Universität Wien

220024 VO+UE MERRE - Medien- und Rundfunkrecht (2018S)

Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Anwesenheit bei der ersten Vorlesung unbedingt erforderlich.

Mindestens und ausnahmslos 80 % Anwesenheitspflicht (= idR 3 Fehleinheiten, gleichgültig aus welchem Grund)

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Achtung entweder in der Einheit am 4.5.2018 oder am 18.5.2018 gehen wir zu einer Verhandlungsbeobachtung. Diese Einheit wird dann am Vormittag von 8:30 Uhr bis ca 12:00 Uhr stattfinden.

  • Freitag 23.03. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
  • Freitag 20.04. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
  • Freitag 04.05. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
  • Freitag 18.05. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
  • Freitag 01.06. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
  • Freitag 15.06. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG
  • Freitag 29.06. 14:30 - 17:30 Seminarraum 8, Währinger Straße 29 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

vermittelt werden Ihhalte des Medienstrafrechts (insbesondere medienrechtliches Entschädigungsverfahren, Gegendarstellungen, nachträgliche Mitteilungen, Offenlegungspflichten, Medieninhaltsdelikte, journalistische Sorgfalt), weiters zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz (Ehrenbeleidigungs- und Kreditschädigungsverfahren), Grundzüge des Urheberrechts mit einem Schwerpunkt am Recht auf das eigene Bild, Grundzüge des Datenschutzrechts (samt Grundzüge der Datenschutzgrundverordnung), des Telekommunikationsrechts und des Rechts gegen den unlauteren Wetbewerb mit einem besonderen Augenmerk darauf, was bei Werbemaßnahmen zu beachten ist. Grundzüge des Audiovisuellen Mediendiensegesetzes und des ORF Gesetzes.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Eine Hausübung bei der 12 Punkte erreicht werden können und ein Test bei dem 24 Punkte erreicht werden können.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheit in der ersten Einheit. Maximal zwei Fehleinheiten. Abgabe der Hausübung und des Tests. Mindestens 18 Punkte (insgesamt: die Punkte der Hausübung des des Tests werden zusammengezählt)

Prüfungsstoff

Inhalte der LV. Insbesondere das Medienstrafrecht, der zivilrechtliche Persönlichkeitsschutz, das Urheberrecht und Grundzüge des Datenschutzes und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Literatur

PPP die in der LV ausgedruckt ausgegeben werden (ausreichend für Hausübung und Vorbereitung auf den Test); bei Interesse Medienrechtskommentar Röggla/Wittmann/Zöchbauer.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:38