Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

230041 UE B7 Diskursanalyse (2026S)

Methoden der interpretativen Sozialforschung (Übung)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 23 - Soziologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Freitag 13.03. 09:45 - 11:15 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Samstag 21.03. 09:45 - 15:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Freitag 12.06. 09:45 - 15:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Samstag 13.06. 09:45 - 15:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 1, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Samstag 20.06. 09:45 - 15:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Im ersten Teil des Seminars werden literaturbasiert verschiedene theoretische und methodologische Ansätze der Diskursanalyse diskutiert. Im zweiten Teil führen die Studierenden in Gruppen Diskursanalysen durch.

Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung
- kennen die Studierenden verschiedene Ansätze der Diskursanalyse
- haben die Studierenden erste praktische Erfahrungen mit der Durchführung einer Diskursanalyse gesammelt
- verstehen die Studierenden die Ziele und Einsatzgebiete diskursanalytischer Ansätze

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

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Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestvoraussetzung: Aktive Teilnahme im Seminar. Es können insgesamt zwei 90-Minuten Blöcke unentschuldigt versäumt werden.
Diese umfasst:
- Aktive Teilnahme an der Datenanalyse
- 2 Vorträge (Literaturvortrag und Analyseergebnisse)
- Abgabe 3 Exzerpte und Forschungsbericht

Bewertung:
1. Aktive Teilnahme (Vorträge) (20%)
2. - Abgabe schriftlicher Aufgaben (3 Exzerpte) (30%)
3. Forschungsbericht (50%)

Für einen positiven Abschluss der Übung müssen sämtliche Teilleistungen positiv absolviert werden

Prüfungsstoff

Aufarbeitung und Präsentation bereitgestellter Literatur, aktive Teilnahme an Diskussionen, exemplarische Durchführung und Reflexion einer Diskursanalyse

Literatur

Literatur wird im Seminar bekannt gegeben

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Im auslaufenden Bachelorstudiengang Soziologie: in Kombination mit "B7 UE Qualitative Methoden - Vertiefung" Äquivalent zu BA M3 SEUE Qualitative Methoden

Letzte Änderung: Di 24.03.2026 15:07