230006 SE B4 Grundbegriffe der Soziologie (2026S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Zusammenfassung
Mo 22.06. 08:00-11:15
Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
Sa 13.06. 13:15-16:15
Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Mo 15.06. 08:00-11:15
Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
Fr 12.06. 13:15-14:45
Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
Mi 17.06. 09:45-13:00
Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.02.2026 00:01 bis Mi 18.02.2026 23:59
- Abmeldung bis So 15.03.2026 23:59
An/Abmeldeinformationen sind bei der jeweiligen Gruppe verfügbar.
Gruppen
Gruppe 1
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 20.03. 09:45 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Samstag 21.03. 09:45 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Freitag 27.03. 09:45 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Samstag 28.03. 09:45 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Samstag 25.04. 09:45 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Da die Lehrveranstaltung stark geblockt stattfindet, ist bereits in der Zeit vor den ersten beiden Blockterminen (20.3./21.3.) ein großer Teil der Pflichtliteratur vorzubereiten. Teilnehmende Studierende sollten berücksichtigen, dass in wenigen Wochen die Inhalte eines ganzen Semesters vermittelt werden und das Seminar daher vor allem im März intensive Literaturarbeit erfordert.-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
- schriftliche Übungsarbeiten während des Semesters (35%)
- Abschlussarbeit (50%)
- mündliche und aktive Beteiligung in den Sitzungen (15%)
Es besteht Anwesenheitspflicht.
Jede Teilleistung muss positiv absolviert werden, um die LV positiv abschließen zu können.
- Abschlussarbeit (50%)
- mündliche und aktive Beteiligung in den Sitzungen (15%)
Es besteht Anwesenheitspflicht.
Jede Teilleistung muss positiv absolviert werden, um die LV positiv abschließen zu können.
Literatur
Korte, H., Schäfers, B. (Hrsg.). (2016). Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie. (9. Aufl.), Wiesbaden: Springer VS.
Haindorfer, R., Schlechter, M., Seewann, L. (Hrsg.). (2019). Soziologische Momente im Alltag. Von der Sauna bis zur Kirchenbank. Wien: new academic press.
Neckel, S., Mijić, A., von Scheve, C., & Titton, M. (Hrsg.). (2010). Sternstunden der Soziologie: wegweisende Theoriemodelle des soziologischen Denkens. Frankfurt am Main: Campus-Verlag.
Popitz, H. (1992). Phänomene der Macht. 2. Aufl. Tübingen: J.C.B. Mohr.Weitere Literatur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung im Seminarplan bekannt gegeben.
Haindorfer, R., Schlechter, M., Seewann, L. (Hrsg.). (2019). Soziologische Momente im Alltag. Von der Sauna bis zur Kirchenbank. Wien: new academic press.
Neckel, S., Mijić, A., von Scheve, C., & Titton, M. (Hrsg.). (2010). Sternstunden der Soziologie: wegweisende Theoriemodelle des soziologischen Denkens. Frankfurt am Main: Campus-Verlag.
Popitz, H. (1992). Phänomene der Macht. 2. Aufl. Tübingen: J.C.B. Mohr.Weitere Literatur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung im Seminarplan bekannt gegeben.
Gruppe 2
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Diese Lehrveranstaltung bietet die Gelegenheit zum gemeinsamen Nachdenken über soziologische Themen.
Daher besteht in dieser Lehrveranstaltung ANWESENHEITSPFLICHT.
Falls Sie an einer Einheit nicht teilnehmen können, senden Sie bitte VORHER ein Mail mit einer BEGRÜNDUNG für Ihre Verhinderung.
Gemeinsames Studieren hat Vorteile - nutzen Sie die Gelegenheit!
- Montag 02.03. 08:00 - 11:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Montag 16.03. 08:00 - 11:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Montag 13.04. 08:00 - 11:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Montag 27.04. 08:00 - 11:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Montag 11.05. 08:00 - 11:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Montag 08.06. 08:00 - 11:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- N Montag 22.06. 08:00 - 11:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziele und Inhalte:
Diese Lehrveranstaltung versteht sich als „Einladung zur Soziologie“: Studierende sind eingeladen, gemeinsam einen ersten "soziologischen Blick" auf die Alltagswelt zu werfen. Aber was ist damit gemeint? Es soll gezeigt werden, wie die soziologischen Begriffe Macht und Herrschaft, soziales Handeln, Sozialisation, Werte und Normen, Institutionen und Organisationen, Gender, Klasse und soziale Ungleichheit, etc. uns helfen, konkrete Situationen abstrakt zu deuten und Strukturen der Gesellschaft zu erkennen.
Grundbegriffe auswendig zu lernen ist mühsam, aber in Verbindung mit thematischen Fragestellungen zu Migration, Gesundheit, Kriminalität, Digitalisierung oder Stadtentwicklung etc. können sie unsere Erfahrung der Lebenswelt interessanter machen. Aus den Interaktionsmustern entstehen Strukturen, die uns als "soziale Tatsachen" gegenübertreten. Diese Tatsachen lassen sich wiederum nur mit Hilfe von Begriffen verstehen. Somit unterstützen uns Grundbegriffe der Soziologie in unseren Abstraktionsleistungen während des "soziologischen Blicks". Deswegen studieren wir soziologische Grundbegriffe.Methode:
Nach einer Einführung in die soziologische Denkweise und zur Faszination des "soziologischen Blicks" werden in den weiteren 5 Einheiten insgesamt 5 Themenfelder mit Hilfe der unterschiedlichen Grundbegriffe behandelt: z.B. "Stadtleben", "Arztbesuch / Krankenhausaufenthalt", "Umwelt-/Menschenrechte-/Friedens-Demonstration", "Theaterbesuch", "Einbruchdiebstahl" etc. Damit werden Anwendungsfelder wie Stadtsoziologie, Gesundheitssoziologie, Umweltsoziologie, politische Soziologie, Kultursoziologie, Kriminalsoziologie etc. angeschnitten. Die Einheiten verstehen sich als Diskussionsrahmen für gemeinsames Nachdenken mit resümierenden Kurzpräsentationen. Zwischen den Einheiten (zu Hause) sind zwei Dinge zu tun:
• VORBEREITUNG: Literatur zum selbst gewählten Grundbegriff lesen (Neuverteilung vor jeder Einheit)
• NACHBEREITUNG: Zusammenfassung der Diskussion zum eigenen Thema aus dem Unterricht in einem kurzen Essay (auf Moodle abzugeben).
In der letzten LV-Einheit bietet sich die Gelegenheit, ein Konzept für die Abschlussarbeit vorzustellen und zu diskutieren.
Diese Lehrveranstaltung versteht sich als „Einladung zur Soziologie“: Studierende sind eingeladen, gemeinsam einen ersten "soziologischen Blick" auf die Alltagswelt zu werfen. Aber was ist damit gemeint? Es soll gezeigt werden, wie die soziologischen Begriffe Macht und Herrschaft, soziales Handeln, Sozialisation, Werte und Normen, Institutionen und Organisationen, Gender, Klasse und soziale Ungleichheit, etc. uns helfen, konkrete Situationen abstrakt zu deuten und Strukturen der Gesellschaft zu erkennen.
