einer negativen Gesamtbeurteilung der Lehrveranstaltung.Für ausnahmslos alle schriftlichen Teilleistungen des Proseminars II gelten die Zitier- und Formvorschriften der Japanologie Wien, siehe https://japanologie.univie.ac.at/studium/info/. Alle Hausübungen, die nicht gemäß den Zitier- und Formvorschriften der Japanologie Wien verfasst werden, werden ausnahmslos abgelehnt und gelten als nicht erbracht.*Plagiatsnotiz*
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen: https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Japanisch legen (insbesondere Japanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von japanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten - kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Proseminare haben immanenten Prüfungscharakter, d. h. mehrere Leistungsnachweise sind während der Lehrveranstaltung bis zu einem festgesetzten Termin zu erbringen. Bitte beachten Sie, dass für das erfolgreiche Bestehen der LV jede einzelne Teilleistung zumindest erbracht werden muss; die Proseminararbeit muss zudem positiv zu bewerten sein.Anwesenheit: Im Rahmen der Lehrveranstaltung ist die aktive Mitarbeit der Teilnehmer*innen erforderlich (Diskussionen der Übungen und Fachtexte, Input der LV-Leitung). Ein dreimaliges unentschuldigtes Fehlen (mind. 80% Anwesenheit) ist zulässig.Gewichtung der Teilleistungen für die Gesamtnote:
- Hausübungen 20%
- Mitarbeit und Präsentation 20 %
- Proseminararbeit 60 %Für die schriftliche Proseminararbeit wird Ihnen eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Dazu müssen Sie diese Teilleistung bis zum ersten Abgabetermin einreichen. Wenn diese Teilleistung und damit auch die gesamte Lehrveranstaltung negativ beurteilt wird, erhalten Sie zeitnah ein Feedback mit Kriterien für eine erfolgreiche Verbesserung. Sie müssen die Verbesserung bis zum finalen Abgabetermin vornehmen. Wenn Sie auf die Verbesserungsmöglichkeit verzichten, reichen Sie die Teilleistung bis spätestens zum finalen Abgabetermin ein. Die Termine zur Erstabgabe und zur finalen Abgabe werden auf Moodle bekannt gegeben.* Notenschlüssel:
90 - 100 % = Sehr Gut (1)
80 - 89 % = Gut (2)
70 - 79 % = Befriedigend (3)
60 - 69 % = Genügend (4)
0 - 59 % = Nicht Genügend (5)
- Hausübungen 20%
- Mitarbeit und Präsentation 20 %
- Proseminararbeit 60 %Für die schriftliche Proseminararbeit wird Ihnen eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Dazu müssen Sie diese Teilleistung bis zum ersten Abgabetermin einreichen. Wenn diese Teilleistung und damit auch die gesamte Lehrveranstaltung negativ beurteilt wird, erhalten Sie zeitnah ein Feedback mit Kriterien für eine erfolgreiche Verbesserung. Sie müssen die Verbesserung bis zum finalen Abgabetermin vornehmen. Wenn Sie auf die Verbesserungsmöglichkeit verzichten, reichen Sie die Teilleistung bis spätestens zum finalen Abgabetermin ein. Die Termine zur Erstabgabe und zur finalen Abgabe werden auf Moodle bekannt gegeben.* Notenschlüssel:
90 - 100 % = Sehr Gut (1)
80 - 89 % = Gut (2)
70 - 79 % = Befriedigend (3)
60 - 69 % = Genügend (4)
0 - 59 % = Nicht Genügend (5)
Prüfungsstoff
s.o.
Literatur
Die zu erarbeitende Pflichtlektüre wird über die eLearning-Plattform Moodle bekannt gegeben. Die Pflichtlektüre ist von allen Studierenden rechtzeitig zur jeweiligen Einheit zu lesen und so vorzubereiten, dass deren Inhalt im Plenum diskutiert werden kann. Es wird von allen Teilnehmer*innen erwartet, sich intensiv mit der Pflichtlektüre auseinanderzusetzen.Literatur zu Methoden (Empfehlung)
* Gmeinbauer, Christina, Sebastian Polak-Rottmann und Florian Purkarthofer (Hg.)
2020 Wiener Selektion japanologischer Methoden: Jahrgang 2020 (=Beiträge zur Japanologie; 48). Wien: Abteilung für Japanologie, Institut für Ostasienwissenschaften, Universität Wien [online verfügbar]
* Kottmann, Nora und Cornelia Reiher (Hg.)
2020 Studying Japan. Handbook of research designs, fieldwork, and methods. Baden-Baden: Nomos [online verfügbar via u:search]Literatur zum Thema wissenschaftliches Schreiben (Empfehlung/Auswahl)
* Franck, Norbert
2022 Handbuch wissenschaftliches Schreiben: Eine Anleitung von A bis Z. Paderborn: Brill Schönigh [online verfügbar via u:search]
*Ressourcen des CTL (Center for Teaching and Learning)
https://ctl.univie.ac.at/angebote-fuer-studierende/ressourcen/
* Gmeinbauer, Christina, Sebastian Polak-Rottmann und Florian Purkarthofer (Hg.)
2020 Wiener Selektion japanologischer Methoden: Jahrgang 2020 (=Beiträge zur Japanologie; 48). Wien: Abteilung für Japanologie, Institut für Ostasienwissenschaften, Universität Wien [online verfügbar]
* Kottmann, Nora und Cornelia Reiher (Hg.)
2020 Studying Japan. Handbook of research designs, fieldwork, and methods. Baden-Baden: Nomos [online verfügbar via u:search]Literatur zum Thema wissenschaftliches Schreiben (Empfehlung/Auswahl)
* Franck, Norbert
2022 Handbuch wissenschaftliches Schreiben: Eine Anleitung von A bis Z. Paderborn: Brill Schönigh [online verfügbar via u:search]
*Ressourcen des CTL (Center for Teaching and Learning)
https://ctl.univie.ac.at/angebote-fuer-studierende/ressourcen/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
M13.2
Letzte Änderung: Mo 27.07.2026 09:27