Universität Wien

230022 VU B5 Einführung in die quantitative Sozialforschung (2026S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 23 - Soziologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Zusammenfassung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
An/Abmeldeinformationen sind bei der jeweiligen Gruppe verfügbar.

Gruppen

Gruppe 1

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 09.03. 18:30 - 20:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Mittwoch 11.03. 16:45 - 18:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Mittwoch 18.03. 16:45 - 18:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Mittwoch 25.03. 16:45 - 18:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Mittwoch 15.04. 16:45 - 18:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Mittwoch 22.04. 16:45 - 18:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Mittwoch 29.04. 16:45 - 18:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Mittwoch 06.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Mittwoch 13.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Mittwoch 27.05. 16:45 - 18:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Mittwoch 03.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Mittwoch 10.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Mittwoch 17.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Mittwoch 24.06. 16:45 - 18:15 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die VU (Vorlesung + Übung) bietet eine Einführung in die methodologischen und methodischen Grundlagen quantitativer Sozialforschung und ermöglicht eine erste praxisorientierte Anwendung von Methoden der Datenerhebung und -auswertung im Rahmen der quantitativen Forschung. Folgende Themen werden behandelt: Grundlagen der quantitativen Sozialforschung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede quantitativer und qualitativer Sozialforschung, Planung und Ablauf quantitativer Untersuchungen, Generierung von Fragen / Hypothesen, Auswahl und Operationalisierung von Forschungsfragen, Auswahlverfahren und Stichproben, Methoden der Datenerhebung und Datenauswertung, Anwendungsbezug, Gütekriterien/Qualitätssicherung sowie Forschungsethik. Zentrales Charakteristikum der VU ist die Verflechtung von Überblicksvorträgen durch die LV-Leitung und angeleiteten Übungen zur praxisorientierten Erprobung und Aneignung quantitativer Methoden. Nach der Absolvierung der VU haben die Studierenden einen Überblick über die Vielfalt an unterschiedlichen Methoden quantitativer Sozialforschung sowie einen Einblick in die konkrete Forschungspraxis. Sie verfügen über ein Grundwissen, das in weiteren Lehrveranstaltungen theoretisch und praktisch vertieft werden kann.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Übungsaufgaben, Wissensüberprüfungen und schriftliche Klausur

-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Benotung erfolgt auf Basis der Erbringung folgender Teilleistungen:
1) Abgabe von Übungsaufgaben: 40 Punkte
2) Schriftliche Teil-Klausuren / Wissens-Checks: 40 Punkte
3) Mitarbeit: 20 Punkte
Für eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung sind 60 Punkte erforderlich und die Erfüllung aller Teilleistungen.
Beurteilungsmaßstab
1 (sehr gut) 100-90 Punkte
2 (gut) 89-81 Punkte
3 (befriedigend) 80-71 Punkte
4 (genügend) 70-60 Punkte
5 (nicht genügend) 59-0 Punkte

Darüber hinaus besteht Anwesenheitspflicht; es dürfen maximal zwei Einheiten unentschuldigt versäumt werden, bei mehr als zwei versäumten Einheiten wird eine Kompensationsleistung verlangt.
Studierende, die wegen Erkrankung nicht an der/den Klausur(en) teilnehmen können, erhalten eine Ersatzprüfung.

Prüfungsstoff

- Inhalte der Vorträge und der Diskussionen in der VU
- Folien zu den Vorträgen (werden über Moodle bereitgestellt)
- Basisliteratur (siehe Syllabus)

Literatur

Diekmann, Andreas (2007). Empirische Sozialforschung. Grundlagen, Methoden, Anwendungen. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.

Gruppe 2

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Update 04.03.2026: Die Lehrveranstaltung findet aufgrund der Anmeldezahlen geändert in Seminarraum 3 statt.