Grundbegriffe auswendig zu lernen ist mühsam, aber in Verbindung mit thematischen Fragestellungen zu Migration, Gesundheit, Kriminalität, Digitalisierung oder Stadtentwicklung etc. können sie unsere Erfahrung der Lebenswelt interessanter machen. Aus den Interaktionsmustern entstehen Strukturen, die uns als "soziale Tatsachen" gegenübertreten. Diese Tatsachen lassen sich wiederum nur mit Hilfe von Begriffen verstehen. Somit unterstützen uns Grundbegriffe der Soziologie in unseren Abstraktionsleistungen während des "soziologischen Blicks". Deswegen studieren wir soziologische Grundbegriffe.Methode:
Nach einer Einführung in die soziologische Denkweise und zur Faszination des "soziologischen Blicks" werden in den weiteren 5 Einheiten insgesamt 5 Themenfelder mit Hilfe der unterschiedlichen Grundbegriffe behandelt: z.B. "Stadtleben", "Arztbesuch / Krankenhausaufenthalt", "Umwelt-/Menschenrechte-/Friedens-Demonstration", "Theaterbesuch", "Einbruchdiebstahl" etc. Damit werden Anwendungsfelder wie Stadtsoziologie, Gesundheitssoziologie, Umweltsoziologie, politische Soziologie, Kultursoziologie, Kriminalsoziologie etc. angeschnitten. Die Einheiten verstehen sich als Diskussionsrahmen für gemeinsames Nachdenken mit resümierenden Kurzpräsentationen. Zwischen den Einheiten (zu Hause) sind zwei Dinge zu tun:
• VORBEREITUNG: Literatur zum selbst gewählten Grundbegriff lesen (Neuverteilung vor jeder Einheit)
• NACHBEREITUNG: Zusammenfassung der Diskussion zum eigenen Thema aus dem Unterricht in einem kurzen Essay (auf Moodle abzugeben).
In der letzten LV-Einheit bietet sich die Gelegenheit, ein Konzept für die Abschlussarbeit vorzustellen und zu diskutieren.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Während des Semesters sind insgesamt 5 schriftliche REFLEXIONEN zu den behandelten Themen aus dem Unterricht auf Moodle abzugeben.
Am Ende des Semesters sollen die 5 Reflexions-Essays zusammen mit einer Einleitung und einem Fazit zu einer abschließenden SEMINARARBEIT integriert werden.
Die schriftlichen Arbeiten müssen sich auf die Grundlagenliteratur beziehen.-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Am Ende des Semesters sollen die 5 Reflexions-Essays zusammen mit einer Einleitung und einem Fazit zu einer abschließenden SEMINARARBEIT integriert werden.
Die schriftlichen Arbeiten müssen sich auf die Grundlagenliteratur beziehen.-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
- 5 Schriftliche Reflexionen während des Semesters (30%)
- Abschlussarbeit (50%)
- Kurzpräsentationen und aktive Beteiligung in den Einheiten der Lehrveranstaltung (20%)
Die Beurteilungskriterien werden in der ersten Einheit bekannt gegeben.
Alle 5 Reflexionen müssen abgegeben werden.
Es besteht Anwesenheitspflicht.
- Abschlussarbeit (50%)
- Kurzpräsentationen und aktive Beteiligung in den Einheiten der Lehrveranstaltung (20%)
Die Beurteilungskriterien werden in der ersten Einheit bekannt gegeben.
Alle 5 Reflexionen müssen abgegeben werden.
Es besteht Anwesenheitspflicht.
Prüfungsstoff
Anwendung von Begriffen und Konzepten der Soziologie
Lesen soziologischer (Sekundär-)Literatur
Soziologisch argumentieren
Akademisch schreiben
Lesen soziologischer (Sekundär-)Literatur
Soziologisch argumentieren
Akademisch schreiben
Literatur
Berger, Peter L. (2011). Einladung zur Soziologie. Eine humanistische Perspektive. Konstanz, München: UVK, S. 21-43.
Korte, Hermann und Schäfers, Bernhard (2016). Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie. 9. Aufl. Springer VS Verlag. Wiesbaden.
Pries, L. (2024). Soziologie: Schlüsselbegriffe – Herangehensweisen – Perspektiven. Beltz/Juventa Verlag. Weinheim, Basel.
Schwietring, Thomas (2020). Was ist Gesellschaft? Einführung in soziologische Grundbegriffe. 3. Aufl. UVK Verlag. München.
Korte, Hermann und Schäfers, Bernhard (2016). Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie. 9. Aufl. Springer VS Verlag. Wiesbaden.
Pries, L. (2024). Soziologie: Schlüsselbegriffe – Herangehensweisen – Perspektiven. Beltz/Juventa Verlag. Weinheim, Basel.
Schwietring, Thomas (2020). Was ist Gesellschaft? Einführung in soziologische Grundbegriffe. 3. Aufl. UVK Verlag. München.
Gruppe 3
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 26.03. 16:45 - 20:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Donnerstag 16.04. 16:45 - 20:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Donnerstag 23.04. 16:45 - 20:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Donnerstag 07.05. 16:45 - 20:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Donnerstag 21.05. 16:45 - 20:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- N Donnerstag 18.06. 16:45 - 20:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Lernziele der Lehrveranstaltung sind die Kenntnis zentraler Begriffe und Konzepte der Soziologie mit theoretischem Schwerpunkt. Zu soziologischen Grundbegriffen wie Normen, Geschlecht oder soziale Ungleichheit werden wesentliche historische und gegenwärtige Ansätze erlernt. Neben der Einführung in verschiedene theoretische Konzepte und Grundbegriffe soll auch das Verständnis darüber gestärkt werden, wie diese Theorien in der Forschung angewendet werden können bzw. auf aktuelle gesellschaftliche Dynamiken angewendet werden können.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
- schriftliche Übungsarbeiten während des Semesters (35%)
- Abschlussarbeit (50%)
- mündliche und aktive Beteiligung in den Sitzungen (15%)Um positiv beurteilt zu werden, müssen Sie eine Seminararbeit nach den Vorgaben der Lehrveranstaltungsleitung abfassen, schriftliche Übungsarbeiten während des Semesters, einen Input halten und mindestens dreimal aktiv inhaltlich mündlich mitarbeiten.Diese Lehrveranstaltung erfordert die regelmäßige Anwesenheit der Teilnehmenden zur Diskussion der Referate, Texte und Inputs der LV-Leitung. Ein zweimaliges angekündigtes Fehlen ist zulässig. Ein mehrmaliges Fehlen ohne wichtigen Grund führt zu einer negativen Beurteilung.Jede Teilleistung muss positiv absolviert werden, um die LV positiv abschließen zu können.-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
- Abschlussarbeit (50%)
- mündliche und aktive Beteiligung in den Sitzungen (15%)Um positiv beurteilt zu werden, müssen Sie eine Seminararbeit nach den Vorgaben der Lehrveranstaltungsleitung abfassen, schriftliche Übungsarbeiten während des Semesters, einen Input halten und mindestens dreimal aktiv inhaltlich mündlich mitarbeiten.Diese Lehrveranstaltung erfordert die regelmäßige Anwesenheit der Teilnehmenden zur Diskussion der Referate, Texte und Inputs der LV-Leitung. Ein zweimaliges angekündigtes Fehlen ist zulässig. Ein mehrmaliges Fehlen ohne wichtigen Grund führt zu einer negativen Beurteilung.Jede Teilleistung muss positiv absolviert werden, um die LV positiv abschließen zu können.-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
- schriftliche Übungsarbeiten während des Semesters (35%)
- Abschlussarbeit (50%)
- mündliche und aktive Beteiligung in den Sitzungen (15%)Um positiv beurteilt zu werden, müssen Sie eine Seminararbeit nach den Vorgaben der Lehrveranstaltungsleitung abfassen, schriftliche Übungsarbeiten während des Semesters, einen Input halten und mindestens dreimal aktiv inhaltlich mündlich mitarbeiten.Diese Lehrveranstaltung erfordert die regelmäßige Anwesenheit der Teilnehmeden zur Diskussion der Referate, Texte und Inputs der LV-Leitung. Ein zweimaliges angekündigtes Fehlen ist zulässig. Ein mehrmaliges Fehlen ohne wichtigen Grund führt zu einer negativen Beurteilung.Jede Teilleistung muss positiv absolviert werden, um die LV positiv abschließen zu können.
