Universität Wien

190138 PS BM 5 Exemplarische Vertiefung bildungswissenschaftlicher Theorien (DU+EW+SP) (2024S)

Gerechtigkeit im Kontext nachschulischer Übergänge bei Behinderung

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 19 - Bildungswissenschaft
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 30 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 13.03. 15:00 - 18:15 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 10.04. 15:00 - 18:15 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 24.04. 15:00 - 18:15 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 08.05. 15:00 - 18:15 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 22.05. 15:00 - 18:15 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 05.06. 15:00 - 18:15 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG
  • Mittwoch 19.06. 15:00 - 18:15 Seminarraum 4 Sensengasse 3a 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Seminar beginnt mit einer Einführung in das thematische Feld: den Übergang nach der Pflichtschule von Jugendlichen mit Beeinträchtigung oder Behinderung. In Ansätzen soll dabei die Verwobenheit von Übergängen, Behinderung und Gerechtigkeit dargestellt werden, die mit Fortschreiten der LV sukzessive ausdifferenziert wird. Im weiteren Verlauf wird die LV in unterschiedliche thematische Blöcke gegliedert. (1) Übergänge als Wahlmöglichkeit und Pflicht: Zunächst wird die Bedeutung von Übergängen im Lebens(ver)lauf sowie deren 'Freisetzung' (Böhnisch) im Kontext der Zweiten Moderne thematisiert. Dabei soll zum einen das Verhältnis von accountability und Standardisierung aus internationaler Perspektive (Walther 2014), zum anderen die Rolle der Pädagogik bei institutionellen Transitionen im Bildungsbereich thematisiert werden (Walther 2016). Ergänzend dazu wird das in Österreich 2016 beschlossene Ausbildungspflichtgesetz als Form der praktischen Gesetzgebung diskutiert. Unter Heranziehung und Diskussion verschiedener Modelle erhalten die Studierenden im weiteren (2) Einblick in unterschiedliche Diskurse zum Begriff der Behinderung, wobei insbesondere Unterschiede zwischen dem individualistisch-medizinischen, dem sozialen sowie dem kulturellen Modell herausgestellt werden sollen (Waldschmidt 2005). Der dritte thematische Block (3) befasst sich mit Differenzmerkmalen und davon ausgehend der sozialen Herstellungsweisen sozial-benachteiligender Praktiken in Bildungs- und Übergangskontexten. Besonderes Augenmerk kommt dabei den Kriterien des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) und der Ausbildungsreife zu (Wansing et al. 2016). Der nächste Block (4) fokussiert spezifische Dynamiken in Bezug auf Übergänge (nach der Pflichtschule) bei Behinderung (Muche 2013; Lindmeier/ Schrör 2015) und geht auf in kritisch-reflexiver Weise auf die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf berufliche Erstausbildungen und die Weiterführung der schulischen Laufbahn ein (Fasching 2018; Berufsausbildungsgesetz, SCHUG, SCHOG und SchpflG in Bezug auf das Recht eines freiwilligen 11. und 12. Schulbesuchsjahres). Es folgen drei Unterrichtsblöcke (5, 6, 7) zu ausgewählten Gerechtigkeitskonzepten. Die Ausführungen von Lindmeier (2019) stellen einen Rahmen für die systematische Einordnung der sozialen Gerechtigkeitskonzepte nach Rawls (1979), Nussbaum (2014) und Terzi (2010) dar, wobei Rawls und Nussbaum hinsichtlich ihrer Differenzen in ihren Vorannahmen und Implikationen diskutiert werden. Mit Terzi wird im Anschluss an den Capabilities Approach Nussbaums explizit nach der Möglichkeit einer gerechten Rahmung von Schule und (Aus-)Bildung für Menschen mit Behinderung oder erhöhtem Förderbedarf gefragt.
Neben der intensiven theoretischen Auseinandersetzung mit den ausgewählten Themenbereichen wird unter Bezugnahme auf Fallvignetten die Möglichkeit geboten, Theorie praxisbezogen zu reflektieren sowie sich mit dem eigenen pädagogischen Handeln auseinanderzusetzen. Die Berücksichtigung und der Einbezug aktueller Gesetzgebung in Österreich (Ausbildungspflichtgesetz, Berufsausbildungsgesetz, dabei insbesondere §8b sowie SCHUG und SCHOG) verdeutlicht Theorie-Praxis-Bezüge zudem auf strukturell-institutioneller Ebene.

Den Beginn der Lehrveranstaltungen bilden, angelehnt an die jeweils vorzubereitende Lektüre, thematische Inputs durch die LV Leitung. Methodisch werden die Texte durch deren hermeneutische Lektüre (Deep Reading) und Analyse der Argumentationsstruktur erarbeitet. Sodann sind zur jeweils zu behandelnden Literatur Kurzreferate (etwa 15 Minuten) von den Studierenden vorgesehen. Diese sollen die einzelnen Inhalte in anregender Weise zusammenfassen und zu anschließenden Diskussionsrunden anregen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Neben der immanenten Anwesenheitspflicht sind das Verfassen und die positive Beurteilung einer Proseminararbeit sowie weitere, während des Semesters zu erbringende, Teilleistungen in schriftlicher wie auch mündlicher Form vorgesehen, um die LV positiv abzuschließen. Dies entspricht den Bestimmungen gemäß Studienrecht §10 Abs. 1. Erlaubte Hilfsmittel ist dabei jene Fachliteratur, die im Kontext der LV zur Verfügung gestellt wird sowie weitere seriöse Quellen, wobei deren Verwendung stets der guten wissenschaftlichen Praxis zu entsprechen hat.

