150350 VU Koreanisch Theorie 5 (2025W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Do 18.09.2025 10:00 bis Do 02.10.2025 10:00
- Abmeldung bis Fr 31.10.2025 18:00
Details
max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch, Koreanisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 06.10. 13:00 - 14:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 13.10. 13:00 - 14:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 20.10. 13:00 - 14:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 27.10. 13:00 - 14:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 03.11. 13:00 - 14:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- N Montag 10.11. 13:00 - 14:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 17.11. 13:00 - 14:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 24.11. 13:00 - 14:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 01.12. 13:00 - 14:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 15.12. 13:00 - 14:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 12.01. 13:00 - 14:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 19.01. 13:00 - 14:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
- Montag 26.01. 13:00 - 14:30 Seminarraum Japanologie 1 UniCampus Hof 2 2K-EG-21
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
*) Anwesenheit (max. 3 Fehlstunden) und aktive Teilnahme am Unterricht:
Die Anwesenheit in der ersten Lehreinheit ist erforderlich (Aufnahme in die Lehrveranstaltung). Die schriftlichen Tests im Rahmen der Lehrveranstaltung sind maßgeblich für die Beurteilung. Die Anwesenheit der Teilnehmer*innen für die beiden Teilprüfungen ist somit erforderlich. Ausnahmen von der Teilnahme am Unterricht sind durch ein ärztliches Attest zu begründen.*) Zwei Teilprüfungen
1. Schriftliche Zwischenprüfung (40%): voraussichtlich am 10. 11. 2025
2. Schriftliche Abschlussprüfung (55%): voraussichtlich am 19. 01. 2026*) Hausübungen (Online-Vokabelquiz, kurzer Dialog mit neuer Grammatik): 5 %
Hausübungen müssen rechtzeitig abgegeben werden, um berücksichtigt werden zu können.Es sind keine Hilfsmittel zugelassen. Wird aufgrund von Krankheit eine Prüfung versäumt, so ist ein Nachschreiben nur mit Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.Wenn Sie an der Abschlussprüfung am 19.01.2026 teilgenommen haben, jedoch insgesamt (= Gesamtbewertung aller Teilleistungen) keine positive Beurteilung erreichen, können Sie am Wiederholungstermin am 19.02.2026 teilnehmen – hierfür ist Voraussetzung, dass Ihre Gesamtpunktzahl aus allen Teilleistungen zwischen 40 und 59 Punkten liegt.Hinweis: Auch wenn Sie die Abschlussprüfung bestehen, kann die Gesamtbewertung negativ ausfallen, wenn die Gesamtpunktzahl unter 60.Auch bei diesem Wiederholungstermin dürfen keine Hilfsmittel verwendet werden.*) BonusleistungenStudierenden, deren Beurteilung im Bereich zwischen den Noten 2 und 4 liegt, wird die Möglichkeit eingeräumt, durch zusätzliche Leistungen eine Verbesserung zu erzielen. Die Art und der Umfang dieser Leistungen werden in der ersten Einheit der Lehrveranstaltung via bekanntgegeben.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Koreanisch legen (insbesondere Koreanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von koreanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
Die Anwesenheit in der ersten Lehreinheit ist erforderlich (Aufnahme in die Lehrveranstaltung). Die schriftlichen Tests im Rahmen der Lehrveranstaltung sind maßgeblich für die Beurteilung. Die Anwesenheit der Teilnehmer*innen für die beiden Teilprüfungen ist somit erforderlich. Ausnahmen von der Teilnahme am Unterricht sind durch ein ärztliches Attest zu begründen.*) Zwei Teilprüfungen
1. Schriftliche Zwischenprüfung (40%): voraussichtlich am 10. 11. 2025
2. Schriftliche Abschlussprüfung (55%): voraussichtlich am 19. 01. 2026*) Hausübungen (Online-Vokabelquiz, kurzer Dialog mit neuer Grammatik): 5 %
Hausübungen müssen rechtzeitig abgegeben werden, um berücksichtigt werden zu können.Es sind keine Hilfsmittel zugelassen. Wird aufgrund von Krankheit eine Prüfung versäumt, so ist ein Nachschreiben nur mit Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.Wenn Sie an der Abschlussprüfung am 19.01.2026 teilgenommen haben, jedoch insgesamt (= Gesamtbewertung aller Teilleistungen) keine positive Beurteilung erreichen, können Sie am Wiederholungstermin am 19.02.2026 teilnehmen – hierfür ist Voraussetzung, dass Ihre Gesamtpunktzahl aus allen Teilleistungen zwischen 40 und 59 Punkten liegt.Hinweis: Auch wenn Sie die Abschlussprüfung bestehen, kann die Gesamtbewertung negativ ausfallen, wenn die Gesamtpunktzahl unter 60.Auch bei diesem Wiederholungstermin dürfen keine Hilfsmittel verwendet werden.*) BonusleistungenStudierenden, deren Beurteilung im Bereich zwischen den Noten 2 und 4 liegt, wird die Möglichkeit eingeräumt, durch zusätzliche Leistungen eine Verbesserung zu erzielen. Die Art und der Umfang dieser Leistungen werden in der ersten Einheit der Lehrveranstaltung via bekanntgegeben.Plagiatsnotiz:
Mit Ihrer Anmeldung zu der Lehrveranstaltung erklären Sie, ALLE Leistungen eigenständig zu erbringen und alle Quellen und Hilfsmittel, die Sie benutzen, durch Zitieren/Belegen kenntlich zu machen. Nähere Informationen sind der Webseite des Studienpräses zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis zu entnehmen:
https://studienpraeses.univie.ac.at/infos-zum-studienrecht/sicherung-der-guten-wissenschaftlichen-praxis/plagiat/
Beachten Sie unbedingt IMMER:
- Alle Textelemente und Bilder, die mittels KI-Tools generiert oder verändert wurden im Prozess der Erstellung einer Arbeit oder notenrelevanten Teilleistung, müssen transparent gemacht werden. Verstöße werden wie Plagiate behandelt. In allen Lehrveranstaltungen, die den Fokus auf das Verfassen eigener Texte auf Koreanisch legen (insbesondere Koreanisch Praxiskurse), ist die Verwendung von Übersetzungstools im Sinne der eigenständigen Produktion von koreanischem Text nicht zulässig.