- Abschlussarbeit (50%)
- mündliche und aktive Beteiligung in den Sitzungen (15%)Um positiv beurteilt zu werden, müssen Sie eine Seminararbeit nach den Vorgaben der Lehrveranstaltungsleitung abfassen, schriftliche Übungsarbeiten während des Semesters, einen Input halten und mindestens dreimal aktiv inhaltlich mündlich mitarbeiten.Diese Lehrveranstaltung erfordert die regelmäßige Anwesenheit der Teilnehmeden zur Diskussion der Referate, Texte und Inputs der LV-Leitung. Ein zweimaliges angekündigtes Fehlen ist zulässig. Ein mehrmaliges Fehlen ohne wichtigen Grund führt zu einer negativen Beurteilung.Jede Teilleistung muss positiv absolviert werden, um die LV positiv abschließen zu können.
Prüfungsstoff
Die Literatur sowie weitere Unterlagen werden auf Moodle zur Verfügung gestellt.
Literatur
Burzan, Nicole (2010): Soziologie sozialer Ungleichheit. In: Kneer, Georg und Schroer, Markus (Hg): Handbuch Spezielle Soziologie. S. 525-538. Wiesbaden: VS Verlag.
Korte, Hermann und Bernhard Schäfers (Hrsg.). 2016. Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden.Rosa, Hartmut, David Strecker und Andrea Kottmann. 2018. Soziologische Theorien. Konstanz, München: UVK Verlagsgesellschaft mbH; UVK/Lucius.Schäfers, Bernhard. 2019. Einführung Soziologie: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
Korte, Hermann und Bernhard Schäfers (Hrsg.). 2016. Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden.Rosa, Hartmut, David Strecker und Andrea Kottmann. 2018. Soziologische Theorien. Konstanz, München: UVK Verlagsgesellschaft mbH; UVK/Lucius.Schäfers, Bernhard. 2019. Einführung Soziologie: VS Verlag für Sozialwissenschaften.
Gruppe 4
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Unterrichtssprache: Deutsch
Update 04.05.2026: die Einheit am 09.05.2026 findet geändert in SR 3, Inst. f. Soziologie, 1. Stock statt!- Samstag 18.04. 13:15 - 16:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Samstag 02.05. 10:00 - 16:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Samstag 09.05. 13:15 - 18:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Samstag 06.06. 10:00 - 16:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- N Samstag 13.06. 13:15 - 16:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Lehrveranstaltung führt in zentrale soziologische Grundbegriffe und Konzepte ein und zeigt, wie sie als analytische Instrumente zur Beschreibung, Deutung und kritischen Reflexion gesellschaftlicher Phänomene eingesetzt werden können – auch mit Blick auf Fragen und Beobachtungen aus dem Alltag und aktuellen Debatten. Die Inhalte werden theoriegeleitet anhand ausgewählter Texte erarbeitet, die gemeinsam gelesen, diskutiert und bearbeitet werden.Am Ende der Lehrveranstaltung sollen die Studierenden in der Lage sein,
(1) grundlegende Begriffe und Konzepte der Soziologie in ihren theoretischen Kontexten zu verorten,
(2) ihr analytisches Potenzial und ihre gesellschaftliche Bedeutung zu reflektieren,
(3) eigene Fragestellungen zu entwickeln, um soziale Phänomene empirisch und theoretisch zu untersuchen.
(1) grundlegende Begriffe und Konzepte der Soziologie in ihren theoretischen Kontexten zu verorten,
(2) ihr analytisches Potenzial und ihre gesellschaftliche Bedeutung zu reflektieren,
(3) eigene Fragestellungen zu entwickeln, um soziale Phänomene empirisch und theoretisch zu untersuchen.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Drei Teilleistungen (inkl. Gewichtung; Gesamt: 100 Punkte)
1) Mündliche und aktive Mitarbeit inkl. Kurzpräsentation (15 Punkte)
Erlaubte Hilfsmittel: Für die laufende Mitarbeit keine Hilfsmittel erforderlich. Für die Kurzpräsentation sind Präsentationsfolien, eigene Notizen und zitierte Fachliteratur erlaubt; Quellen sind in geeigneter Form anzugeben.
2) Schriftliche Übungsarbeiten während des Semesters (35 Punkte)
Erlaubte Hilfsmittel: LV-Materialien, eigene Mitschrift und wissenschaftliche Literatur sind erlaubt; alle verwendeten Quellen sind nachvollziehbar zu zitieren.
3) Abschlussarbeit (50 Punkte; Abgabe spätestens bis 06.07.2026)
Erlaubte Hilfsmittel: LV-Materialien, eigene Mitschrift und wissenschaftliche Literatur sind erlaubt; alle verwendeten Quellen sind nachvollziehbar zu zitieren.Verbesserungsmöglichkeit für Abschlussarbeit (zentrale schriftliche Teilleistung)
Wird die Abschlussarbeit negativ beurteilt und würde dadurch eine negative Beurteilung der gesamten Lehrveranstaltung drohen, besteht eine Verbesserungsmöglichkeit durch Überarbeitung und erneute Abgabe. Es zählt die bessere Beurteilung der beiden Abgaben. Die Studierenden erhalten Feedback mit Kriterien, die für eine erfolgreiche Verbesserung zu erfüllen sind.-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
1) Mündliche und aktive Mitarbeit inkl. Kurzpräsentation (15 Punkte)
Erlaubte Hilfsmittel: Für die laufende Mitarbeit keine Hilfsmittel erforderlich. Für die Kurzpräsentation sind Präsentationsfolien, eigene Notizen und zitierte Fachliteratur erlaubt; Quellen sind in geeigneter Form anzugeben.
2) Schriftliche Übungsarbeiten während des Semesters (35 Punkte)
Erlaubte Hilfsmittel: LV-Materialien, eigene Mitschrift und wissenschaftliche Literatur sind erlaubt; alle verwendeten Quellen sind nachvollziehbar zu zitieren.
3) Abschlussarbeit (50 Punkte; Abgabe spätestens bis 06.07.2026)
Erlaubte Hilfsmittel: LV-Materialien, eigene Mitschrift und wissenschaftliche Literatur sind erlaubt; alle verwendeten Quellen sind nachvollziehbar zu zitieren.Verbesserungsmöglichkeit für Abschlussarbeit (zentrale schriftliche Teilleistung)
Wird die Abschlussarbeit negativ beurteilt und würde dadurch eine negative Beurteilung der gesamten Lehrveranstaltung drohen, besteht eine Verbesserungsmöglichkeit durch Überarbeitung und erneute Abgabe. Es zählt die bessere Beurteilung der beiden Abgaben. Die Studierenden erhalten Feedback mit Kriterien, die für eine erfolgreiche Verbesserung zu erfüllen sind.-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Beurteilung müssen alle folgenden Bedingungen erfüllt sein:
1) Jede Teilleistung muss positiv absolviert werden
2) Zusätzlich ist die Anwesenheitspflicht einzuhaltenAnwesenheit und Umgang mit Abwesenheit
Es besteht Anwesenheitspflicht, da zentrale Inhalte und Teilleistungen (insbesondere Diskussionen, gemeinsame Übungen und Arbeitsphasen) in den Blockterminen erbracht werden. Ein einmaliges unentschuldigtes Fehlen im Ausmaß von bis zu 3 Stunden ist zulässig. Jede darüber hinausgehende Abwesenheit ist nur bei wichtigem Grund möglich und ist unverzüglich bekannt zu geben; gegebenenfalls kann eine angemessene Ersatzleistung vereinbart werden. Mehrmaliges Fehlen ohne wichtigen Grund führt zu einer negativen Beurteilung.Beurteilungsmaßstab und Bedeutung der Punkte
Die Gesamtbeurteilung erfolgt auf Basis eines 100-Punkte-Schemas. Die Punkte werden entlang festgelegter Kriterien vergeben. Für eine positive Beurteilung ist sowohl insgesamt als auch in jeder Teilleistung eine Mindestpunkteanzahl zu erreichen.1) Mündliche und aktive Mitarbeit inkl. Kurzpräsentation: maximal 15 Punkte, ab 8 Punkten positiv
Kriterien: Vorbereitung/Textbezug, inhaltliche Qualität und Nachvollziehbarkeit der Beiträge, konstruktive Mitarbeit in Arbeitsphasen und Diskussionen. Die Kurzpräsentation muss erbracht werden.
