230080 PR B11 Soziologisches Forschungspraktikum 1: Sicherheitstechnologien unter der Lupe (2026S)
Kritische Perspektiven auf Technik und Kontrolle
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
Das Forschungspraktikum ist zweisemestrig. Teilnehmer*innen dieser Lehrveranstaltung müssen zur Absolvierung des Moduls B11 (auslaufender Studiengang: BA A3) im kommenden Wintersemester den zweiten Teil dieses Forschungspraktikums besuchen.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.02.2026 00:01 bis Mi 18.02.2026 23:59
- Anmeldung von Di 24.02.2026 00:01 bis Do 26.02.2026 23:59
- Abmeldung bis So 15.03.2026 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 05.03. 09:45 - 12:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Donnerstag 19.03. 09:45 - 12:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Donnerstag 26.03. 09:45 - 12:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Donnerstag 16.04. 09:45 - 12:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Donnerstag 23.04. 09:45 - 12:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Donnerstag 30.04. 09:45 - 12:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Donnerstag 07.05. 09:45 - 12:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Donnerstag 21.05. 09:45 - 12:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Donnerstag 28.05. 09:45 - 12:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Donnerstag 11.06. 09:45 - 12:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- N Donnerstag 18.06. 09:45 - 12:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Donnerstag 25.06. 09:45 - 12:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
In der LV werden sowohl deutsche als auch englische Texte verwendet, daher sind Englischkenntnisse sind eine Voraussetzung um der LV zur Gänze folgen zu können. Ebenfalls sind Kenntnisse in den soziologischen Methoden eine Voraussetzung um die LV erfolgreich abschließen zu können, da die eigene Ausarbeitung eines Forschungsdesigns und Durchführung des Forschungsprojekts im Vordergrund der LV stehen.
Die Beurteilung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
• aktive Teilnahme an der LV: Lektüre der Pflichtliteratur, sowie die aktive Mitarbeit in der LV (40 Punkte)
• Erledigung kurzer Aufgaben im Laufe des Semesters (20 Punkte)
• Forschungsdesign – Design und Abgabe eines eigenen Forschungsantrags zum Thema der sozialwissenschaftlichen Sicherheitsforschung + dessen Präsentation in der LV (40 Punkte)
• Es besteht Anwesenheitspflicht (max. 2 Termine dürfen versäumt werden)
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Erfüllung aller Aufgaben gemäß den Vorgaben. Jede Teilleistung muss erfüllt werden.
Beurteilungsmaßstab:
100-87 Punkte Sehr Gut (1)
86-75 Punkte Gut (2)
74-63 Punkte Befriedigend (3)
62-50 Punkte Genügend (4)
49-0 Punkte Ungenügend (5) (nicht bestanden)Alle Studierenden erhalten ein Feedback auf die erbrachten Teilleistungen. Sollte aufgrund einer negativen Beurteilung des schriftlichen Berichts eine negative Beurteilung der Lehrveranstaltung drohen, werden spezifische Kriterien benannt, die eine Verbesserung dieser Beurteilung ermöglichen und eine Nachfrist zur Überarbeitung eingeräumt.
Die Beurteilung setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
• aktive Teilnahme an der LV: Lektüre der Pflichtliteratur, sowie die aktive Mitarbeit in der LV (40 Punkte)
• Erledigung kurzer Aufgaben im Laufe des Semesters (20 Punkte)
• Forschungsdesign – Design und Abgabe eines eigenen Forschungsantrags zum Thema der sozialwissenschaftlichen Sicherheitsforschung + dessen Präsentation in der LV (40 Punkte)
• Es besteht Anwesenheitspflicht (max. 2 Termine dürfen versäumt werden)
Mindestanforderung für die positive Beurteilung ist die Erfüllung aller Aufgaben gemäß den Vorgaben. Jede Teilleistung muss erfüllt werden.
Beurteilungsmaßstab:
100-87 Punkte Sehr Gut (1)
86-75 Punkte Gut (2)
74-63 Punkte Befriedigend (3)
62-50 Punkte Genügend (4)
49-0 Punkte Ungenügend (5) (nicht bestanden)Alle Studierenden erhalten ein Feedback auf die erbrachten Teilleistungen. Sollte aufgrund einer negativen Beurteilung des schriftlichen Berichts eine negative Beurteilung der Lehrveranstaltung drohen, werden spezifische Kriterien benannt, die eine Verbesserung dieser Beurteilung ermöglichen und eine Nachfrist zur Überarbeitung eingeräumt.
Prüfungsstoff
Es handelt sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung. Sämtliche Inhalte der Lehrveranstaltung sind daher relevant. Pflichtlektüre und die Foliensammlung aller Lehreinheiten werden im Moodle-Kurs bereitsgestellt. Zur Erbringung aller Teilleistungen muss von den Studierenden notwendige Literatur auch selbst recherchiert und erarbeitet werden.
