220024 VO+UE MERRE - Medien- und Rundfunkrecht (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anwesenheit bei der ersten Vorlesung unbedingt erforderlich.Mindestens und ausnahmslos 80 % Anwesenheitspflicht (= idR 3 Fehleinheiten, gleichgültig aus welchem Grund)
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 13.02.2018 09:00 bis Mi 14.02.2018 09:00
- Anmeldung von Mo 19.02.2018 09:00 bis Mi 21.02.2018 18:00
- Abmeldung bis Sa 31.03.2018 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Achtung entweder in der Einheit am 4.5.2018 oder am 18.5.2018 gehen wir zu einer Verhandlungsbeobachtung. Diese Einheit wird dann am Vormittag von 8:30 Uhr bis ca 12:00 Uhr stattfinden.
- Freitag 23.03. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Freitag 20.04. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Freitag 04.05. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Freitag 18.05. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Freitag 01.06. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Freitag 15.06. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
- Freitag 29.06. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
vermittelt werden Ihhalte des Medienstrafrechts (insbesondere medienrechtliches Entschädigungsverfahren, Gegendarstellungen, nachträgliche Mitteilungen, Offenlegungspflichten, Medieninhaltsdelikte, journalistische Sorgfalt), weiters zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz (Ehrenbeleidigungs- und Kreditschädigungsverfahren), Grundzüge des Urheberrechts mit einem Schwerpunkt am Recht auf das eigene Bild, Grundzüge des Datenschutzrechts (samt Grundzüge der Datenschutzgrundverordnung), des Telekommunikationsrechts und des Rechts gegen den unlauteren Wetbewerb mit einem besonderen Augenmerk darauf, was bei Werbemaßnahmen zu beachten ist. Grundzüge des Audiovisuellen Mediendiensegesetzes und des ORF Gesetzes.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Eine Hausübung bei der 12 Punkte erreicht werden können und ein Test bei dem 24 Punkte erreicht werden können.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anwesenheit in der ersten Einheit. Maximal zwei Fehleinheiten. Abgabe der Hausübung und des Tests. Mindestens 18 Punkte (insgesamt: die Punkte der Hausübung des des Tests werden zusammengezählt)
Prüfungsstoff
Inhalte der LV. Insbesondere das Medienstrafrecht, der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz, das Urheberrecht und Grundzüge des Datenschutzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Literatur
PPP die in der LV ausgedruckt ausgegeben werden (ausreichend für Hausübung und Vorbereitung auf den Test); bei Interesse Medienrechtskommentar Röggla/Wittmann/Zöchbauer.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:38