- Das Plagiieren, also die Übernahme fremder Ideen und Formulierungen ohne entsprechende Quellenangaben (= Zitate), verstößt gegen die Grundsätze des wissenschaftlichen Arbeitens. Das gilt auch für Eigenplagiate! Wird ein Plagiat festgestellt, so führt dies automatisch zu einer Nicht-Bewertung der gesamten Lehrveranstaltung; im Sammelzeugnis scheint dann der Vermerk "unerlaubte Hilfsmittel" auf, darüber hinaus kann es auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt ausnahmslos für alle schriftlichen Abgaben.
- Zum Nachweis der eigenständigen Erbringung aller schriftlichen und mündlichen Teilleistungen - z.B. Referate, Hausübungen, schriftliche (Abschluss)Arbeiten -
kann die LV-Leitung eine mündliche Reflexion für eine positive Absolvierung der LV (bzw. Teilleistung !) vorsehen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der erstmalige Besuch einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung zählt als Prüfungsantritt, d.h. die Lehrveranstaltung wird benotet. Falls Sie sich ordnungsgemäß innerhalb der Abmeldefrist abmelden, wird in der Regel jedoch von einer Benotung abgesehen.
Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet! Eine Entschuldigung mit Angabe einer entsprechenden Begründung muss schriftlich per Mail an die LV-Leitung erfolgen.Mindestanforderungen:
*) Anwesenheit (max. 3 Fehlstunden), Mitarbeit und 60 % der Teilleistungen
*) Jede Teilleistung muss für das erfolgreiche Bestehen der LV zumindest erbracht werden.
*) Für eine positive Note sind mindestens 60 Prozentpunkte erforderlich.Beurteilung:
*) Schriftliche Zwischenprüfung (40%)
- Vokabeln
- Grammatik
*) Schriftliche Abschlussprüfung (55%)
- Vokabeln
- Grammatik
*) Hausübungen (5%)Beurteilungsmaßstab1 (sehr gut) 100-90 %
2 (gut) 89-81 %
3 (befriedigend) 80-71 %
4 (genügend) 70-60 %
5 (nicht genügend) 59-0 %
Wer in der ersten Einheit unentschuldigt fehlt, wird automatisch abgemeldet! Eine Entschuldigung mit Angabe einer entsprechenden Begründung muss schriftlich per Mail an die LV-Leitung erfolgen.Mindestanforderungen:
*) Anwesenheit (max. 3 Fehlstunden), Mitarbeit und 60 % der Teilleistungen
*) Jede Teilleistung muss für das erfolgreiche Bestehen der LV zumindest erbracht werden.
*) Für eine positive Note sind mindestens 60 Prozentpunkte erforderlich.Beurteilung:
*) Schriftliche Zwischenprüfung (40%)
- Vokabeln
- Grammatik
*) Schriftliche Abschlussprüfung (55%)
- Vokabeln
- Grammatik
*) Hausübungen (5%)Beurteilungsmaßstab1 (sehr gut) 100-90 %
2 (gut) 89-81 %
3 (befriedigend) 80-71 %
4 (genügend) 70-60 %
5 (nicht genügend) 59-0 %
Prüfungsstoff
Inhalt der Lehrbücher (4A Lektion 3 – 4B Lektion 10)
Übungsblätter, die auf Moodle zur Verfügung gestellt werden
Übungsblätter, die auf Moodle zur Verfügung gestellt werden
Literatur
서울대 한국어 4A Student‘s book (ISBN: 9788953949492)
서울대 한국어 4A Workbook (ISBN: 9788953949515)
서울대 한국어 4B Student‘s book (ISBN: 9788953949492)
서울대 한국어 4B Workbook (ISBN: 9788953949515)
Im Facultas erhältlich. (https://www.facultas.at/home)
서울대 한국어 4A Workbook (ISBN: 9788953949515)
서울대 한국어 4B Student‘s book (ISBN: 9788953949492)
서울대 한국어 4B Workbook (ISBN: 9788953949515)
Im Facultas erhältlich. (https://www.facultas.at/home)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
BA M5
Letzte Änderung: Do 30.10.2025 11:06
Diese Lehrveranstaltung wird von einem Tutorium begleitet, in dem die Studierenden unter Anleitung die Inhalte vertiefen und anhand von Übungsarbeiten, etc. aufarbeiten. Das Tutorium findet freitags von 13:15 bis 14:15 Uhr in Japanologie Seminarraum 2 statt.