Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
170613 SE MA 1.2. "Theatrale und mediale Prozesse" (2026S)
Technologien der (Ver)Messung und Überwachung
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 09.02.2026 09:00 bis Mo 16.02.2026 23:59
- Anmeldung von Sa 21.02.2026 09:00 bis Di 24.02.2026 23:59
- Abmeldung bis Mo 30.03.2026 23:59
Details
max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 19.03. 11:30 - 14:45 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
- Donnerstag 26.03. 11:30 - 14:45 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
- Donnerstag 23.04. 11:30 - 14:45 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
- Donnerstag 28.05. 11:30 - 14:45 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
- Donnerstag 11.06. 11:30 - 14:45 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
- Donnerstag 25.06. 11:30 - 14:45 Seminarraum 3 2H467 UZA II Rotunde
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Endnote setzt sich aus folgenden Teilleistungen in folgender Gewichtung zusammen:
Sitzungsexpert*in: Präsentation und Diskussionsleitfragen (30 %)
Lektürekarte (10%)
Hausarbeit (60%)________________________________
Hinweis der Studienprogrammleitung: Wir möchten faire Bedingungen für alle Studierenden sicherstellen. Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen. Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann gestattet, wenn dies ausdrücklich eingefordert wird. Alle Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten finden Sie in der Satzung, https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Sitzungsexpert*in: Präsentation und Diskussionsleitfragen (30 %)
Lektürekarte (10%)
Hausarbeit (60%)________________________________
Hinweis der Studienprogrammleitung: Wir möchten faire Bedingungen für alle Studierenden sicherstellen. Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen. Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann gestattet, wenn dies ausdrücklich eingefordert wird. Alle Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten finden Sie in der Satzung, https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Voraussetzung einer positiven Beurteilung der gesamten Lehrveranstaltung ist, dass sämtliche Teilleistungen erbracht werden.
Es sind maximal 6 SWS Einheiten Fehlzeit gestattet (die LV findet 4 SWS alle 2 Wochen).
Einige der Texte und Materialien sind nur auf Englisch verfügbar. Die Bereitschaft für das Arbeiten mit englischem Material wird vorausgesetzt.__________________________________________
Hinweis der Studienprogrammleitung: Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen in der Theater-, Film- und Medienwissenschaft sind in der Regel Präsenzveranstaltungen, in denen die aktive Mitarbeit oder die Zusammenarbeit der Studierenden zur Erreichung der Lehr- und Lernziele erforderlich ist und in denen Teilleistungen erbracht werden müssen. Daher gilt eine generelle Anwesenheitspflicht, mit bis zu 3 Fehleinheiten (6 SWS) im wöchentlichen Format bzw. mit bis zu max. 20% Prozent der Gesamtzeit in Blockformaten. Für Fehlstunden können Lehrende eine Ersatzleistung einfordern; weitere Fehlstunden können, gegen eine Kompensationsleistung, angefragt werden, ihre Bewilligung liegt aber im Ermessen der jeweiligen Lehrperson in Hinblick auf die Kursziele und deren didaktische Vermittlung. Die Gleichbehandlung der Studierenden ist zu gewährleisten.
In Übereinstimmung mit §10, Abs. 1 des studienrechtlichen Teils der Satzung sind diese Anwesenheitsregelungen auf u:space jedem Kurs hinzugefügt. Sie können jedoch ersetzt werden durch individuelle Regelungen seitens der jeweiligen Lehrperson, in Hinblick auf die Kursziele und deren didaktische Vermittlung. Diese Regelungen müssen in Ersatz dieser Notiz auf u:space eingetragen werden und gelten verbindlich für den jeweiligen Kurs.
Es sind maximal 6 SWS Einheiten Fehlzeit gestattet (die LV findet 4 SWS alle 2 Wochen).