  • Dienstag 03.03. 11:30 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Dienstag 10.03. 11:30 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Dienstag 17.03. 11:30 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Dienstag 24.03. 11:30 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Dienstag 14.04. 11:30 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Dienstag 21.04. 11:30 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Dienstag 28.04. 11:30 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Dienstag 05.05. 11:30 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Dienstag 12.05. 11:30 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Dienstag 26.05. 11:30 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Dienstag 02.06. 11:30 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Dienstag 09.06. 11:30 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Dienstag 16.06. 11:30 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Dienstag 23.06. 11:30 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Dienstag 30.06. 11:30 - 13:00 Hörsaal 16 Oskar-Morgenstern-Platz 1 2.Stock

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die VU (Vorlesung + Übung) bietet eine Einführung in die methodologischen und methodischen Grundlagen quantitativer Sozialforschung und ermöglicht eine erste praxisorientierte Anwendung von Methoden der Datenerhebung und -auswertung im Rahmen der quantitativen Forschung. Folgende Themen werden behandelt: Grundlagen der quantitativen Sozialforschung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede quantitativer und qualitativer Sozialforschung, Planung und Ablauf quantitativer Untersuchungen, Generierung von Fragen/Hypothesen, Auswahl und Operationalisierung von Forschungsfragen, Auswahlverfahren und Stichproben, Methoden der Datenerhebung und Datenauswertung, Anwendungsbezug, Gütekriterien/Qualitätssicherung sowie Forschungsethik. Zentrales Charakteristikum der VU ist die Verflechtung von Überblicksvorträgen durch die LV-Leitung und angeleiteten Übungen zur praxisorientierten Erprobung und Aneignung quantitativer Methoden. Nach der Absolvierung der VU haben die Studierenden einen Überblick über die Vielfalt an unterschiedlichen Methoden quantitativer Sozialforschung sowie einen Einblick in die konkrete Forschungspraxis. Sie verfügen über ein Grundwissen, das in weiteren Lehrveranstaltungen theoretisch und praktisch vertieft werden kann.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Übungsaufgaben und Klausur(en)

-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Benotung erfolgt auf Basis der Erbringung folgender Teilleistungen:

1) Abgabe von Übungsaufgaben (40%)
2) Schriftliche Klausur(en) (60%)

Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die positive Absolvierung (>50%) aller Teilleistungen gemäß den Vorgaben - es sind dafür sowohl bei den Übungsaufgaben als auch bei den Klausuren jeweils >50% der möglichen Punkte zu erreichen. Darüber hinaus besteht Anwesenheitspflicht; es darf maximal eine Einheit versäumt werden.

Studierende, die wegen Erkrankung nicht an der/den Klausur(en) teilnehmen können, erhalten nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung die Möglichkeit einer Ersatzleistung in Form einer mündlichen Prüfung. Sollte dieses mündliche Prüfung digital stattfinden, beachten Sie bitte die Informationen zu digitalen Prüfungen: https://soziologie.univie.ac.at/info/digpruef/

Notenschlüssel
Note 1 >87,5% der maximalen Punkteanzahl
Note 2 >75,0%
Note 3 >62,5%
Note 4 >50,0%
Note 5 bis inklusive 50%

Prüfungsstoff

- Inhalte der Vorträge und der Diskussionen in der VU
- Folien zu den Vorträgen (werden über Moodle bereitgestellt)
- Basisliteratur (siehe Syllabus)

Literatur

Diekmann, Andreas (2007). Empirische Sozialforschung. Grundlagen, Methoden, Anwendungen. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.
Weitere Literatur wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

Gruppe 3

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 02.03. 11:30 - 14:45 PC-Seminarraum 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Untergeschoß
  • Montag 16.03. 11:30 - 14:45 PC-Seminarraum 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Untergeschoß
  • Montag 13.04. 11:30 - 14:45 PC-Seminarraum 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Untergeschoß
  • Montag 27.04. 11:30 - 14:45 PC-Seminarraum 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Untergeschoß
  • Montag 11.05. 11:30 - 14:45 PC-Seminarraum 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Untergeschoß
  • Montag 22.06. 11:30 - 14:45 PC-Seminarraum 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Untergeschoß

