Universität Wien

170528 UE FILMVERMITTLUNG x FILMMUSEUM. KURATORISCH ARBEITEN MIT FILM (2025S)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 04.03. 13:15 - 16:30 Österreichischen Filmmuseum "Unsichtbares Kino 3" EG
  • Dienstag 08.04. 13:15 - 16:30 Österreichischen Filmmuseum "Unsichtbares Kino 3" EG
  • Dienstag 29.04. 13:15 - 16:30 Österreichischen Filmmuseum "Unsichtbares Kino 3" EG
  • Dienstag 13.05. 13:15 - 16:30 Österreichischen Filmmuseum "Unsichtbares Kino 3" EG
  • Dienstag 27.05. 13:15 - 16:30 Österreichischen Filmmuseum "Unsichtbares Kino 3" EG
  • Dienstag 10.06. 13:15 - 16:30 Österreichischen Filmmuseum "Unsichtbares Kino 3" EG
  • Dienstag 24.06. 13:15 - 16:30 Österreichischen Filmmuseum "Unsichtbares Kino 3" EG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Inhalt.
Der Begriff Filmvermittlung umfasst alle Konzepte, Formate und Bemühungen, die Begegnungen zwischen Film und einer breiten Öffentlichkeit ermöglichen. Dies beinhaltet eine Vielzahl von Aspekten: Die Vermittlung eines einzelnen Films (z.B. durch Q&As nach Vorführungen oder das Erstellen und Verbreiten begleitender Materialien), die Vermittlung filmpraktischer Fähigkeiten (wie Workshops für Schulklassen zum Filmemachen), bis hin zur Vermittlung der Grundlagen des Mediums (z.B. in Filmanalyse-Gesprächen). Oft als Marketing oder Zielgruppenarbeit missverstanden oder als Arbeit mit "nur" Kindern oder Jugendlichen abgetan, konnte Filmvermittlung in den letzten Jahrzehnten ihre Eigenständigkeit und den Wert, den sie für filmwissenschaftliche, künstlerische und gesellschaftspolitische Diskurse hat, herausarbeiten und behaupten. Mehr noch: Sie fungiert als Schnittstelle zwischen diesen Feldern. Einerseits gilt es, filmwissenschaftliche Bereiche wie z.B. Ebenen der Filmanalyse, materiell-mediale Grundlagen des Mediums oder dispositivtheoretische Betrachtungen so aufzuarbeiten, dass sie verständlich und diskutierbar gemacht werden können, ohne dabei ihre Komplexität unzulässig zu reduzieren. Auf der anderen Seite ist Filmvermittlung eine soziale Praxis, die Begegnungsräume schafft: Zwischen Film und Publikum, Filmemacher*innen und Fragenden, oder auch innerhalb des Publikums. In der Filmvermittlung stellen sich somit komplexe kuratorische Fragen. Wer wählt Filme aus? Wessen Filme werden gezeigt? Welches Publikum wird erreicht? Welches ausgeschlossen? Wie kann die Reproduktion von Ausschlüssen reflektiert werden, um Möglichkeiten zu finden, sie bestmöglich abzubauen? Wird Film als l'art pour l'art aufgefasst oder werden gesellschaftlich relevante Fragestellungen mit ästhetischen Herangehensweisen verknüpft? Die Ziele können dabei vielfältig sein. Filmvermittlung möchte einladen, die Bandbreite filmischer Möglichkeiten zu entdecken, die so lust- wie respektvolle Diskussion von Gesehenem fördern, den kritischen Blick schärfen, zu eigenem kreativen Schaffen anregen und Verbindungen zwischen politischer Haltung und künstlerischem Schaffen (auch dem eigenen) aufzeigen.

Ziele.
Ziel ist die Auseinandersetzung mit den theoretischen Grundlagen der Filmvermittlung und deren praktischer Umsetzung in Veranstaltungen, Projekten, Filmgesprächen sowie eigener künstlerischer und wissenschaftlicher Arbeit. Filmvermittlung wird dabei als System von Beziehungen gedacht: zwischen den Figuren auf der Leinwand, den Betrachter*innen, den vermittelnden Personen und der Gruppe, mit der sie arbeiten, sowie zwischen Form und Inhalt. Diese Beziehungen stehen im Kontext künstlerischer, wissenschaftlicher, pädagogischer und gesellschaftlicher Bedingungen. Die Studierenden sollen eine theoretisch fundierte Praxis entwickeln, die sie in verschiedenen Kontexten wie Filmfestivals, Programmkinos oder Bildungseinrichtungen anwenden können.
Methoden. Die Lehrveranstaltung wird von Katharina Müller (Österreichisches Filmmuseum, ÖFM) geleitet und vom Team des ÖFM (diesmal Anna Dohnalek und Stefan Huber, beide Abteilung Vermittlung) bestritten. Sie agiert entschieden multidisziplinär und dialogisch, um verschiedene Arbeitsweisen sichtbar zu machen und knüpft an Programmschwerpunkte des Hauses an. Dieses Semester werden verschiedene Positionen der Filmvermittlung vorgestellt, mit besonderem Fokus auf die Ansätze des ÖFM. In den Einheiten werden Filme und Filmausschnitte gezeigt und darauf basierend unterschiedliche Vermittlungsansätze entwickelt, z.T. als Präsentation der Vortragenden, z.T. im Dialog, z.T. als Gruppenarbeit der Studierenden. Dabei wird die Vielfalt der Ansätze betont, von filmanalytischen über dispositiv-zentrierte bis hin zu repräsentationskritischen und partizipativen Ansätzen, die jeweils in Hinblick auf ihre politischen und sozialen Implikationen befragt werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Leistungsüberprüfung.
Im Laufe des Semesters sind schriftlich drei kleinere Hausarbeiten (à 20%), sowie eine umfangreichere Abschlussarbeit (40%) zu erbringen; z.T. handelt es sich um Gruppenarbeiten. Die Basis der Aufgaben stellen die in den Seminareinheiten vorgestellten und diskutierten Vermittlungsansätze und -formate sowie die in den Einheiten gemeinsam geschauten Filme bzw. Filmausschnitte dar. Die Anleitung der Aufgaben (im Sinne der Bekanntgabe zu beantwortender Fragen bzw. einer praktischen Aufgabe) erfolgt im Kurs. Für die Einreichung der Hausarbeit ist jeweils Zeit bis 1 Woche vor dem Folgetermin, damit die Dozent*innen sich im Sinne eines Feedbacks damit befassen können.

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Hinweis der Studienprogrammleitung: Wir möchten faire Bedingungen für alle Studierenden sicherstellen. Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen. Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann gestattet, wenn dies ausdrücklich eingefordert wird. Alle Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten finden Sie in der Satzung, https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Voraussetzungen.
Der positive Abschluss der Lehrveranstaltung setzt die positive Erbringung der vier Teilleistungen voraus. Die maximale unentschuldigte Fehlzeit beträgt eine Einheit (3h15). Darüber hinaus ist eine schriftliche Bezugnahme für das Fernbleiben erforderlich und gegebenenfalls eine Ersatzleistung zu erbringen. Der Besuch dieses Moduls bedingt den erfolgreichen Abschluss der Pflichtmoduls der STEOP.

Prüfungsstoff

Siehe oben.

Literatur

Wird demnächst bekanntgegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 05.03.2025 10:47