Universität Wien

180284 PS Psychologische Untersuchungsmethoden (2009W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 18 - Philosophie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Ort: NIG, 6. Stock, HS D

Termine:
Mo, 12.10.09, 18-20 (Vorbesprechung)
Mo, 19.10.09, 17.30-19.30
Mo, 9.11. 09, 17.30-19.30
Mo, 16.11. 09, 17.30-19.30
Mo, 7.12. 09, 17.30-20
Mo, 14.12. 09, 18.30-20
Mo, 11.1. 09, 17.30-20
Mo, 18.1. 09, 17.30-20
Mo, 25.1. 09, 17.30-20

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Zur Zeit sind keine Termine bekannt.

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Theoretisches Basiswissen (v.a. zur Intelligenz- und Persönlichkeitspsychologie); Grundfertigkeiten zur Durchführung empirisch psychologischer Untersuchungen (Planung, Durchführung, Auswertung und Interpretation)
(die vorhergehende Absolvierung von einem Großteil der PflichtLVs aus dem Bereich Psychologie wird dringend angeraten!!)

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Anwesenheit, aktive Mitarbeit, Qualität der Referate und Handouts nach vorgegebenen Kriterien (siehe wissenschaftliches Arbeiten), Durchführung der Einzel- und Gruppenarbeiten, Beteiligung am online-Diskussionsforum

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Auseinandersetzung mit den Grundlagen psychologischer Untersuchungsmethoden mittels Referate und Diskussionen, Vermittlung von Grundkenntnissen des wissenschaftlichen Arbeitens und eines fachgerechten Umgangs mit wissenschaftlicher Literatur

Prüfungsstoff

Vortrag zur Vermittlung des Basiswissen von exemplarischen Beispielen (z.B. Vorgabe psychologischer Tests, Entwicklung von Untersuchungen sowie deren Auswertung und Interpretation); Vertiefte Auseinandersetzung mit spezifischen Inhalten durch aktive Mitarbeit bei Referaten, Diskussionen, Einzel- und Gruppenarbeiten

Literatur

wird in der ersten Einheit bekannt gegeben

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

PP § 57.1.10

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:36