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die VU (Vorlesung + Übung) bietet eine Einführung in die methodologischen und methodischen Grundlagen quantitativer Sozialforschung und ermöglicht eine erste praxisorientierte Anwendung von Methoden der Datenerhebung und -auswertung im Rahmen der quantitativen Forschung. Folgende Themen werden behandelt: Grundlagen der quantitativen Sozialforschung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede quantitativer und qualitativer Sozialforschung, Planung und Ablauf quantitativer Untersuchungen, Generierung von Forschungsfragen und Hypothesen, Operationalisierung von Forschungsfragen, Auswahlverfahren und Stichproben, Methoden der Datenerhebung und Datenauswertung, Anwendungsbezug, Gütekriterien/Qualitätssicherung sowie Forschungsethik. Zentrales Charakteristikum der VU ist die Verflechtung von Inputs in Form von Vorträgen, Handouts und Studientexten mit angeleiteten Übungen zur praxisorientierten Erprobung und Aneignung quantitativer Methoden. Nach der Absolvierung der VU haben die Studierenden einen Überblick über die Vielfalt an unterschiedlichen Methoden quantitativer Sozialforschung sowie einen Einblick in die konkrete Forschungspraxis. Sie verfügen über ein Grundwissen, das in weiteren Lehrveranstaltungen theoretisch und praktisch vertieft werden kann.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt über aktive Mitarbeit, die Bearbeitung von vier anwendungsorientierten Übungen und eine schriftliche Prüfung (Klausur). Prüfungsstoff sind ausgewählte Basistexte.

-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Sollten mehr als zwei Einheiten versäumt werden, muss eine Kompensationsleistung erbracht werden, wobei ab einem Ausmaß versäumter Einheiten, das ein Erreichen der o. a. Lernziele nicht zulässt, kein positiver Abschluss der VU möglich ist.

Die Beurteilung erfolgt nach folgendem Punktesystem:

vier Übungen zu je 10 Punkten = 40 Punkte
Klausur = 40 Punkte
Mitarbeit = 20 Punkte
Für eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung sind 60 Punkte erforderlich und die Erfüllung aller Teilleistungen.

Beurteilungsmaßstab:
1 (sehr gut) 100-90 Punkte
2 (gut) 89-81 Punkte
3 (befriedigend) 80-71 Punkte
4 (genügend) 70-60 Punkte
5 (nicht genügend) 59-0 Punkte

Prüfungsstoff

- Inhalte der Vorträge und der Diskussionen in der VU
- Folien, Handouts (werden über Moodle bereitgestellt)
- Basisliteratur (ausgewählte Kapitel) und Studientexte

Literatur

Basisliteratur:
Diekmann, Andreas (2007): Empirische Sozialforschung. Grundlagen, Methoden, Anwendungen. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.
Flick Uwe (2014): Sozialforschung: Methoden und Anwendungen. Ein Überblick für die BA-Studiengänge. Reinbek bei Hamburg.

Gruppe 4

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 13.03. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Donnerstag 19.03. 16:45 - 20:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Donnerstag 30.04. 16:45 - 20:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Donnerstag 11.06. 16:45 - 20:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Donnerstag 25.06. 16:45 - 20:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die VU (Vorlesung + Übung) bietet eine Einführung in die methodologischen und methodischen Grundlagen quantitativer Sozialforschung und ermöglicht eine erste praxisorientierte Anwendung von Methoden der Datenerhebung und -auswertung im Rahmen der quantitativen Forschung. Folgende Themen werden behandelt: Grundlagen der quantitativen Sozialforschung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede quantitativer und qualitativer Sozialforschung, Planung und Ablauf quantitativer Untersuchungen, Generierung von Fragen / Hypothesen, Auswahl und Operationalisierung von Forschungsfragen, Auswahlverfahren und Stichproben, Methoden der Datenerhebung und Datenauswertung, Anwendungsbezug, Gütekriterien/Qualitätssicherung sowie Forschungsethik. Zentrales Charakteristikum der VU ist die Verflechtung von Überblicksvorträgen durch die LV-Leitung und angeleiteten Übungen zur praxisorientierten Erprobung und Aneignung quantitativer Methoden. Nach der Absolvierung der VU haben die Studierenden einen Überblick über die Vielfalt an unterschiedlichen Methoden quantitativer Sozialforschung sowie einen Einblick in die konkrete Forschungspraxis. Sie verfügen über ein Grundwissen, das in weiteren Lehrveranstaltungen theoretisch und praktisch vertieft werden kann.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Übungsaufgaben (Gruppenarbeit), individuelle Wissen-Checks