2) Schriftliche Übungsarbeiten: maximal 35 Punkte, ab 18 Punkten positiv
Kriterien: argumentative Nachvollziehbarkeit, analytische Reflexion/Eigenständigkeit sowie fristgerechte Abgabe.
3) Abschlussarbeit: maximal 50 Punkte, ab 25 Punkten positiv
Kriterien: Fragestellung und Aufbau, Theoriearbeit und begriffliche Präzision, Analyse/Deutung/Reflexion und Eigenständigkeit, Argumentation, Nachvollziehbarkeit und formale Standards (Zitation/Quellen, Sprache, Struktur).Notenschlüssel (Gesamtpunkte)
Sehr gut (1): 88-100 Punkte
Gut (2): 75-87 Punkte
Befriedigend (3): 63-74 Punkte
Genügend (4): 50-62 Punkte
Nicht genügend (5): 0-49 Punkte
1) Jede Teilleistung muss positiv absolviert werden
2) Zusätzlich ist die Anwesenheitspflicht einzuhaltenAnwesenheit und Umgang mit Abwesenheit
Es besteht Anwesenheitspflicht, da zentrale Inhalte und Teilleistungen (insbesondere Diskussionen, gemeinsame Übungen und Arbeitsphasen) in den Blockterminen erbracht werden. Ein einmaliges unentschuldigtes Fehlen im Ausmaß von bis zu 3 Stunden ist zulässig. Jede darüber hinausgehende Abwesenheit ist nur bei wichtigem Grund möglich und ist unverzüglich bekannt zu geben; gegebenenfalls kann eine angemessene Ersatzleistung vereinbart werden. Mehrmaliges Fehlen ohne wichtigen Grund führt zu einer negativen Beurteilung.Beurteilungsmaßstab und Bedeutung der Punkte
Die Gesamtbeurteilung erfolgt auf Basis eines 100-Punkte-Schemas. Die Punkte werden entlang festgelegter Kriterien vergeben. Für eine positive Beurteilung ist sowohl insgesamt als auch in jeder Teilleistung eine Mindestpunkteanzahl zu erreichen.1) Mündliche und aktive Mitarbeit inkl. Kurzpräsentation: maximal 15 Punkte, ab 8 Punkten positiv
Kriterien: Vorbereitung/Textbezug, inhaltliche Qualität und Nachvollziehbarkeit der Beiträge, konstruktive Mitarbeit in Arbeitsphasen und Diskussionen. Die Kurzpräsentation muss erbracht werden.
2) Schriftliche Übungsarbeiten: maximal 35 Punkte, ab 18 Punkten positiv
Kriterien: argumentative Nachvollziehbarkeit, analytische Reflexion/Eigenständigkeit sowie fristgerechte Abgabe.
3) Abschlussarbeit: maximal 50 Punkte, ab 25 Punkten positiv
Kriterien: Fragestellung und Aufbau, Theoriearbeit und begriffliche Präzision, Analyse/Deutung/Reflexion und Eigenständigkeit, Argumentation, Nachvollziehbarkeit und formale Standards (Zitation/Quellen, Sprache, Struktur).Notenschlüssel (Gesamtpunkte)
Sehr gut (1): 88-100 Punkte
Gut (2): 75-87 Punkte
Befriedigend (3): 63-74 Punkte
Genügend (4): 50-62 Punkte
Nicht genügend (5): 0-49 Punkte
Prüfungsstoff
Der Prüfungsstoff umfasst alle in der Lehrveranstaltung behandelten Begriffe, Konzepte und theoretischen Zugänge sowie die gemeinsam gelesenen und diskutierten Texte. Verbindlich sind die jeweiligen Aufgabenstellungen, Kriterien und Vorgaben zu den Teilleistungen, die über die Lehr- und Lernplattform bereitgestellt werden.
Literatur
Kopp, J., & Steinbach, A. (2024). Grundbegriffe der Soziologie: Lehrbuch. Wiesbaden: Springer VS.
Korte, H., & Schäfers, B. (2016). Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie. Wiesbaden: Springer VS.
Neckel, S., Mijic, A., von Scheve, C., & Titton, M. (2010). Sternstunden der Soziologie: Wegweisende Theoriemodelle des soziologischen Denkens. Frankfurt am Main: Campus.
Schroer, M. (2022). Soziologische Theorien: Von den Klassikern bis zur Gegenwart. Stuttgart: UTB.Weitere Literatur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung im Seminarplan bekannt gegeben.
Korte, H., & Schäfers, B. (2016). Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie. Wiesbaden: Springer VS.
Neckel, S., Mijic, A., von Scheve, C., & Titton, M. (2010). Sternstunden der Soziologie: Wegweisende Theoriemodelle des soziologischen Denkens. Frankfurt am Main: Campus.
Schroer, M. (2022). Soziologische Theorien: Von den Klassikern bis zur Gegenwart. Stuttgart: UTB.Weitere Literatur wird zu Beginn der Lehrveranstaltung im Seminarplan bekannt gegeben.
Gruppe 5
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 09.03. 08:00 - 11:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Montag 23.03. 08:00 - 11:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Montag 20.04. 08:00 - 11:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Montag 04.05. 08:00 - 11:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Montag 18.05. 08:00 - 11:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Montag 01.06. 08:00 - 11:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- N Montag 15.06. 08:00 - 11:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Montag 29.06. 08:00 - 11:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Ziele und Inhalte:
Diese Lehrveranstaltung versteht sich als „Einladung zur Soziologie“: Studierende sind eingeladen, gemeinsam einen ersten "soziologischen Blick" auf die Alltagswelt zu werfen. Aber was ist damit gemeint? Es soll gezeigt werden, wie die soziologischen Begriffe Macht und Herrschaft, soziales Handeln, Sozialisation, Werte und Normen, Institutionen und Organisationen, Gender, Klasse und soziale Ungleichheit, etc. uns helfen, konkrete Situationen abstrakt zu deuten und Strukturen der Gesellschaft zu erkennen.
Grundbegriffe auswendig zu lernen ist mühsam, aber in Verbindung mit thematischen Fragestellungen zu Migration, Gesundheit, Kriminalität, Digitalisierung oder Stadtentwicklung etc. können sie unsere Erfahrung der Lebenswelt interessanter machen. Aus den Interaktionsmustern entstehen Strukturen, die uns als "soziale Tatsachen" gegenübertreten. Diese Tatsachen lassen sich wiederum nur mit Hilfe von Begriffen verstehen. Somit unterstützen uns Grundbegriffe der Soziologie in unseren Abstraktionsleistungen während des "soziologischen Blicks". Deswegen studieren wir soziologische Grundbegriffe.Methode:
Nach einer Einführung in die soziologische Denkweise und zur Faszination des "soziologischen Blicks" werden in den weiteren 5 Einheiten insgesamt 5 Themenfelder mit Hilfe der unterschiedlichen Grundbegriffe behandelt: z.B. "Stadtleben", "Arztbesuch / Krankenhausaufenthalt", "Umwelt-/Menschenrechte-/Friedens-Demonstration", "Theaterbesuch", "Einbruchdiebstahl" etc. Damit werden Anwendungsfelder wie Stadtsoziologie, Gesundheitssoziologie, Umweltsoziologie, politische Soziologie, Kultursoziologie, Kriminalsoziologie etc. angeschnitten. Die Einheiten verstehen sich als Diskussionsrahmen für gemeinsames Nachdenken mit resümierenden Kurzpräsentationen. Zwischen den Einheiten (zu Hause) sind zwei Dinge zu tun:
• VORBEREITUNG: Literatur zum selbst gewählten Grundbegriff lesen (Neuverteilung vor jeder Einheit)
• NACHBEREITUNG: Zusammenfassung der Diskussion zum eigenen Thema aus dem Unterricht in einem kurzen Essay (auf Moodle abzugeben).
