220002 VO+UE ARRE - Arbeits- und Sozialrecht (2011S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung LV 18.00- 20.00, daher nicht 14 mal! Termine verstärkt April, Mai, Juni!
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 14.02.2011 12:00 bis Sa 19.02.2011 14:00
- Anmeldung von Di 22.02.2011 09:00 bis Fr 25.02.2011 16:00
- Abmeldung bis Sa 30.04.2011 23:59
Details
max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 10.03. 18:00 - 20:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
- Donnerstag 17.03. 18:00 - 20:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
- Donnerstag 24.03. 18:00 - 20:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
- Donnerstag 31.03. 18:00 - 20:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
- Donnerstag 07.04. 18:00 - 20:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
- Donnerstag 14.04. 18:00 - 20:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
- Donnerstag 05.05. 18:00 - 20:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
- Donnerstag 12.05. 18:00 - 20:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
- Donnerstag 19.05. 18:00 - 20:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
- Donnerstag 26.05. 18:00 - 20:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
- Donnerstag 09.06. 18:00 - 20:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
- Donnerstag 30.06. 18:00 - 20:00 Hörsaal 31 Hauptgebäude, 1.Stock, Stiege 9
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Diese Lehrveranstaltungen ist eine VO+UE (prüfungsimmanente LV). Es besteht daher Anwesenheitspflicht.
Die Leistungsbeurteilung beruht auf Basis von mindestens 2 Leistungen der Studierenden, das sind konkret:
o Aktive Mitarbeit bei den laufenden Fallbearbeitungen
o das Verfassen eines mind. 3-seitigen differenzierten Berichts über den Besuch einer
Gerichtsverhandlung oder einer mind. 5-seitigen Analyse zu einer arbeitsrechtlichen
Themenstellung
o positive schriftliche Prüfung
Die Leistungsbeurteilung beruht auf Basis von mindestens 2 Leistungen der Studierenden, das sind konkret:
o Aktive Mitarbeit bei den laufenden Fallbearbeitungen
o das Verfassen eines mind. 3-seitigen differenzierten Berichts über den Besuch einer
Gerichtsverhandlung oder einer mind. 5-seitigen Analyse zu einer arbeitsrechtlichen
Themenstellung
o positive schriftliche Prüfung
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Überblick über Aufbau und Inhalt des Arbeitsrechts in Österreich
Prüfungsstoff
Vortrag, Fallbearbeitung, Gruppenarbeit, Gerichtsverhandlungsbesuch
Literatur
Brodil Wolfgang / Risak Martin / Wolf Christoph -- Arbeitsrecht in Grundzügen, 6. Auflage 2010 LexisNexis
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:38
o Grundbegriffe des Arbeitsrechts (Arbeitsverhältnis und ArbeitnehmerInnenbegriff , Grundbegriffe des Kollektivarbeitsrechts)
o Abgrenzung des Arbeitsvertrags zu anderen Vertragsverhältnissen (Arbeitsvertrag - freier
Dienstvertrag - Werkvertrag)
o ArbeitnehmerInnenrechte und -pflichten / ArbeitgeberInnenrechte und -pflichten
o ArbeitnehmerInnenschutz; Individualarbeitsrecht
o Beendigung des Arbeitsvertrags ([ordentliche] Kündigung, Entlassung und Austritt)
o Rechtsfolgen bei fehlerhafter Beendigung
o Kündigungs- und Entlassungsschutz
o Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis (Persönliche Arbeitspflicht der/s
ArbeitnehmerIn, Entgeltzahlungspflicht der/s ArbeitgeberIn)
o Arbeitsvertragliche Nebenpflichten (Treuepflicht der/s Arbeitnehmerin, Fürsorgepflicht
der/s AG)
o Entgeltfortzahlung trotz Unterbleibens der Arbeitsleistung
o Urlaub (Urlaubsanspruch, Urlaubsantritt, Erkrankung während des Urlaubs, Verbrauch
des Urlaubs)
o Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
o Arbeitszeit (Normalarbeitszeit, Überstunden, Teilzeitarbeit, Ruhezeiten)
o Mutter- bzw. Elternschutz
o Fragenkomplexe zu Gleichbehandlung, sexueller Belästigung und Mobbing
o Grundlegende Bestimmungen über Einkommen-, Lohn- und Umsatzsteuer
o Grundbegriffe der Rechtsquellen zu Sozialversicherung wie Krankenversicherung,
o Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegevorsorge und Familienleistungen
o Arbeits- und Sozialgerichtbarkeit