-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Benotung erfolgt auf Basis der Erbringung folgender Teilleistungen:
1) Abgabe von Übungsaufgaben: 40 Punkte
2) Schriftliche Teil-Klausuren / Wissens-Checks: 40 Punkte
3) Mitarbeit: 20 Punkte
Für eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung sind 60 Punkte erforderlich und die Erfüllung aller Teilleistungen.
Beurteilungsmaßstab
1 (sehr gut) 100-91 Punkte
2 (gut) 90-81 Punkte
3 (befriedigend) 80-71 Punkte
4 (genügend) 70-60 Punkte
5 (nicht genügend) 59-0 Punkte
Darüber hinaus besteht Anwesenheitspflicht; es dürfen maximal zwei Einheiten unentschuldigt versäumt werden, bei mehr als zwei versäumten Einheiten wird eine Kompensationsleistung verlangt.
Studierende, die wegen Erkrankung nicht an der/den Klausur(en) teilnehmen können, erhalten eine Ersatzprüfung.

Prüfungsstoff

- Inhalte der Vorträge und der Diskussionen in der VU
- Folien zu den Vorträgen (werden über Moodle bereitgestellt)
- Basisliteratur (wird in der LV bekanntgegeben und auf Moodle bereitgestellt)

Literatur

Diekmann, Andreas (2007). Empirische Sozialforschung. Grundlagen, Methoden, Anwendungen. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.

Gruppe 5

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 06.03. 09:45 - 13:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Freitag 20.03. 09:45 - 13:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Freitag 17.04. 09:45 - 13:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Freitag 15.05. 09:45 - 13:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Freitag 12.06. 09:45 - 13:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre
  • Freitag 26.06. 09:45 - 13:00 Seminarraum H10, Rathausstraße 19, Stiege 2, Hochparterre

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die VU (Vorlesung + Übung) bietet eine Einführung in die methodologischen und methodischen Grundlagen quantitativer Sozialforschung und ermöglicht eine erste praxisorientierte Anwendung von Methoden der Datenerhebung und -auswertung im Rahmen der quantitativen Forschung. Folgende Themen werden behandelt: Grundlagen der quantitativen Sozialforschung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede quantitativer und qualitativer Sozialforschung, Planung und Ablauf quantitativer Untersuchungen, Generierung von Fragen / Hypothesen, Auswahl und Operationalisierung von Forschungsfragen, Auswahlverfahren und Stichproben, Methoden der Datenerhebung und Datenauswertung, Anwendungsbezug, Gütekriterien/Qualitätssicherung sowie Forschungsethik. Zentrales Charakteristikum der VU ist die Verflechtung von Überblicksvorträgen durch die LV-Leitung und angeleiteten Übungen zur praxisorientierten Erprobung und Aneignung quantitativer Methoden. Nach der Absolvierung der VU haben die Studierenden einen Überblick über die Vielfalt an unterschiedlichen Methoden quantitativer Sozialforschung sowie einen Einblick in die konkrete Forschungspraxis. Sie verfügen über ein Grundwissen, das in weiteren Lehrveranstaltungen theoretisch und praktisch vertieft werden kann.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Übungsaufgaben und Klausur(en)

-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Benotung erfolgt auf Basis der Erbringung folgender Teilleistungen:
1) Abgabe von Übungsaufgaben (40%)
2) Schriftliche Klausur(en) (60%)
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die positive Absolvierung (>50%) aller Teilleistungen gemäß den Vorgaben - es sind dafür sowohl bei den Übungsaufgaben als auch bei den Klausuren jeweils >50% der möglichen Punkte zu erreichen. Darüber hinaus besteht Anwesenheitspflicht; es darf maximal eine Einheit versäumt werden.
Studierende, die wegen Erkrankung nicht an der/den Klausur(en) teilnehmen können, erhalten nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung die Möglichkeit einer Ersatzleistung in Form einer mündlichen Prüfung. Sollte dieses mündliche Prüfung digital stattfinden, beachten Sie bitte die Informationen zu digitalen Prüfungen: https://soziologie.univie.ac.at/info/digpruef/

Notenschlüssel
Note 1 >87,5% der maximalen Punkteanzahl
Note 2 >75,0%
Note 3 >62,5%
Note 4 >50,0%
Note 5 bis inklusive 50%

Prüfungsstoff

- Inhalte der Vorträge und der Diskussionen in der VU
- Folien zu den Vorträgen (werden über Moodle bereitgestellt)
- Basisliteratur (siehe Syllabus)

Literatur

Diekmann, Andreas (2007). Empirische Sozialforschung. Grundlagen, Methoden, Anwendungen. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.
Weitere Literatur wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.