In der letzten LV-Einheit bietet sich die Gelegenheit, ein Konzept für die Abschlussarbeit vorzustellen und zu diskutieren.
Diese Lehrveranstaltung versteht sich als „Einladung zur Soziologie“: Studierende sind eingeladen, gemeinsam einen ersten "soziologischen Blick" auf die Alltagswelt zu werfen. Aber was ist damit gemeint? Es soll gezeigt werden, wie die soziologischen Begriffe Macht und Herrschaft, soziales Handeln, Sozialisation, Werte und Normen, Institutionen und Organisationen, Gender, Klasse und soziale Ungleichheit, etc. uns helfen, konkrete Situationen abstrakt zu deuten und Strukturen der Gesellschaft zu erkennen.
Grundbegriffe auswendig zu lernen ist mühsam, aber in Verbindung mit thematischen Fragestellungen zu Migration, Gesundheit, Kriminalität, Digitalisierung oder Stadtentwicklung etc. können sie unsere Erfahrung der Lebenswelt interessanter machen. Aus den Interaktionsmustern entstehen Strukturen, die uns als "soziale Tatsachen" gegenübertreten. Diese Tatsachen lassen sich wiederum nur mit Hilfe von Begriffen verstehen. Somit unterstützen uns Grundbegriffe der Soziologie in unseren Abstraktionsleistungen während des "soziologischen Blicks". Deswegen studieren wir soziologische Grundbegriffe.Methode:
Nach einer Einführung in die soziologische Denkweise und zur Faszination des "soziologischen Blicks" werden in den weiteren 5 Einheiten insgesamt 5 Themenfelder mit Hilfe der unterschiedlichen Grundbegriffe behandelt: z.B. "Stadtleben", "Arztbesuch / Krankenhausaufenthalt", "Umwelt-/Menschenrechte-/Friedens-Demonstration", "Theaterbesuch", "Einbruchdiebstahl" etc. Damit werden Anwendungsfelder wie Stadtsoziologie, Gesundheitssoziologie, Umweltsoziologie, politische Soziologie, Kultursoziologie, Kriminalsoziologie etc. angeschnitten. Die Einheiten verstehen sich als Diskussionsrahmen für gemeinsames Nachdenken mit resümierenden Kurzpräsentationen. Zwischen den Einheiten (zu Hause) sind zwei Dinge zu tun:
• VORBEREITUNG: Literatur zum selbst gewählten Grundbegriff lesen (Neuverteilung vor jeder Einheit)
• NACHBEREITUNG: Zusammenfassung der Diskussion zum eigenen Thema aus dem Unterricht in einem kurzen Essay (auf Moodle abzugeben).
In der letzten LV-Einheit bietet sich die Gelegenheit, ein Konzept für die Abschlussarbeit vorzustellen und zu diskutieren.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Während des Semesters sind insgesamt 5 schriftliche REFLEXIONEN zu den behandelten Themen aus dem Unterricht auf Moodle abzugeben.
Am Ende des Semesters sollen die 5 Reflexions-Essays zusammen mit einer Einleitung und einem Fazit zu einer abschließenden SEMINARARBEIT integriert werden.
Die schriftlichen Arbeiten müssen sich auf die Grundlagenliteratur beziehen.-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Am Ende des Semesters sollen die 5 Reflexions-Essays zusammen mit einer Einleitung und einem Fazit zu einer abschließenden SEMINARARBEIT integriert werden.
Die schriftlichen Arbeiten müssen sich auf die Grundlagenliteratur beziehen.-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
- 5 Schriftliche Reflexionen während des Semesters (30%)
- Abschlussarbeit (50%)
- Kurzpräsentationen und aktive Beteiligung in den Einheiten der Lehrveranstaltung (20%)
Die Beurteilungskriterien werden in der ersten Einheit bekannt gegeben.
Alle 5 Reflexionen müssen abgegeben werden.
Es besteht Anwesenheitspflicht.
- Abschlussarbeit (50%)
- Kurzpräsentationen und aktive Beteiligung in den Einheiten der Lehrveranstaltung (20%)
Die Beurteilungskriterien werden in der ersten Einheit bekannt gegeben.
Alle 5 Reflexionen müssen abgegeben werden.
Es besteht Anwesenheitspflicht.
Prüfungsstoff
Anwendung von Begriffen und Konzepten der Soziologie
Lesen soziologischer (Sekundär-)Literatur
Soziologisch argumentieren
Akademisch schreiben
Lesen soziologischer (Sekundär-)Literatur
Soziologisch argumentieren
Akademisch schreiben
Literatur
Berger, Peter L. (2011). Einladung zur Soziologie. Eine humanistische Perspektive. Konstanz, München: UVK, S. 21-43.
Korte, Hermann und Schäfers, Bernhard (2016). Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie. 9. Aufl. Springer VS Verlag. Wiesbaden.
Pries, L. (2024). Soziologie: Schlüsselbegriffe – Herangehensweisen – Perspektiven. Beltz/Juventa Verlag. Weinheim, Basel.
Schwietring, Thomas (2020). Was ist Gesellschaft? Einführung in soziologische Grundbegriffe. 3. Aufl. UVK Verlag. München.
Korte, Hermann und Schäfers, Bernhard (2016). Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie. 9. Aufl. Springer VS Verlag. Wiesbaden.
Pries, L. (2024). Soziologie: Schlüsselbegriffe – Herangehensweisen – Perspektiven. Beltz/Juventa Verlag. Weinheim, Basel.
Schwietring, Thomas (2020). Was ist Gesellschaft? Einführung in soziologische Grundbegriffe. 3. Aufl. UVK Verlag. München.
Gruppe 6
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 06.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Freitag 13.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Freitag 20.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Freitag 27.03. 13:15 - 14:45 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Freitag 17.04. 13:15 - 14:45 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Freitag 24.04. 13:15 - 14:45 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Freitag 08.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Freitag 15.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Freitag 22.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Freitag 29.05. 13:15 - 14:45 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Freitag 05.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- N Freitag 12.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Freitag 19.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
- Freitag 26.06. 13:15 - 14:45 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Macht/Herrschaft, Normen, Institution, Gesellschaft, Struktur, Akteur/Aktant, Gender/Geschlecht, Diskriminierung, Arbeit, Klasse, soziale Ungleichheit, Exklusion/Inklusion, Kolonialismus/Imperialismus, Handlung, Praktiken sind Beispiele für Begriffe, die soziale Phänomene, für die sich die Soziologie interessiert, bezeichnen und mit-konstruieren. Konstruiert, da mit jedem spezifischen Verständnis dieser Begriffe einerseits etwas in den Blick genommen, aber anderes auch etwas ausgelassen wird. Damit wird Gesellschaft über Theorien und Begriffe analysierbar, aber immer auf eine bestimmte Art und Weise, mit je spezifischen epistemologischen Ein- und Ausschlüssen.Das Ziel der Lehrveranstaltung ist es, gemeinsam Kenntnisse zentraler, ausgewählter Begriffe und Konzepte der Soziologie und deren Einbettungen in soziologische Theorien zu erarbeiten. Neben der Einführung in verschiedene theoretische Konzepte und Grundbegriffe soll auch das Verständnis darüber gestärkt werden, wie diese Theorien in der Forschung angewendet bzw. auf aktuelle gesellschaftliche Dynamiken angewendet werden können.Dafür sind die Teilnehmer:innen angehalten, sich mit ausgewählten Texten zu beschäftigen, einen Input vorzubereiten und in einer abschließenden Arbeit, das gelernte eigenständig zu vertiefen und zu reflektieren.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die zu erbringende Leistungen umfassen das Lesen der Texte zum Seminar, das rechtzeitige Erledigen laufender schriftlicher Aufgaben, das Vorbereiten eines Inputs und Disskussionsfragen und eine Abschlussarbeit in Form eines Essays.Laufend zu erbringenden Leistungen:
1a) Zu jeder Einheit wird ein Text von allen zu lesen und schriftlich vorzubereiten sein.
