Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
230038 UE B7 Biographieforschung (2026S)
Methoden der interpretativen Sozialforschung (Übung)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.02.2026 00:01 bis Mi 18.02.2026 23:59
- Abmeldung bis So 15.03.2026 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 06.03. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Freitag 20.03. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Freitag 17.04. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Freitag 22.05. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Freitag 19.06. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Samstag 20.06. 09:45 - 16:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 2, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Aktive Mitarbeit, Textlektüre, Kleingruppenarbeit und -diskussionen, Teilnahme an den Übungen; Durchführen eines biografisch-narrativen Interviews und Begleitung eines zweiten Interviews, Teilnahme an Auswertungsgruppen in der LV, Verfassen eines Interview-Memos, kurzes Teiltranskript, gesammeltes Feedback der LV-Leiterin auf Memo und Interviewführung; Abschlussarbeit: überarbeitetes Memo und Teiltranskript + Kurzverschriftlichung zu den im Seminar interpretierten Interviewsequenzen-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werden in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werden in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Aktive Mitarbeit in Form von Teilnahme an den Praxisübungen, Vorbereitung der Textlektüre zur jeweiligen LV-Einheit, Kleingruppenarbeit und -diskussion: 20 Punkte
Durchführung eines biographisch-narrativen Interviews, Begleitung eines zweiten Interviews und Memoabgabe/Teiltranskript: 35 Punkte
Abschlussarbeit: 45 Punkte
Mindestpunktezahl: 60
1 (sehr gut) 100 - 90 Punkte
2 (gut) 89 - 81 Punkte
3 (befriedigend) 80 - 71 Punkte
4 (genügend) 70 - 61 Punkte
5 (nicht genügend) 60 - 0 Punkte
Es besteht Anwesenheitspflicht, ein einmaliges entschuldigtes Fehlen ist gestattet. Insbesondere die Anwesenheit in der ersten LV-Einheit ist erforderlich (Aufnahme in die Lehrveranstaltung, ggf. Vergabe von Restplätzen). Die Anwesenheit bei den Interviewschulungen (März/April/Mai Einheiten) ist Basis für die LV-Teilnahme.
Für einen positiven Abschluss der Übung müssen sämtliche Teilleistungen positiv absolviert werden.
Durchführung eines biographisch-narrativen Interviews, Begleitung eines zweiten Interviews und Memoabgabe/Teiltranskript: 35 Punkte
Abschlussarbeit: 45 Punkte
Mindestpunktezahl: 60
1 (sehr gut) 100 - 90 Punkte
2 (gut) 89 - 81 Punkte
3 (befriedigend) 80 - 71 Punkte
4 (genügend) 70 - 61 Punkte
5 (nicht genügend) 60 - 0 Punkte
Es besteht Anwesenheitspflicht, ein einmaliges entschuldigtes Fehlen ist gestattet. Insbesondere die Anwesenheit in der ersten LV-Einheit ist erforderlich (Aufnahme in die Lehrveranstaltung, ggf. Vergabe von Restplätzen). Die Anwesenheit bei den Interviewschulungen (März/April/Mai Einheiten) ist Basis für die LV-Teilnahme.
Für einen positiven Abschluss der Übung müssen sämtliche Teilleistungen positiv absolviert werden.
Prüfungsstoff
Alle in der Lehrveranstaltung durchgenommenen Inhalte, insbesondere auch die zur Verfügung gestellten Folien und Basisliteratur. Weiterführendes, unterstützendes Material befindet sich auf Moodle.