Gruppe 6

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 02.03. 09:45 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 09.03. 09:45 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 16.03. 09:45 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 23.03. 09:45 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 13.04. 09:45 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 20.04. 09:45 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 27.04. 09:45 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 04.05. 09:45 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 11.05. 09:45 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 01.06. 09:45 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 08.06. 09:45 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 15.06. 09:45 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 22.06. 09:45 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 29.06. 09:45 - 11:15 Hörsaal 5 Hauptgebäude, Tiefparterre Stiege 9 Hof 5

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die VU (Vorlesung + Übung) bietet eine Einführung in die methodologischen und methodischen Grundlagen quantitativer Sozialforschung und ermöglicht eine erste praxisorientierte Anwendung von Methoden der Datenerhebung und -auswertung im Rahmen der quantitativen Forschung. Folgende Themen werden behandelt: Grundlagen der quantitativen Sozialforschung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede quantitativer und qualitativer Sozialforschung, Planung und Ablauf quantitativer Untersuchungen, Generierung von Fragen / Hypothesen, Auswahl und Operationalisierung von Forschungsfragen, Auswahlverfahren und Stichproben, Methoden der Datenerhebung und Datenauswertung, Anwendungsbezug, Gütekriterien/Qualitätssicherung sowie Forschungsethik. Zentrales Charakteristikum der VU ist die Verflechtung von Überblicksvorträgen durch die LV-Leitung und angeleiteten Übungen zur praxisorientierten Erprobung und Aneignung quantitativer Methoden. Nach der Absolvierung der VU haben die Studierenden einen Überblick über die Vielfalt an unterschiedlichen Methoden quantitativer Sozialforschung sowie einen Einblick in die konkrete Forschungspraxis. Sie verfügen über ein Grundwissen, das in weiteren Lehrveranstaltungen theoretisch und praktisch vertieft werden kann.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Im Rahmen der Lehrveranstaltung können Sie 4 Übungsaufgaben abgeben und an 2 Wissensüberprüfungen und an 1 schriftlichen Klausur teilnehmen. Diese Teilleistungen sind für die Beurteilung wie folgt gewichtet:

1) Übungsaufgaben (40%)
2) Schriftliche Klausur (40%)
3) Wissensüberprüfungen (20%)

Für die schriftliche Klausur sind alle Inhalte der Lehrveranstaltung sowie die Basisliteratur (siehe Syllabus) relevant. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt.

-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Um positiv beurteilt zu werden, müssen Sie 3 von 4 Übungsaufgaben abgeben sowie an 1 von 2 Wissensüberprüfungen und an der schriftlichen Klausur teilnehmen. Für die schriftliche Klausur dieser Lehrveranstaltung wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Wenn Sie bei der schriftlichen Klausur am 29. Juni 2026 teilgenommen haben und Ihre Leistung dort nicht für eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung ausreicht, dürfen Sie am Wiederholungstermin am 21. September 2026 teilnehmen. Es zählt das Ergebnis des Wiederholungstermins.

Die Lehrveranstaltung erfordert die regelmäßige Anwesenheit der Teilnehmer:innen. Ein zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist zulässig. Ein mehrmaliges Fehlen ohne wichtigen Grund führt zu einer negativen Beurteilung.

Studierende, die wegen Erkrankung nicht an der/den Klausur(en) teilnehmen können, erhalten nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung die Möglichkeit einer Ersatzleistung in Form einer mündlichen Prüfung. Sollte diese mündliche Prüfung digital stattfinden, beachten Sie bitte die Informationen zu digitalen Prüfungen: https://soziologie.univie.ac.at/info/digpruef/

Pro Teilleistung werden Punkte vergeben. Für eine positive Beurteilung sind mindestens 60 Punkte erforderlich. Die Note ergibt sich aus der erreichten Punkteanzahl wie folgt (max. 100 Punkte):
1 (sehr gut) 100-91 Punkte
2 (gut) 90-81 Punkte
3 (befriedigend) 80-71 Punkte
4 (genügend) 70-60 Punkte
5 (nicht genügend) 59-0 Punkte

Prüfungsstoff

Foliensammlung aller Lehreinheiten inkl. der dort genannten Prüfungsliteratur sowie die Basisliteratur (siehe Syllabus).