1b) Vorzubereiten entweder in Form von zu beantwortenden Fragen, Reflexionspapieren, eines kurzen Essays oder formulieren eigener weiterführender Fragestellungen (1 bis max. 1,5 Seiten - keine Zusammenfassung). Die schriftlichen Arbeiten sind jeweils bis Freitag vor dem Termin abzugeben (12:00).2) Aktive Beteiligung an den Diskussionen in den Einheiten.Einmalig zu erbringende Leistungen:
3) Gestaltung eines kurzen Inputs auf Grundlage der zu lesenden Texte als Einleitung der gemeinsamen Besprechung und Diskussion der Themen der Einheit (max. 20-25 Minuten z.B. im Rahmen von Referaten, aber es können auch andere Formate gewählt werden, und Vorbereitung von 2-3 Diskussionsfragen für das gesamte Seminar)
4) Abschlussarbeit: Wissenschaftlicher Essay mit 15.000 Zeichen inklusive Leerzeichen. Im Essay soll ein Schlüsseltext/-begriff herangezogen werden, der mit Hilfe von weiterführenden (Sekundär-)Literatur im Rahmen einer eigenständigen Fragestellung und Recherche bearbeitet werden soll. Die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens müssen dabei eingehalten werden werden.
1a) Zu jeder Einheit wird ein Text von allen zu lesen und schriftlich vorzubereiten sein.
1b) Vorzubereiten entweder in Form von zu beantwortenden Fragen, Reflexionspapieren, eines kurzen Essays oder formulieren eigener weiterführender Fragestellungen (1 bis max. 1,5 Seiten - keine Zusammenfassung). Die schriftlichen Arbeiten sind jeweils bis Freitag vor dem Termin abzugeben (12:00).2) Aktive Beteiligung an den Diskussionen in den Einheiten.Einmalig zu erbringende Leistungen:
3) Gestaltung eines kurzen Inputs auf Grundlage der zu lesenden Texte als Einleitung der gemeinsamen Besprechung und Diskussion der Themen der Einheit (max. 20-25 Minuten z.B. im Rahmen von Referaten, aber es können auch andere Formate gewählt werden, und Vorbereitung von 2-3 Diskussionsfragen für das gesamte Seminar)
4) Abschlussarbeit: Wissenschaftlicher Essay mit 15.000 Zeichen inklusive Leerzeichen. Im Essay soll ein Schlüsseltext/-begriff herangezogen werden, der mit Hilfe von weiterführenden (Sekundär-)Literatur im Rahmen einer eigenständigen Fragestellung und Recherche bearbeitet werden soll. Die Regeln wissenschaftlichen Arbeitens müssen dabei eingehalten werden werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht, wobei zwei Einheiten gefehlt werden dürfen.Die einzelnen Verpflichtungen fließen zu diesen Anteilen in die Endnote ein:
- schriftliche Übungsarbeiten während des Semesters (35%) - Lesen und Vorbereiten der Texte
- mündliche und aktive Beteiligung in den Sitzungen (15%) - aktive Beteiligung in den Einheiten und Vorbereiten eines Inputs und Diskussionsfragen
- Abschlussarbeit (50%) - wissenschaftlicher EssayJede Teilleistung muss positiv absolviert werden, um die LV positiv abschließen zu können.-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
- schriftliche Übungsarbeiten während des Semesters (35%) - Lesen und Vorbereiten der Texte
- mündliche und aktive Beteiligung in den Sitzungen (15%) - aktive Beteiligung in den Einheiten und Vorbereiten eines Inputs und Diskussionsfragen
- Abschlussarbeit (50%) - wissenschaftlicher EssayJede Teilleistung muss positiv absolviert werden, um die LV positiv abschließen zu können.-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Prüfungsstoff
Die Literatur sowie weitere Unterlagen werden auf Moodle zur Verfügung gestellt.
Literatur
Die konkret zu lesenden Texte werden auf Moodle zur Verfügung gestellt.Flecker, Jörg. 2017. Arbeit und Beschäftigung: eine soziologische Einführung. utb 4860 Soziologie. Wien: Facultas.
Pries, Ludger. 2024. Soziologie: Schlüsselbegriffe – Herangehensweisen – Perspektiven. 5. Auflage. Weinheim: Beltz Juventa.
Imbusch, Peter. 2016. Macht und Herrschaft. In Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie, Hrsg. Hermann Korte und Bernhard Schäfers, 195–220. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden.
Solga, Heike, Peter A. Berger, und Justin Powell. 2009. Soziale Ungleichheit - Kein Schnee von gerstern! Eine Einführung. In Soziale Ungleichheit: klassische Texte zur Sozialstrukturanalyse, Hrsg. Heike Solga, Justin Powell, und Peter A. Berger, 11–45. campus Reader. Frankfurt New York: Campus Verlag.
Thieme, Frank. 2016. Kaste, Stand, Klasse. In Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie, Hrsg. Hermann Korte und Bernhard Schäfers, 221–245. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden.
Kergel, David. 2021. Gedruckt - Gefunkt - Gepostet: Medienwandel und Medienpädagogik Bürgerlicher Gesellschaft. Diversität und Bildung Im Digitalen Zeitalter Ser. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH.
Scherr, Albert. 2016. Diskriminierung: Wie Unterschiede und Benachteiligungen gesellschaftlich hergestellt werden. 2. Aufl. 2016. essentials. Wiesbaden: Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-10067-4.
Bublitz, Hannelore. 2016. Geschlecht. In Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie, Hrsg. Hermann Korte und Bernhard Schäfers, 101–125. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden.
Pries, Ludger. 2024. Soziologie: Schlüsselbegriffe – Herangehensweisen – Perspektiven. 5. Auflage. Weinheim: Beltz Juventa.
Imbusch, Peter. 2016. Macht und Herrschaft. In Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie, Hrsg. Hermann Korte und Bernhard Schäfers, 195–220. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden.
Solga, Heike, Peter A. Berger, und Justin Powell. 2009. Soziale Ungleichheit - Kein Schnee von gerstern! Eine Einführung. In Soziale Ungleichheit: klassische Texte zur Sozialstrukturanalyse, Hrsg. Heike Solga, Justin Powell, und Peter A. Berger, 11–45. campus Reader. Frankfurt New York: Campus Verlag.
Thieme, Frank. 2016. Kaste, Stand, Klasse. In Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie, Hrsg. Hermann Korte und Bernhard Schäfers, 221–245. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden.
Kergel, David. 2021. Gedruckt - Gefunkt - Gepostet: Medienwandel und Medienpädagogik Bürgerlicher Gesellschaft. Diversität und Bildung Im Digitalen Zeitalter Ser. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH.
Scherr, Albert. 2016. Diskriminierung: Wie Unterschiede und Benachteiligungen gesellschaftlich hergestellt werden. 2. Aufl. 2016. essentials. Wiesbaden: Springer VS. https://doi.org/10.1007/978-3-658-10067-4.
Bublitz, Hannelore. 2016. Geschlecht. In Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie, Hrsg. Hermann Korte und Bernhard Schäfers, 101–125. Wiesbaden: Springer Fachmedien Wiesbaden.
