170497 UE Tribunale und Tribunalisierungen (2026S)
Medienkulturwissenschaftliche und -ästhetische Perspektiven auf tribunale Formate und Phänomene
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 16.03.2026 09:00 bis Mo 23.03.2026 23:59
- Abmeldung bis Mo 30.03.2026 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 15.04. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
- Mittwoch 29.04. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
- Mittwoch 13.05. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
- N Mittwoch 27.05. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
- Mittwoch 10.06. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
- Mittwoch 17.06. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
- Mittwoch 24.06. 15:00 - 18:15 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei Teilleistungen:
- Referat zu einem ausgewählten Inhalt des Lehrveranstaltungsprogramms (60%)
- Essay von drei Seiten (40%)
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Hinweis der Studienprogrammleitung: Wir möchten faire Bedingungen für alle Studierenden sicherstellen. Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen. Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann gestattet, wenn dies ausdrücklich eingefordert wird. Alle Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten finden Sie in der Satzung, https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
- Referat zu einem ausgewählten Inhalt des Lehrveranstaltungsprogramms (60%)
- Essay von drei Seiten (40%)
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Hinweis der Studienprogrammleitung: Wir möchten faire Bedingungen für alle Studierenden sicherstellen. Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen. Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann gestattet, wenn dies ausdrücklich eingefordert wird. Alle Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten finden Sie in der Satzung, https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anwesenheit von mindestens 80%, aktive Mitarbeit, Erfüllung der beiden Teilleistungen.
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Hinweis der Studienprogrammleitung: Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen in der Theater-, Film- und Medienwissenschaft sind in der Regel Präsenzveranstaltungen, in denen die aktive Mitarbeit oder die Zusammenarbeit der Studierenden zur Erreichung der Lehr- und Lernziele erforderlich ist und in denen Teilleistungen erbracht werden müssen. Daher gilt eine generelle Anwesenheitspflicht, mit bis zu 3 Fehleinheiten (6 SWS) im wöchentlichen Format bzw. mit bis zu max. 20% Prozent der Gesamtzeit in Blockformaten. Für Fehlstunden können Lehrende eine Ersatzleistung einfordern; weitere Fehlstunden können, gegen eine Kompensationsleistung, angefragt werden, ihre Bewilligung liegt aber im Ermessen der jeweiligen Lehrperson in Hinblick auf die Kursziele und deren didaktische Vermittlung. Die Gleichbehandlung der Studierenden ist zu gewährleisten.
In Übereinstimmung mit §10, Abs. 1 des studienrechtlichen Teils der Satzung sind diese Anwesenheitsregelungen auf u:space jedem Kurs hinzugefügt. Sie können jedoch ersetzt werden durch individuelle Regelungen seitens der jeweiligen Lehrperson, in Hinblick auf die Kursziele und deren didaktische Vermittlung. Diese Regelungen müssen in Ersatz dieser Notiz auf u:space eingetragen werden und gelten verbindlich für den jeweiligen Kurs.
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Hinweis der Studienprogrammleitung: Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen in der Theater-, Film- und Medienwissenschaft sind in der Regel Präsenzveranstaltungen, in denen die aktive Mitarbeit oder die Zusammenarbeit der Studierenden zur Erreichung der Lehr- und Lernziele erforderlich ist und in denen Teilleistungen erbracht werden müssen. Daher gilt eine generelle Anwesenheitspflicht, mit bis zu 3 Fehleinheiten (6 SWS) im wöchentlichen Format bzw. mit bis zu max. 20% Prozent der Gesamtzeit in Blockformaten. Für Fehlstunden können Lehrende eine Ersatzleistung einfordern; weitere Fehlstunden können, gegen eine Kompensationsleistung, angefragt werden, ihre Bewilligung liegt aber im Ermessen der jeweiligen Lehrperson in Hinblick auf die Kursziele und deren didaktische Vermittlung. Die Gleichbehandlung der Studierenden ist zu gewährleisten.
In Übereinstimmung mit §10, Abs. 1 des studienrechtlichen Teils der Satzung sind diese Anwesenheitsregelungen auf u:space jedem Kurs hinzugefügt. Sie können jedoch ersetzt werden durch individuelle Regelungen seitens der jeweiligen Lehrperson, in Hinblick auf die Kursziele und deren didaktische Vermittlung. Diese Regelungen müssen in Ersatz dieser Notiz auf u:space eingetragen werden und gelten verbindlich für den jeweiligen Kurs.
Prüfungsstoff
immanent
Literatur
Eine detaillierte Literaturliste wird bei der Vorbesprechung am 15. April bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 23.03.2026 12:26
Fallstudien und Theoriearbeit