Literatur

Diekmann, Andreas (2007). Empirische Sozialforschung. Grundlagen, Methoden, Anwendungen. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.

Gruppe 7

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 06.03. 15:00 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Freitag 13.03. 15:00 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Freitag 20.03. 15:00 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Freitag 27.03. 15:00 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Freitag 17.04. 15:00 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Freitag 24.04. 15:00 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Freitag 08.05. 15:00 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Freitag 15.05. 15:00 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Freitag 29.05. 15:00 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Freitag 05.06. 15:00 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Freitag 12.06. 15:00 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Freitag 19.06. 15:00 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Freitag 26.06. 15:00 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die VU (Vorlesung + Übung) bietet eine Einführung in die methodologischen und methodischen Grundlagen quantitativer Sozialforschung und ermöglicht eine erste praxisorientierte Anwendung von Methoden der Datenerhebung und -auswertung im Rahmen der quantitativen Forschung. Folgende Themen werden behandelt: Grundlagen der quantitativen Sozialforschung, Gemeinsamkeiten und Unterschiede quantitativer und qualitativer Sozialforschung, Planung und Ablauf quantitativer Untersuchungen, Generierung von Fragen / Hypothesen, Auswahl und Operationalisierung von Forschungsfragen, Auswahlverfahren und Stichproben, Methoden der Datenerhebung und Datenauswertung, Anwendungsbezug, Gütekriterien/Qualitätssicherung sowie Forschungsethik. Zentrales Charakteristikum der VU ist die Verflechtung von Überblicksvorträgen durch die LV-Leitung und angeleiteten Übungen zur praxisorientierten Erprobung und Aneignung quantitativer Methoden. Nach der Absolvierung der VU haben die Studierenden einen Überblick über die Vielfalt an unterschiedlichen Methoden quantitativer Sozialforschung sowie einen Einblick in die konkrete Forschungspraxis. Sie verfügen über ein Grundwissen, das in weiteren Lehrveranstaltungen theoretisch und praktisch vertieft werden kann.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Übungsaufgaben, Wissensüberprüfungen und schriftliche Klausur

-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Benotung erfolgt auf Basis der Erbringung folgender Teilleistungen:
1) Abgabe von Übungsaufgaben (40%)
2) Schriftliche Klausur(en) (60%)
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die positive Absolvierung (>50%) aller Teilleistungen gemäß den Vorgaben - es sind dafür sowohl bei den Übungsaufgaben als auch bei den Klausuren jeweils >50% der möglichen Punkte zu erreichen. Darüber hinaus besteht Anwesenheitspflicht; es darf maximal eine Einheit versäumt werden.
Studierende, die wegen Erkrankung nicht an der/den Klausur(en) teilnehmen können, erhalten nach Vorlage einer ärztlichen Bestätigung die Möglichkeit einer Ersatzleistung in Form einer mündlichen Prüfung. Sollte dieses mündliche Prüfung digital stattfinden, beachten Sie bitte die Informationen zu digitalen Prüfungen: https://soziologie.univie.ac.at/info/digpruef/

Notenschlüssel
Note 1 >87,5% der maximalen Punkteanzahl
Note 2 >75,0%
Note 3 >62,5%
Note 4 >50,0%
Note 5 bis inklusive 50%

Prüfungsstoff

-Inhalte der Vorträge und der Diskussionen in der VU
-Folien zu den Vorträgen (werden über Moodle bereitgestellt)
-Basisliteratur (siehe Syllabus)

Literatur

Diekmann, Andreas (2007). Empirische Sozialforschung. Grundlagen, Methoden, Anwendungen. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.