Literatur
Alheit, Peter (1990). Alltag und Biographie. Studien zur gesellschaftlichen Konstitution biographischer Perspektiven, Erw. Neuaufl. Bremen.Fischer-Rosenthal, Wolfram / Rosenthal, Gabriele (1997). Warum Biographieanalyse und wie man sie macht, in: Zeitschrift für Sozialisationsforschung und Erziehungssoziologie, 17 Jg., H.4, 405-427.Hoffmann-Riem, Christa (1980). Die Sozialforschung in der interpretativen Soziologie – Der Datengewinn. Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 32, 339-372.Loch, Ulrike / Rosenthal, Gabriele (2002). Das narrative Interview, in: Schaeffer, D. / Müller-Mundt, G. (Hg.): Qualitative Gesundheits- und Pflegeforschung. Bern, Göttingen, Toronto, Seattle: Hans Huber Verlag, 221-232.Lutz, Helma / Schiebel, Martina / Tuider, Elisabeth (Hrsg.) (2018): Handbuch Biographieforschung. Wiesbaden: Springer Verlag.Reichertz, Jo (2005). Abduktion, Deduktion, Induktion in der qualitativen Forschung, in: Flick, Uwe et al.: Qualitative Forschung. Ein Handbuch, Reinbeck b. Hamburg, 276-285.Rosenthal, Gabriele (1995). Erlebte und erzählte Lebensgeschichte. Gestalt und Struktur biographischer Selbstbeschreibung. Frankfurt/New York, 70-98.Rosenthal, Gabriele (2005). Interpretative Sozialforschung. Eine Einführung. Weinheim und München: Juventa Verlag, (Kap. 2).Schütze, Fritz (1984). Kognitive Figuren des autobiographischen Stegreiferzählens, in: Kohli, Martin / Robert, Günther (Hg.): Biographie und soziale Wirklichkeit. Stuttgart, 78-117.Völter, Bettina / Dausien, Bettina / Lutz, Helma / Rosenthal, Gabriele (Hrsg.) (2005): Biographieforschung im Diskurs, Wiesbaden.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Im auslaufenden Bachelorstudiengang Soziologie: in Kombination mit "B7 UE Qualitative Methoden - Vertiefung" Äquivalent zu BA M3 SEUE Qualitative Methoden
Letzte Änderung: Di 24.03.2026 15:07
Die Übung ist als Einführung in die biografietheoretische Perspektive sowie die Forschungspraxis der sozialkonstruktivistischen Biografieforschung konzipiert. Anhand von Vorträgen und gemeinsamen Diskussionen wird erarbeitet, welche soziologischen Fragestellungen sich für die Untersuchung von Biografien eignen und auf welchen methodologischen Zugängen das biografisch-narrative Interview aufbaut.
Der Schwerpunkt der Lehrveranstaltung liegt auf der Verortung der interpretativ-rekonstruktiven Biografieforschung im qualitativen Methodenspektrum. Im Fokus steht neben dem methodologischen Zugang eine grundlegende und ausführliche Interviewschulung. Der Feldzugang und die jeweiligen Interviewsettings werden gemeinsam reflektiert, sowie das Schreiben von Memos und Transkripten geübt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, Interviews in einem für sie interessanten Forschungsfeld zu führen. Zuvor werden gemeinsam forschungsethische Fragen diskutiert.Im zweiten Teil der Übung wird anhand eines von der LV-Leiterin zur Verfügung gestellten Interviewtranskripts gezeigt, wie biografisch-narrative Interviews ausgewertet werden können. Die Studierenden erhalten dabei einen ersten Einblick in die biografische Fallrekonstruktion nach Rosenthal. Dabei wird die Frage nach dem methodologischen und methodischen Unterschied von erlebter und erzählter Lebensgeschichte (dem Verhältnis von Erinnern, Erleben und Erzählen) und die sich daraus für die Auswertung ergebenden Konsequenzen diskutiert. Es folgt eine exemplarische biografische Fallrekonstruktion, in der das sequenzanalytische Vorgehen und die Verschriftlichung hermeneutischer Forschungsergebnisse mit den Teilnehmer:innen geübt werden.Konkrete Ziele:
- Verortung der Biografieforschung im interpretativ-rekonstruktiven Paradigma
- Erarbeitung des biografietheoretischen Forschungsansatzes (Erzähltheorie, erlebte und erzählte Lebensgeschichte)
- Erlernen und Üben biografisch-narrativer Interviews (erzählgenerierende Fragen)
- Durchführung von eigenständig geleiteten biografisch-narrativen Interviews mit anschließender Reflexion über die Interviewführung
- Umgang mit schwierigen Interviewsettings und Auseinandersetzung mit Forschungsethik
- Verfassen von Transkripten und Memos
- Erste Einblicke in die Analyse mittels biografischer Fallrekonstruktionen