Universität Wien
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170321 VO Vorlesung zu Theater-, Film- und Mediengeschichte (2026S)

Neo-Avantgarden der 60er Jahre

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Prüfungstermine

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 09.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 2A211 2.OG UZA II Geo-Zentrum
  • Montag 16.03. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 2A211 2.OG UZA II Geo-Zentrum
  • Montag 13.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 2A211 2.OG UZA II Geo-Zentrum
  • Montag 20.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 2A211 2.OG UZA II Geo-Zentrum
  • Montag 27.04. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 2A211 2.OG UZA II Geo-Zentrum
  • Montag 04.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 2A211 2.OG UZA II Geo-Zentrum
  • Montag 11.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 2A211 2.OG UZA II Geo-Zentrum
  • Montag 18.05. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 2A211 2.OG UZA II Geo-Zentrum
  • Montag 01.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 2A211 2.OG UZA II Geo-Zentrum
  • Montag 08.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 2A211 2.OG UZA II Geo-Zentrum
  • Montag 15.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 2A211 2.OG UZA II Geo-Zentrum
  • Montag 22.06. 18:30 - 20:00 Hörsaal 3 2A211 2.OG UZA II Geo-Zentrum

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Vorlesung wird Kenntnisse über die Kunstprozesse und Theoriebildungen der 60er Jahre vermitteln. Dabei wird die Situierung künstlerischer Arbeiten in einer gesellschaftlichen Umbruchsituation im Zentrum stehen. Der Begriff "Kunstprozesse" adressiert dabei offene Formen, die den geschlossenen Werkcharakter expandieren, um partizipative Aneignungsformen zu ermöglichen. Darin treffen sich die intermedialen Happenings der Fluxusbewegung mit Ansätzen des Autorenfilms, die traditionelle Kunstkonzepte ebenso skandalisieren wie die Herstellungsideale des industriellen Kinos. Statt auf Distinktionsgewinne (Geniekult, das große Werk, handwerkliche Meisterschaft etc.) abzuzielen, geht es diesen Formen primär um die Herstellung von Erfahrungsräumen, um eine komplexere Wahrnehmung und um das Strapazieren der Vorstellungskraft. Den theoretischen Rahmen der VO bilden Ansätze der Kritischen Theorie (Benjamin, Kracauer, Adorno, Kluge) und des Poststrukturalismus (vor allem Deleuze/Guattari). Wie in den vergangenen Semestern auch, so ist auch diese VO weitgehend auf Partizipation angelegt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Prüfung wird aus zwei Verständnisfragen bestehen, von denen sich die Studierenden für eine entscheiden können. Die gestellte Aufgabe ist in Form eines Kurzessays zu bearbeiten. Die Prüfung wird online in einem Zeitfenster von 90 Minuten stattfinden. Die Folien und die dort genannten Referenztexte können einbezogen werden.
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Hinweis der Studienprogrammleitung: Wir möchten faire Bedingungen für alle Studierenden sicherstellen. Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen. Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann gestattet, wenn dies ausdrücklich eingefordert wird. Alle Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten finden Sie in der Satzung, https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Als Mindestanforderung gilt, dass der Kurzessay ein gewisses Verständnis der Prüfungsfrage erkennen lassen muss.
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Hinweis der Studienprogrammleitung: Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen in der Theater-, Film- und Medienwissenschaft sind in der Regel Präsenzveranstaltungen, in denen die aktive Mitarbeit oder die Zusammenarbeit der Studierenden zur Erreichung der Lehr- und Lernziele erforderlich ist und in denen Teilleistungen erbracht werden müssen. Daher gilt eine generelle Anwesenheitspflicht, mit bis zu 3 Fehleinheiten (6 SWS) im wöchentlichen Format bzw. mit bis zu max. 20% Prozent der Gesamtzeit in Blockformaten. Für Fehlstunden können Lehrende eine Ersatzleistung einfordern; weitere Fehlstunden können, gegen eine Kompensationsleistung, angefragt werden, ihre Bewilligung liegt aber im Ermessen der jeweiligen Lehrperson in Hinblick auf die Kursziele und deren didaktische Vermittlung. Die Gleichbehandlung der Studierenden ist zu gewährleisten.
In Übereinstimmung mit §10, Abs. 1 des studienrechtlichen Teils der Satzung sind diese Anwesenheitsregelungen auf u:space jedem Kurs hinzugefügt. Sie können jedoch ersetzt werden durch individuelle Regelungen seitens der jeweiligen Lehrperson, in Hinblick auf die Kursziele und deren didaktische Vermittlung. Diese Regelungen müssen in Ersatz dieser Notiz auf u:space eingetragen werden und gelten verbindlich für den jeweiligen Kurs.

Prüfungsstoff

Siehe oben

Literatur

Die Referenzliteratur wird vor der ersten Einheit auf Moodle bekanntgegeben.


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 10.06.2026 13:46