Gruppe 8

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lernplattform: Moodle

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 05.03. 15:00 - 18:15 PC-Raum 2 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 2H-O1-25
  • Donnerstag 19.03. 15:00 - 18:15 PC-Raum 2 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 2H-O1-25
  • Donnerstag 16.04. 15:00 - 18:15 PC-Raum 2 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 2H-O1-25
  • Donnerstag 30.04. 15:00 - 18:15 PC-Raum 2 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 2H-O1-25
  • Donnerstag 11.06. 15:00 - 18:15 PC-Raum 2 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 2H-O1-25
  • Donnerstag 25.06. 15:00 - 18:15 PC-Raum 2 UniCampus Hof 7 Eingang 7.1 2H-O1-25

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die VU (Vorlesung + Übung) bietet eine Einführung in die methodologischen und methodischen Grundlagen quantitativer Sozialforschung und ermöglicht eine erste praxisorientierte Anwendung von Methoden der Datenerhebung und -auswertung im Rahmen der quantitativen Forschung.

Folgende Themen werden behandelt:
=> Grundlagen der quantitativen Sozialforschung
=> Gemeinsamkeiten und Unterschiede quantitativer und qualitativer Sozialforschung
=> Planung und Ablauf quantitativer Untersuchungen
=> Generierung von Fragen / Hypothesen
=> Auswahl und Operationalisierung von Forschungsfragen
=> Auswahlverfahren und Stichproben
=> Methoden der Datenerhebung und Datenauswertung
=> Anwendungsbezug
=> Gütekriterien/Qualitätssicherung sowie Forschungsethik.

Zentrales Charakteristikum der VU ist die Verflechtung von Video-Inputs durch die LV-Leitung und angeleiteten Übungen zur praxisorientierten Erprobung und Aneignung quantitativer Methoden.
Vor jeder LV-Einheit ist das Video zum jeweiligen Thema durchzuarbeiten. In der Einheit findet dann ein Wissens-Check zu diesem Thema statt. Außerdem wird der Inhalt durch praktische Anwendungsbeispiele vertieft.

Nach der Absolvierung der VU haben die Studierenden einen Überblick über die Vielfalt an unterschiedlichen Methoden quantitativer Sozialforschung sowie einen Einblick in die konkrete Forschungspraxis. Sie verfügen über ein Grundwissen, das in weiteren Lehrveranstaltungen theoretisch und praktisch vertieft werden kann.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

1) vier Übungsaufgaben in einer Arbeitsgruppe die zwischen den LV-Einheiten abzugeben sind
2) sechs Klausuren in Form eines Wissens-Checks pro LV-Einheit (Bearbeitungszeit/Prüfungsdauer pro Wissens-Check: rund 20 min, keine Hilfsmittel erlaubt)

Folgende Hilfsmittel sind erlaubt:
Für die Übungsaufgaben in den Arbeitsgruppen dürfen alle LV-Unterlagen verwendet werden.
Während der Wissens-Checks sind keine Hilfsmittel erlaubt.

-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Benotung erfolgt auf Basis der Erbringung folgender Teilleistungen:
1) Abgabe von Übungsaufgaben (40%)
2) Schriftliche Klausur(en) (60%)
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die positive Absolvierung (>50%) aller Teilleistungen gemäß den Vorgaben - es sind dafür sowohl bei den Übungsaufgaben als auch bei den Klausuren jeweils >50% der möglichen Punkte zu erreichen.

Bei negativer Beurteilung der Wissenschecks insgesamt (<50%) kann diese Teilleistung bei einem Wiederholungstermin nachgeholt werden. Die Übungsaufgaben können nicht nachgereicht werden.

Darüber hinaus besteht Anwesenheitspflicht. Es darf maximal eine Einheit versäumt werden.
Begründung: Zu Erfüllung der Lernziele ist aktive Mitarbeit, Zusammenarbeit der Studierenden und das Erbringen von Teilleistungen in den LV-Einheiten erforderlich.

Studierende, die aus berechtigten Gründen nicht an einer Klausur teilnehmen können, können diese am Ende der darauffolgenden Übungseinheit (ab 18:15 Uhr) nachholen.

Notenschlüssel
Note 1 >87,5% der maximalen Punkteanzahl
Note 2 >75,0%
Note 3 >62,5%
Note 4 >50,0%
Note 5 bis inklusive 50%

Prüfungsstoff

- Folien und Video-Inputs (werden über Moodle bereitgestellt)
- Beispiele und Diskussionen in der Präsenzeinheit

Literatur

Diekmann, Andreas (2007). Empirische Sozialforschung. Grundlagen, Methoden, Anwendungen. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 24.03.2026 14:46