Universität Wien

190002 SE M3a Gegenstandstheorie I: Bildung, Medien und gesellschaftliche Transformation (2017S)

Medienpädagogik, Bildung und Transhumanismus

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 19 - Bildungswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 03.03. 10:00 - 17:00 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
  • Samstag 04.03. 10:00 - 17:00 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
  • Freitag 10.03. 10:00 - 17:00 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG
  • Samstag 11.03. 10:00 - 17:00 Seminarraum 5 Sensengasse 3a 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele und die Inhalte der Lehrveranstaltung:
Bildung ist Menschenbildung. Nur im Zusammenhang mit Menschen ist von Bildung die Rede. Man kann Bildung als ein Herausbilden dessen verstehen, was den Menschen als Mensch auszeichnet. Nun zeichnet sich der Mensch aber immer auch durch Grenzen aus. Die radikalste Grenze ist der Tod. Der Mensch ist sterblich und er weiß um seine eigene Endlichkeit. Eine weitere Grenze ist durch den menschlichen Körper gegeben. Der Transhumanismus will die Grenzen, die dem Menschen gesetzt sind, mithilfe von Neuen Technologien überwinden. Neue (digitale) Medien sind ein Mittel der Grenzüberwindung.
Im Rahmen des Seminars wird es im Wesentlichen um drei Fragen gehen: 1. Was zeichnet den Transhumanismus als intellektuelle, wissenschaftliche und künstlerische Bewegung aus? 2. Wie verändern transhumanistische Vorhaben schon heute Mensch und Gesellschaft? 3. Was bedeutet diese Veränderungen mit Blick auf Bildung?

Methoden der Vermittlung der Studienziele:
Im Rahmen der Veranstaltung werden die o.a. Ziele in Form von Kurzvorträgen mit anschließender Diskussion und durch eine (hermeneutische) Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Beiträgen verfolgt. Es werden darüber hinaus ausgewählte Filmsequenzen analysiert und besprochen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es müssen zwei Teilleistungen erbracht werden.
Teilleistung 1: Referat (mündlicher Vortrag + Moderation der anschließenden Diskussion)
erlaubte Hilfsmittel: Notizen in Form von Stichpunkten
Teilleistung 2: vertiefende schriftliche Ausarbeitung in Form einer Hausarbeit
erlaubte Hilfsmittel: einschlägige Fachliteratur

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die durchgängige Anwesenheit an allen Blockterminen ist obligatorisch.

Das Referat (Teilleistung 1) wird dann positiv beurteilt, wenn a) zusätzlich zur vorgegebenen Literatur eigenständig einschlägige wissenschaftlich gehaltvolle Quellen recherchiert werden, b) die Inhalte nicht lediglich reproduziert sondern mit eigenen Überlegungen erweitert werden, c) das Referat anschaulich und ansprechend gestaltet wird und d) eine gelungene Moderation der anschließenden Diskussion stattfindet.

Die Hausarbeit (Teilleistung 2) wird positiv beurteilt, wenn a) die Arbeit den formalen Mindestansprüchen, die an eine wissenschaftliche Hausarbeit gestellt werden, entspricht, b) die Ausarbeitung deutlich über eine Reproduktion der Inhalte aus den recherchierten einschlägigen Quellen hinausgeht c) die Qualität der eigenen Argumentation gelungen ist.

Beitrag der einzelnen Teilleistungen zur Beurteilung der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung
Der Anteil der Teilleistung 1 macht ein Drittel der Gesamtbeurteilung aus, der Anteil der Teilleistung 2 beträgt zwei Drittel.

Prüfungsstoff

Literatur

Sie erhalten von mir im Vorfeld des Seminars Literatur in Form eines E-Readers. Melden Sie sich diesbezüglich bitte rechtzeitig per E-Mail bei mir (damberger@em.uni-frankfurt.de).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

M3a

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:36