Gruppe 7
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 04.03. 16:45 - 20:00 Seminarraum 16, Kolingasse 14-16, OG02
- Mittwoch 18.03. 16:45 - 20:00 Seminarraum 16, Kolingasse 14-16, OG02
- Mittwoch 15.04. 16:45 - 20:00 Seminarraum 16, Kolingasse 14-16, OG02
- Mittwoch 29.04. 16:45 - 20:00 Seminarraum 16, Kolingasse 14-16, OG02
- Mittwoch 13.05. 16:45 - 20:00 Seminarraum 16, Kolingasse 14-16, OG02
- Mittwoch 27.05. 16:45 - 20:00 Seminarraum 16, Kolingasse 14-16, OG02
- Mittwoch 10.06. 16:45 - 20:00 Seminarraum 16, Kolingasse 14-16, OG02
- N Mittwoch 24.06. 16:45 - 20:00 Seminarraum 16, Kolingasse 14-16, OG02
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Georg Simmel war der erste, der die Soziologie als eine Wissenschaft begründete, die mit begriffsgeleitetem Verstehen arbeitet. Max Weber folgte diesem Gedanken und nahm soziales Handeln, ein Handeln, das sich am Verhalten anderer orientiert, zum Ausgangspunkt soziologischer (idealtypischer) Begriffsbildung. Damit konnte er die gesellschaftliche und geschichtliche Wirklichkeit der modernen Gesellschaft seiner eigenen Zeit analysieren und sie von anderen gesellschaftlichen Formen unterscheiden. Weber war sich dabei der Tatsache bewusst, dass die Begriffe immer gegenüber einer gegebenen Wirklichkeit entwickelt und parallel zu ihrer Veränderung neu ausgerichtet werden müssen. Mit dem Rückgang auf Grundbegriffe stellt sich vor diesem Hintergrund eine doppelte Frage: Wie ist Soziologie als Wissenschaft einer gemeinsamen und sinnhaft aufgebauten sozialen Welt möglich und wie lässt sich damit die Möglichkeit von Gesellschaft begreifen?Die Lehrveranstaltung soll im Rückgang auf Grundbegriffe der Begründung von Soziologie und der Analyse sozialer Zusammenhänge nachgehen. Dazu gehören Begriffe wie Leben, Sinn und Verstehen, soziales Handeln (Interaktion) und soziale Ordnung, Geschlecht, Klasse und Status, Rolle und soziales System, Arbeit und Organisation (gegenüber Gemeinschaften wie der Familie), Macht (gegenüber Einfluss) und Herrschaft, Institution und Institutionalisierung, soziale Kontrolle, Anomie und abweichendes Verhalten (Devianz). Mit diesen Begriffen können wir ein breites Spektrum empirischer Gesellschaften und anderer sozialer Gebilde untersuchen und auch deren Zusammenbrüche und Krisen betrachten. Wir werden eine Reihe von Grundbegriffen erarbeiten, in ihrem Zusammenhang betrachten und wir fragen uns, was Grundbegriffe eigentlich ausmacht: Wie, durch welche Fragen und Problemstellungen, kommt man zu ihnen und wie weit tragen sie bei der Untersuchung der jeweiligen sozialen Welt, auf die sie sich beziehen?
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
- Teilnahme an Diskussionen und Präsentation von Gruppenarbeiten
- Schriftliche Abgaben während des Semesters
- Seminararbeit-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
- Schriftliche Abgaben während des Semesters
- Seminararbeit-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
- schriftliche Übungsarbeiten während des Semesters (35%)
- Abschlussarbeit (50%)
- mündliche und aktive Beteiligung in den Sitzungen (15%)
Es besteht Anwesenheitspflicht (max 20 % Fehlzeiten erlaubt).
Jede Teilleistung muss positiv absolviert werden, um die LV positiv abschließen zu können.
- Abschlussarbeit (50%)
- mündliche und aktive Beteiligung in den Sitzungen (15%)
Es besteht Anwesenheitspflicht (max 20 % Fehlzeiten erlaubt).
Jede Teilleistung muss positiv absolviert werden, um die LV positiv abschließen zu können.
Prüfungsstoff
Lektüre von Artikeln und Buchabschnitten
Literatur
Feldmann, Klaus, und Stefan Immerfall. 2021. Soziologie kompakt. Eine Einführung. Wiesbaden: Springer VS.Kopp, Johannes, und Anja Steinbach, Hrsg. 2024. Grundbegriffe der Soziologie. Lehrbuch. 13., korrigierte Auflage. Wiesbaden: Springer VS.Weber, Max. 1951. Soziologische Grundbegriffe. In Gesammelte Aufsätze zur Wissenschaftslehre, Hrsg. Johannes Winckelmann, 527-565. Tübingen: Mohr.
Gruppe 8
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 11.03. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Mittwoch 25.03. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Mittwoch 22.04. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Mittwoch 06.05. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Mittwoch 20.05. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Mittwoch 03.06. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- N Mittwoch 17.06. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Soziologie versteht sich als empirische Wissenschaft. Ihre zentralen Begriffe und Konzepte sind wesentliche Erkenntnisinstrumente, um die soziale Welt und ihre Akteur:innen in den Blick zu nehmen. In diesem Seminar geht es darum, einen ersten Überblick über die Grundbegriffe der Soziologie zu erhalten. Wir setzen uns kritisch mit unterschiedlichen soziologischen Konzepten auseinander und fragen uns, inwiefern sich die verschiedenen Konzepte voneinander abgrenzen, möglicherweise sogar widersprechen oder aufeinander beziehen lassen. Zu den behandelten Begriffen gehören unter anderem soziales Handeln, Praxis, Habitus, Klasse, Macht, Herrschaft, Rolle, Normen, Subjekt und Geschlecht.
Im Sinne einer gegenstandsbezogenen Theorie werden diese Begriffe eng am konkreten Gegenstand erarbeitet und im Hinblick auf aktuelle Themen diskutiert. Der Fokus liegt dabei auf Beispielen aus den Bereichen Soziologie der Klimakrise, Soziologie der Liebe und soziale Ungleichheit.
Im Sinne einer gegenstandsbezogenen Theorie werden diese Begriffe eng am konkreten Gegenstand erarbeitet und im Hinblick auf aktuelle Themen diskutiert. Der Fokus liegt dabei auf Beispielen aus den Bereichen Soziologie der Klimakrise, Soziologie der Liebe und soziale Ungleichheit.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
In der Lehrveranstaltung müssen folgende Teilleistungen erbracht werden:- Es sind im Verlauf der Lehrveranstaltung sechs Arbeitsaufgaben im Selbststudium schriftlich auszuarbeiten.
- Es wird außerdem ein mündlicher Impulsvortrag zu einem Thema erwartet (ca. 15 Minuten).
- Die Diskussionsbeiträge und die Mitarbeit im Seminar fließen in die Beurteilung der Mitarbeit ein.
- Am Ende des Seminars ist eine schriftliche Seminararbeit im Umfang von 5-7 Seiten abzugeben.Die Seminararbeit muss bis zum 10.07.2026 über Moodle eingereicht werden. Wird diese Teilleistung negativ beurteilt, was die Gesamtbewertung der Lehrveranstaltung negativ ausfallen lässt, wird Ihnen eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Sie erhalten ein Feedback, in dem die Kriterien genannt werden, die Sie erfüllen müssen, damit die Teilleistung noch positiv beurteilt werden kann. Diese Kriterien müssen Sie bis spätestens 31.08.2026 erfüllen, indem Sie die verbesserte Teilleistung erneut über Moodle einreichen. Sollten Sie die Fristen versäumen oder die Kriterien nicht erfüllen, werden Sie negativ beurteilt.-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
- Es wird außerdem ein mündlicher Impulsvortrag zu einem Thema erwartet (ca. 15 Minuten).
