Universität Wien
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230040 UE B7 Objektive Hermeneutik (2026S)

Methoden der interpretativen Sozialforschung (Übung)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 23 - Soziologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 02.03. 13:15 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 16.03. 13:15 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 13.04. 13:15 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 27.04. 13:15 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 11.05. 13:15 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 08.06. 13:15 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Montag 22.06. 13:15 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im Zentrum des Seminars steht die intensive (theoretische und praktische) Auseinandersetzung mit hermeneutischen Verfahren innerhalb der interpretativen Sozialforschung. Ein Schwerpunkt wird dabei auf die Objektive Hermeneutik gelegt, welche auf die Rekonstruktion so genannter latenter Sinnstrukturen abzielt.

Die SeminarteilnehmerInnen bekommen zunächst einen Einblick in die generelle Herangehensweise der interpretativen Sozialforschung. Dies inkludiert Einblicke in die Formulierung von (hermeneutischen) Fragestellungen, in die Erstellung eines Forschungsdesigns und die Erhebung "passender" Daten. Anschließend erarbeiten wir uns gemeinsam die zentralen methodologischen und methodischen Grundlagen der Objektiven Hermeneutik. Im Vordergrund stehen dann jedoch die Anwendung der Analysemethode im Rahmen von intensiven Interpretationssitzungen sowie die Aufarbeitung der Ergebnisse bzw. deren (theoretische) Generalisierung - in Anbindung an das Forschungsprojekt "Creating Identity out of War and Migration" (https://creatingidentity.univie.ac.at).

Die praktischen Schritte werden dabei immer methodologisch/theoretisch eingebettet. Es geht also nicht nur um die Frage, wie objektiv-hermeneutisch analysiert wird, sondern auch darum zu klären, warum die Analyse auf eine bestimmte Art und Weise erfolgt, d.h. welche theoretischen und methodologischen Annahmen der Methode zugrunde liegen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

- Aktive Mitarbeit in der Übung in Form kurzer Präsentationen und Diskussionsbeiträgen
- Eigenständige Lektüre der Pflichtliteratur und ggf. Abgaben von Kurzexzerpten
- Auswertung bereitgestellter Datenmaterialien mittels der erlernten objektiv hermeneutischen Methode
- Verschriftlichung der Analyseergebnisse

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Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab


- Aktive Teilnahme, Studierende dürfen 1,5 Einheiten fehlen
- Kurzpräsentation (in der Gruppe)
- Verschriftlichung der Analyseergebnisse (in der Gruppe)

Beurteilungsmaßstab
• Präsentation 20 Punkte
• Vorbereitung und Mitarbeit im Seminar 30 Punkte
• Zweimalige Verschriftlichung der Analyseergebnisse je 25 Punkte

Für eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung sind 60 Punkte erforderlich und ein Erfüllen aller Teilleistungen.

1 (sehr gut) 100-90 Punkte
2 (gut) 89-81 Punkte
3 (befriedigend) 80-71 Punkte
4 (genügend) 70-60 Punkte
5 (nicht genügend) 59-0 Punkte

Es besteht Anwesenheitspflicht.

Prüfungsstoff

Alle in der Lehrveranstaltung durchgenommenen Inhalte, insbesondere auch die zur Verfügung gestellten Folien und Pflichtlektüre. Weiterführendes, unterstützendes Material befindet sich auf Moodle.

Literatur


Oevermann, Ulrich. 2002. Klinische Soziologie auf der Basis der Methodologie der objektiven Hermeneutik: Manifest der objektiv hermeneutischen Sozialforschung. Frankfurt a. M.

Przyborski, Aglaja, und Monica Wohlrab-Sahr. 2010. Qualitative Sozialforschung: Ein Arbeitsbuch. München: Oldenbourg.

Wernet, Andreas. 2006. Einführung in die Interpretationstechnik der Objektiven Hermeneutik. Wiesbaden: VS Verlag.

Wernet, Andreas. Einladung zur Objektiven Hermeneutik. Ein Studienbuch für den Einstieg. Opladen: Barbara Budrich.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Im auslaufenden Bachelorstudiengang Soziologie: in Kombination mit "B7 UE Qualitative Methoden - Vertiefung" Äquivalent zu BA M3 SEUE Qualitative Methoden

Letzte Änderung: Di 24.03.2026 15:07