Universität Wien

170497 UE Tribunale und Tribunalisierungen (2026S)

Medienkulturwissenschaftliche und -ästhetische Perspektiven auf tribunale Formate und Phänomene

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 15.04. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
  • Mittwoch 29.04. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
  • Mittwoch 13.05. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
  • Mittwoch 10.06. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
  • Mittwoch 17.06. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
  • Mittwoch 24.06. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

INHALTE

Neben ihrer rechtlichen Bedeutung sind Tribunale viel frequentierte kuratorische Formate sowie Organisationsformen sozialer und politischer Bewegungen, die sich meist orts- und forumsspezifisch konstituieren. In welchem Verhältnis jedoch stehen die jeweiligen künstlerisch-aktivistischen, versammlungsbasierten, theatralen oder filmischen Produktionen, die das Tribunal als prozessbasiertes Medium einsetzen, zu gegenwärtigen Phänomenen und Tendenzen der Tribunalisierung, die von intersektionalen Zugängen zu Fragen sozialer Gerechtigkeit ebenso wie von Vorverurteilungen ohne Prozess und Hetze geprägt sein können? In der Annäherung an diese Frage werden Forschungen u.a. zur Inszenierung von/des Rechts (Arnold/Wilhelms 2025; Draganova et al. 2011; Münkler/Stenzel 2019), zur Rechtsästhetik (Köhler et al. 2017; Schürmann/Plato 2020) und zu Prozessen durch Medien (Lieve 2025; Stratgam 2016) herangezogen und mit Fallstudien in Dialog gesetzt. Während etwa die Moskauer Prozesse, das Kongo Tribunal oder die Wiener Kongresse (unter der Regie von Milo Rau), das Court for Intergenerational Climate Crimes (initiiert von Radha D’Souza und Jonas Staal), das Tribunal NSU-Komplex auflösen (gegründet durch die gleichnamige Allianz) oder das Airspace Tribunal (organisiert von Nick Griefund ShonaIllingworth) von theatralen und filmischen Verfahren Gebrauch machen, beschränken sich diese Tribunale nicht auf Theater oder Film. Insofern können Studien zu Gerichtsdrama-Filmen (Kozinn 2015; Levi 2005; Sarat et al. 2019) oder Kunstwerken in theatral organisierten Gerichtsräumen (Latchem/Ruthford 2021) nur bedingt Aufschluss leisten – vielmehr handelt es sich um "postdigitale Mediengefüge an den Rändern der Justiz" (Balke/Polze 2025).

ZIELE

Welche medienkulturwissenschaftlichen und -ästhetischen Diskurse und Methoden es bedarf, um diese hybriden Gefüge zu analysieren und theoretisieren, nimmt dieses Seminar in den Blick. Ziel ist, medienkomparatistisch Fallstudien und Theoriearbeit aufeinander zu beziehen und die ästhetische Analyse konkreter Werke und Produktionen in gesellschaftspolitische Fragen der kulturellen Produktion von Gerechtigkeit einzubetten.

METHODEN
Fallstudien und Theoriearbeit

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei Teilleistungen:
- Referat zu einem ausgewählten Inhalt des Lehrveranstaltungsprogramms (60%)
- Essay von drei Seiten (40%)
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Hinweis der Studienprogrammleitung: Wir möchten faire Bedingungen für alle Studierenden sicherstellen. Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen. Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann gestattet, wenn dies ausdrücklich eingefordert wird. Alle Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten finden Sie in der Satzung, https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheit von mindestens 80%, aktive Mitarbeit, Erfüllung der beiden Teilleistungen.
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Hinweis der Studienprogrammleitung: Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen in der Theater-, Film- und Medienwissenschaft sind in der Regel Präsenzveranstaltungen, in denen die aktive Mitarbeit oder die Zusammenarbeit der Studierenden zur Erreichung der Lehr- und Lernziele erforderlich ist und in denen Teilleistungen erbracht werden müssen. Daher gilt eine generelle Anwesenheitspflicht, mit bis zu 3 Fehleinheiten (6 SWS) im wöchentlichen Format bzw. mit bis zu max. 20% Prozent der Gesamtzeit in Blockformaten. Für Fehlstunden können Lehrende eine Ersatzleistung einfordern; weitere Fehlstunden können, gegen eine Kompensationsleistung, angefragt werden, ihre Bewilligung liegt aber im Ermessen der jeweiligen Lehrperson in Hinblick auf die Kursziele und deren didaktische Vermittlung. Die Gleichbehandlung der Studierenden ist zu gewährleisten.
In Übereinstimmung mit §10, Abs. 1 des studienrechtlichen Teils der Satzung sind diese Anwesenheitsregelungen auf u:space jedem Kurs hinzugefügt. Sie können jedoch ersetzt werden durch individuelle Regelungen seitens der jeweiligen Lehrperson, in Hinblick auf die Kursziele und deren didaktische Vermittlung. Diese Regelungen müssen in Ersatz dieser Notiz auf u:space eingetragen werden und gelten verbindlich für den jeweiligen Kurs.

Prüfungsstoff

immanent

Literatur

Eine detaillierte Literaturliste wird bei der Vorbesprechung am 15. April bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 23.03.2026 12:26