- Die Diskussionsbeiträge und die Mitarbeit im Seminar fließen in die Beurteilung der Mitarbeit ein.
- Am Ende des Seminars ist eine schriftliche Seminararbeit im Umfang von 5-7 Seiten abzugeben.Die Seminararbeit muss bis zum 10.07.2026 über Moodle eingereicht werden. Wird diese Teilleistung negativ beurteilt, was die Gesamtbewertung der Lehrveranstaltung negativ ausfallen lässt, wird Ihnen eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Sie erhalten ein Feedback, in dem die Kriterien genannt werden, die Sie erfüllen müssen, damit die Teilleistung noch positiv beurteilt werden kann. Diese Kriterien müssen Sie bis spätestens 31.08.2026 erfüllen, indem Sie die verbesserte Teilleistung erneut über Moodle einreichen. Sollten Sie die Fristen versäumen oder die Kriterien nicht erfüllen, werden Sie negativ beurteilt.-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Um positiv beurteilt zu werden, sind folgende Teilleistungen zu erbringen: das Verfassen einer Seminararbeit nach den Vorgaben der Lehrveranstaltungsleitung, das Halten eines kurzen Impulsvortrags in der Gruppe sowie die aktive Mitarbeit im Seminar. Zur aktiven Mitarbeit zählen insbesondere die regelmäßige Abgabe kleinerer Arbeitsaufgaben (mindestens 5 von 6 Abgaben für eine positive Benotung), die Lektüre der Pflichtliteratur sowie die aktive Teilnahme an Diskussionen im Plenum und an Workshops in Kleingruppen.
Zur Erfüllung der Anforderungen an die aktive Mitarbeit ist eine regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung erforderlich. Ein einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist zulässig. Mehrmaliges Fehlen ohne wichtigen Grund führt zu einer negativen Beurteilung.
Die Anwesenheit in der ersten Lehreinheit ist verpflichtend, da in dieser Einheit die Aufnahme in die Lehrveranstaltung, gegebenenfalls die Vergabe von Restplätzen, die Einteilung in Gruppen sowie die Vergabe der Vortragsthemen erfolgt.Pro Teilleistung werden Punkte vergeben. Für die positive Beurteilung einer Teilleistung sind mindestens 5 Punkte erforderlich.- Nicht genügend: 0 bis 4 Punkte
- Genügend: 5 bis 6 Punkte
- Befriedigend: 7 Punkte
- Gut: 8 Punkte
- Sehr gut: 9 bis 10 PunkteGewichtung:
Die drei Teilleistungen werden getrennt voneinander mit 1 bis 5 bewertet. Alle Teilleistungen müssen positiv sein. Die Seminararbeit fließt zu 40 % in die Bewertung ein, die aktive Mitarbeit und der Impulsvortrag zu je 30 %.
Zur Erfüllung der Anforderungen an die aktive Mitarbeit ist eine regelmäßige Anwesenheit in der Lehrveranstaltung erforderlich. Ein einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist zulässig. Mehrmaliges Fehlen ohne wichtigen Grund führt zu einer negativen Beurteilung.
Die Anwesenheit in der ersten Lehreinheit ist verpflichtend, da in dieser Einheit die Aufnahme in die Lehrveranstaltung, gegebenenfalls die Vergabe von Restplätzen, die Einteilung in Gruppen sowie die Vergabe der Vortragsthemen erfolgt.Pro Teilleistung werden Punkte vergeben. Für die positive Beurteilung einer Teilleistung sind mindestens 5 Punkte erforderlich.- Nicht genügend: 0 bis 4 Punkte
- Genügend: 5 bis 6 Punkte
- Befriedigend: 7 Punkte
- Gut: 8 Punkte
- Sehr gut: 9 bis 10 PunkteGewichtung:
Die drei Teilleistungen werden getrennt voneinander mit 1 bis 5 bewertet. Alle Teilleistungen müssen positiv sein. Die Seminararbeit fließt zu 40 % in die Bewertung ein, die aktive Mitarbeit und der Impulsvortrag zu je 30 %.
Literatur
Bourdieu, P. (2005). Die verborgenen Mechanismen der Macht: Schriften zu Politik & Kultur 1. VSA-Verlag.
Bourdieu, P., & Wacquant, L. J. D. (2017). Reflexive Anthropologie (4. Auflage). Suhrkamp Verlag.
Butler, J. (2019). Psyche der Macht: Das Subjekt der Unterwerfung (10. Auflage). Suhrkamp Verlag.
Goffman, E. (2017). Wir alle spielen Theater: Die Selbstdarstellung im Alltag (17. Auflage). Piper Verlag.
Korte, H., & Schäfers, B. (Eds.). (2016). Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie (9., überarbeitete und aktualisierte Auflage). Springer VS.
Lamont, M., & Molnar, V. (2002). The study of boundaries in the social sciences. Annual Review of Sociology, 28, Article 28.
Reckwitz, A. (2003). Grundelemente einer Theorie sozialer Praktiken: Eine sozialtheoretische Perspektive. Zeitschrift für Soziologie, 32(4), 282301. https://doi.org/10.1515/zfsoz-2003-0401
Reckwitz, A. (2021). Subjekt (4., aktualisierte und ergänzte Ausgabe). transcript Verlag.
Wright, E. O. (2023). Warum Klasse zählt (Erste Auflage). Suhrkamp Verlag.
Bourdieu, P., & Wacquant, L. J. D. (2017). Reflexive Anthropologie (4. Auflage). Suhrkamp Verlag.
Butler, J. (2019). Psyche der Macht: Das Subjekt der Unterwerfung (10. Auflage). Suhrkamp Verlag.
Goffman, E. (2017). Wir alle spielen Theater: Die Selbstdarstellung im Alltag (17. Auflage). Piper Verlag.
Korte, H., & Schäfers, B. (Eds.). (2016). Einführung in Hauptbegriffe der Soziologie (9., überarbeitete und aktualisierte Auflage). Springer VS.
Lamont, M., & Molnar, V. (2002). The study of boundaries in the social sciences. Annual Review of Sociology, 28, Article 28.
Reckwitz, A. (2003). Grundelemente einer Theorie sozialer Praktiken: Eine sozialtheoretische Perspektive. Zeitschrift für Soziologie, 32(4), 282301. https://doi.org/10.1515/zfsoz-2003-0401
Reckwitz, A. (2021). Subjekt (4., aktualisierte und ergänzte Ausgabe). transcript Verlag.
Wright, E. O. (2023). Warum Klasse zählt (Erste Auflage). Suhrkamp Verlag.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 04.05.2026 11:47
Zu soziologischen Grundbegriffen wie Identität, Rolle, Habitus, Geschlecht, abweichendes Verhalten, Macht und Herrschaft oder soziale Ungleichheit werden wesentliche historische und gegenwärtige Ansätze erlernt und anhand von zugänglichen, empirischen Phänomenen deren Relevanz für die soziologische Analyse diskutiert. Neben der Einführung in verschiedene theoretische Konzepte und Grundbegriffe soll also auch das Verständnis darüber gestärkt werden, wie diese theoretischen Grundbegriffe in der soziologischen Forschung bzw. auf aktuelle gesellschaftliche Dynamiken angewendet werden können.
Die Inhalte der Lehrveranstaltung werden durch das Vorbereiten der Pflichtlektüre, Inputs der Lehrveranstaltungsleiterin, Gruppendiskussionen und -arbeiten, kleine Präsentationen durch die Studierenden, sowie Diskussionen im Plenum vermittelt.
Je nach Bedarf bietet das Seminar am Rande auch die Möglichkeit, die Grundlagen wissenschaftlichen Schreibens und Zitierens zu besprechen und einzuüben.