- Textvorbereitungen (30 Punkte)

Die schriftlichen Textvorbereitungen dienen der intensiven Auseinandersetzung mit Aufbau und Argumentationsstruktur der jeweiligen Lektüre. Sie beinhalten 1-2 vertiefende oder an die Inhalte der Texte anknüpfende Fragen. Dabei ist pro Text eine halbe A4 Seite zu verfassen und spätestens 2 Tage vor der nächsten Seminareinheit auf der Moodle Plattform hochzuladen.

- Kurzreferat/ Präsentation (10 Punkte)

Die Studierenden haben dabei die Auswahl zwischen einer Präsentation zu Primär- und Sekundärliteratur eines ausgewählten thematischen Blocks oder der Präsentation zu einem Projekt aus dem Bereich der beruflichen Integration oder Übergangsmaßnahmen. Letzterer geht eine eigenständige Kontaktaufnahme und Besichtigung des Projekts vor Ort voraus. Im Rahmen der Präsentation innerhalb des Seminars umfasst Option 2 eine Darstellung der Rahmenbedingungen/ Projektdesigns sowie die Anbindung an theoretische Inhalte der LV.

- Proseminararbeit (50 Punkte)

Die Kriterien und Voraussetzungen für eine positive Beurteilung der Seminararbeit sowie etwaige diesbezügliche Fristen werden im Laufe der LV wiederholt besprochen. Die Studierenden entwerfen Exposés, die als Grundlage der anschließenden Proseminararbeit dienen.

- Mitarbeit (10 Punkte)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Leistungsanforderungen und jeweilige Benotung: siehe Punkt 'Art der Leistungskontrolle'
Mindestanforderungen: regelmäßige Anwesenheit und Mitarbeit, Abgabe aller schriftlichen Teilleistungen, Präsentation

Notenschlüssel:
1 - Sehr Gut 87 - 100 Punkte
2 - Gut 75 - 86 Punkte
3 - Befriedigend 63 - 74 Punkte
4 - Genügend 50 - 62 Punkte
5 - Nicht Genügend < 50 Punkte

Prüfungsstoff

Literatur

Fasching, H. (2018): Unterstützungsmaßnahmen zur Ausbildungs- und Arbeitsmarktinklusion von behinderten und ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen in Österreich. In: Quenzel, G./ Hurrelmann, K. (Hrsg.): Handbuch Bildungsarmut. Wiesbaden: Springer, 853-878.
Felder, F. (2012): Inklusion und Gerechtigkeit. Das Recht behinderter Menschen auf Teilhabe. Frankfurt/ Main: Campus.
Gasterstädt, J./ Kistner, A./ Adl-Amini, K. (2021): Die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs als institutionelle Diskriminierung? Eine Analyse der schulgesetzlichen Regelungen. In: Zeitschrift für Inklusion online, H. 4. Online unter: https://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/551 (Original work published 10. September 2020)
Koenig, O. / Fasching, H. / Krög, W. / Biewer, G. (2010): Von der Schule in den Beruf - von der Integration in den Ersatzarbeitsmarkt? Zur Situation Jugendlicher und junger Erwachsener mit intellektueller Beeinträchtigung in Österreich. In: Schildmann, U. (Hrsg.), Umgang mit Verschiedenheit in der Lebensspanne. Behinderung - Geschlecht - kultureller Hintergrund - Alter/Lebensphasen. Bad Heilbrunn: Klinkhardt, 190-201.
Lindmeier, B. (2015): Bildungsgerechtigkeit im Übergang: Jugendliche mit Unterstützungsbedarf im Grenzbereich zwischen Lernen und geistiger Entwicklung im Übergang von der Schule in die berufliche Bildung und Beschäftigung. In: Sonderpädagogische Förderung heute, Jg. 60, H. 3, 308-322.
Lindmeier, B./ Schrör, N. (2015): Bedingungen des Übergangs von Jugendlichen im Grenzbereich der Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung in die berufliche Bildung. In: Teilhabe, Jg. 54, H. 4,150-156.
Lindmeier, C. (2014): Übergänge von jungen Erwachsenen mit Behinderung/Benachteiligung in die Erwachsenen- und Berufswelt barrierefrei gestalten was heißt das? In: Sonderpädagogische Förderung heute, Jg. 59, H. 1, 92-103.
Lindmeier, C./ Fasching H./ Lindmeier, B./ Sponholz, D. (Hrsg.) (2019): Inklusive Berufsorientierung und berufliche Bildung aktuelle Entwicklungen im deutschsprachigen Raum (=2. Beiheft Sonderpädagogische Förderung heute). Weinheim: Beltz.
Maier, M.S. (2013): ‚Schule ist Schrott‘ Jugendliche Selbstbehauptung und pädagogische Praktiken im Spannungsfeld von Aktivierungspolitik und der Pädagogik am Übergang. In: dies./ Vogel, T. (Hrsg.): Übergänge in eine neue Arbeitswelt? Blinde Flecke der Debatte zum Übergangssystem Schule-Beruf. Wiesbaden: Springer, 203-224.
Maier, M.S./ Vogel, T. (Hrsg.) (2013): Übergänge in eine neue Arbeitswelt? Blinde Flecke der Debatte zum Übergangssystem Schule-Beruf. Wiesbaden: Springer.
Makarova, E. (2017): Inklusion, Bildung und Übergang. In: Fasching, H./ Geppert, C./ Ma-karova, E. (Hrsg.): Inklusive Übergänge. (Inter)nationale Perspektiven auf Inklusion im Übergang von der Schule in weitere Bildung, Ausbildung oder Beschäftigung. Bad Heilbrunn: Klinkhardt, 41-49.

weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

BM 5 PS (DU+EW+SP)

Letzte Änderung: Do 22.02.2024 13:26