Einige der Texte und Materialien sind nur auf Englisch verfügbar. Die Bereitschaft für das Arbeiten mit englischem Material wird vorausgesetzt.__________________________________________
Hinweis der Studienprogrammleitung: Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen in der Theater-, Film- und Medienwissenschaft sind in der Regel Präsenzveranstaltungen, in denen die aktive Mitarbeit oder die Zusammenarbeit der Studierenden zur Erreichung der Lehr- und Lernziele erforderlich ist und in denen Teilleistungen erbracht werden müssen. Daher gilt eine generelle Anwesenheitspflicht, mit bis zu 3 Fehleinheiten (6 SWS) im wöchentlichen Format bzw. mit bis zu max. 20% Prozent der Gesamtzeit in Blockformaten. Für Fehlstunden können Lehrende eine Ersatzleistung einfordern; weitere Fehlstunden können, gegen eine Kompensationsleistung, angefragt werden, ihre Bewilligung liegt aber im Ermessen der jeweiligen Lehrperson in Hinblick auf die Kursziele und deren didaktische Vermittlung. Die Gleichbehandlung der Studierenden ist zu gewährleisten.
In Übereinstimmung mit §10, Abs. 1 des studienrechtlichen Teils der Satzung sind diese Anwesenheitsregelungen auf u:space jedem Kurs hinzugefügt. Sie können jedoch ersetzt werden durch individuelle Regelungen seitens der jeweiligen Lehrperson, in Hinblick auf die Kursziele und deren didaktische Vermittlung. Diese Regelungen müssen in Ersatz dieser Notiz auf u:space eingetragen werden und gelten verbindlich für den jeweiligen Kurs.
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff sind die Inhalte des Seminars, die gelesenen Texte sowie besprochene Filme. Der Prüfungsstoff ist auch moodle zugänglich.
Literatur
Die Literatur wird auf Moodle bereitgestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 26.02.2026 17:06
Dabei fragen wir: Was wird durch diese Technologien überhaupt als messbar definiert? Welche Normen, Kategorien und Grenzwerte entstehen, und für wen sind sie (un-)erreichbar? Wie verknüpfen sich Messpraktiken mit Biopolitik, Gouvernementalität und kapitalistischen Plattformökonomien?
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der kritischen Analyse der ideologischen Begleitannahmen, die diese Berechnungsgrundlagen erst bilden: von der Konstruktion von race über Schädelvermessungen oder Spirometrie, einschließlich ihrer kolonialen und eugenischen Kontexte, bis zu Geschlecht, Sexualität und Körpernormierung. Wir diskutieren, wie vermeintlich objektive Messungen soziale Unterschiede produzieren, naturalisieren oder verstärken, sowie die Kontinuitäten zwischen analogen und digitalen Formen der Überwachung.
Der Kurs verbindet medienwissenschaftliche, wissenschaftsgeschichtliche und STS-Perspektiven mit feministischen, queeren und antirassistischen Ansätzen. Beispiele umfassen u. a. die Geschichte des Spirometers (vgl. Braun 2014), die Rolle und Entwicklung der „Volkszählung“ und Statistik als Regierungstechnologien, das polygraphische „Wahrheitsmessen“, Standards wie BMI und IQ, und aktuelle Selbstvermessungspraktiken (Quantified Self, Wearables, Gesundheits-Apps). Ebenso betrachten wir die Infrastruktur der Erfassung (Sensoren, Schnittstellen, Datenmodelle) und die politische Ökonomie der Datifizierung. Zuletzt sollen auch Fragen des Umgangs innerhalb dieser Strukturen sowie Fragen der Subversion befragt werden.Ziele:
• (historische) Genealogien von Vermessungstechnologien und ihre gesellschaftlichen Wirkungen
• Ideologische und epistemische Voraussetzungen von Messpraktiken
• Verbindungen zwischen Messung, Normierung und Überwachung
• Aktuelle Debatten zu Datenethik, Diskriminierung und RegulierungMethoden:
Theorielektüren und Betrachtung spezifischer (Ver-)Messungstechnologien; ggf. Einbindung der Arbeit mit eigener Vermessungstechnologie