Universität Wien

160013 PS Das Musikvideo als intermediales Artefakt (2023S)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 08.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-09
  • Mittwoch 15.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-09
  • Mittwoch 22.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-09
  • Mittwoch 29.03. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-09
  • Mittwoch 19.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-09
  • Mittwoch 26.04. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-09
  • Mittwoch 10.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-09
  • Mittwoch 17.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-09
  • Mittwoch 24.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-09
  • Donnerstag 25.05. 09:45 - 11:15 Hörsaal 1 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-09
  • Mittwoch 31.05. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-09
  • Mittwoch 07.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-09
  • Mittwoch 14.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-09
  • Mittwoch 21.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-09
  • Mittwoch 28.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal 1 Musikwissenschaft UniCampus Hof 9, 3G-EG-09

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

„Video Killed the Radio Star“ – mit diesem Song startete 1981 das Fernsehprogramm des US-Senders MTV. Die Existenz dieses Senders, der 1987 den Ableger MTV Europe bildete, verlieh der Produktion von Musikvideos (auch Videoclips) einen erheblichen Schub. Videos zu Popsongs waren bereits seit den 1960er Jahren vereinzelt entstanden, doch erst durch das Aufkommen des Musikfernsehens wurden sie zu einem Standardwerkzeug der Vermarktung und zu einer stark verbreiteten audiovisuellen Ausdrucksform eigenen Rechts.
Im engeren Sinne bezeichnet man als Musikvideo die filmische Bebilderung eines Songs, in der Regel unter visueller Einbindung von dessen Interpret*innen. Es handelt sich um einen intermedialen Gegenstand, da Bild und Ton bzw. Film und Musik zusammenwirken und aufeinander bezogen sind. Die Art der Bezugnahme kann sehr verschieden sein: etwa als filmische Nacherzählung eines Songinhalts, als assoziative Bebilderung der Musik oder als Darstellung einer (ggf. fingierten) Performance.
Zum Musikvideo existiert inzwischen eine umfangreiche Forschung, die sehr verschiedene Ansätze verfolgt. Außerdem sind Musikvideos faszinierende Analysegegenstände. Im Proseminar wollen wir uns dem Thema daher aus zwei Richtungen nähern: durch die Diskussion theoretischer Texte (dafür wird wöchentliche Lektüre notwendig sein!) und durch die eingehende Untersuchung von Fallbeispielen. Letzteres soll der Hauptgegenstand der studentischen Beiträge in den Referaten und Proseminararbeiten sein.
Thematisch wird der Schwerpunkt auf der „Blütezeit“ des Musikfernsehens in den 1980er Jahren liegen. Aber je nach Interesse sind auch Ausblicke in die Vorgeschichte sowie in die jüngere und jüngste Vergangenheit möglich, in welcher Musikvideos weniger auf Fernsehkanälen denn auf Plattformen wie Youtube präsent sind.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

– Kurzreferat (ca. 15 Minuten) zu einem Fallbeispiel (Musikvideo)
– Proseminararbeit (10-15 Seiten) zum selben Thema unter Einbeziehung theoretischer Ansätze
– Bibliographie zu Referat/Proseminarbeit
– 1 weitere Teilleistung nach Wahl mit Bezug auf die Textdiskussionen (z. B. Moderation, Impulsreferat oder Protokoll)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderungen:
regelmäßige Anwesenheit (maximal zwei Fehlstunden), alle oben genannten Leistungen müssen erbracht werden (s. „Art der Leistungskontrolle“), Kurzreferat und Proseminararbeit müssen positiv beurteilt sein.

Beurteilungsmaßstab:
– Kurzreferat (30 % der Note)
– weitere Teilleistung (s. o., 20 % der Note)
– schriftliche Proseminararbeit (50 % der Note)

Prüfungsstoff

Inhalte des Proseminars sowie eigenständig recherchierte Sekundärliteratur zum jeweiligen Thema

Literatur

Sekundärliteratur wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben bzw. ist für die Proseminararbeit selbstständig zu recherchieren.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BA: PRO, POP-V, INT, FRE

Letzte Änderung: Di 21.03.2023 14:48