Literatur
Eine Auswahl der Literatur für die LV - konkrete Pflichtliteratur wird für die jeweiligen Einheiten auf Moodle zur Verfügung gestellt:Bowker, G. C., Star, S. L. (2000). Sorting Things Out: Classification and Its Consequences. MIT Press.
Cremer-Schäfer, H. and Steinert, H. (1998) Straflust und Repression: zur Kritik der populistischen Kriminologie. Westfälisches Dampfboot.
Haggerty, K. & Ericson, R. (2000) ‘The Surveillant Assemblage’. British Journal of Sociology, Vol. 51(4), pp. 605-622.
Herbinger, P. L., & Reidinger, V. (2025). Von lizensierten Lösungswegen und Ausschlüssen in Fällen häuslicher Gewalt. Eine kritisch-reflexive Analyse am Beispiel von Strafrecht und Risikoeinschätzungsinstrumenten. In Forschung (in) der Sozialen Arbeit in Österreich - Methodische Perspektiven, ausgewählte Beispiele und innovative Ansätze (1st ed., pp. 245–257). Beltz Juventa.
Herbinger, P. L., & Reidinger, V. (2022). Das „gute Opfer“ häuslicher Gewalt. Von institutionellen Zurichtungen und der Ideologie des Toolism. In V. Reidinger, A. Pilgram, M. Mokre, C. Reinprecht, K. Reitter, & A. Kranebitter (Eds.), Befreiungswissen als Forschungsprogramm. Denken mit Heinz Steinert. Westfälisches Dampfboot.
Kreissl, R. (2011) ‘Governing by numbers’, in D. Fischer et al. (eds) Uneindeutigkeit als Herausforderung–Risikokalkulation, Amtliche Statistik und die Modellierung des Sozialen. Neubiberg: Universität der Bundeswehr München, pp. 53–66.
Kreissl, R., von Laufenberg, R. (2022). Das Verbrechen lesen - Fakt, Fiktion und Phantasma kriminalistischer Spurensuche im digitalen Zeitalter. Neue Kriminalpolitik 2/2022, 175-189.
Molotch, H. (2014) ‘Against Security: How We Go Wrong at Airports, Subways, and Other Sites of Ambiguous Danger - Updated Edition’, in Against Security. Princeton University Press.
Reiter, H. (2024). The Emancipatory Effect of Law and Its Limits Exemplified by the Promotion of Women in the Police Service. University of Vienna Law Review, Vol. 8 No. 1, 59-78.
Cremer-Schäfer, H. and Steinert, H. (1998) Straflust und Repression: zur Kritik der populistischen Kriminologie. Westfälisches Dampfboot.
Haggerty, K. & Ericson, R. (2000) ‘The Surveillant Assemblage’. British Journal of Sociology, Vol. 51(4), pp. 605-622.
Herbinger, P. L., & Reidinger, V. (2025). Von lizensierten Lösungswegen und Ausschlüssen in Fällen häuslicher Gewalt. Eine kritisch-reflexive Analyse am Beispiel von Strafrecht und Risikoeinschätzungsinstrumenten. In Forschung (in) der Sozialen Arbeit in Österreich - Methodische Perspektiven, ausgewählte Beispiele und innovative Ansätze (1st ed., pp. 245–257). Beltz Juventa.
Herbinger, P. L., & Reidinger, V. (2022). Das „gute Opfer“ häuslicher Gewalt. Von institutionellen Zurichtungen und der Ideologie des Toolism. In V. Reidinger, A. Pilgram, M. Mokre, C. Reinprecht, K. Reitter, & A. Kranebitter (Eds.), Befreiungswissen als Forschungsprogramm. Denken mit Heinz Steinert. Westfälisches Dampfboot.
Kreissl, R. (2011) ‘Governing by numbers’, in D. Fischer et al. (eds) Uneindeutigkeit als Herausforderung–Risikokalkulation, Amtliche Statistik und die Modellierung des Sozialen. Neubiberg: Universität der Bundeswehr München, pp. 53–66.
Kreissl, R., von Laufenberg, R. (2022). Das Verbrechen lesen - Fakt, Fiktion und Phantasma kriminalistischer Spurensuche im digitalen Zeitalter. Neue Kriminalpolitik 2/2022, 175-189.
Molotch, H. (2014) ‘Against Security: How We Go Wrong at Airports, Subways, and Other Sites of Ambiguous Danger - Updated Edition’, in Against Security. Princeton University Press.
Reiter, H. (2024). The Emancipatory Effect of Law and Its Limits Exemplified by the Promotion of Women in the Police Service. University of Vienna Law Review, Vol. 8 No. 1, 59-78.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 24.03.2026 15:07
In der ersten Hälfte des 21. Jahrhunderts wurde „Sicherheit“ zu einer politisch und wissenschaftlich vorgegebenen Kategorie, mit der zugleich Widersprüche der kontemporären Arbeits- und Lebensweise, als auch Bedrohungen durch „gefährliche Personengruppen“, entfesselte Naturgewalten und Technikfolgen inszeniert werden. Als eine wesentliche Reaktion auf die neuentdeckten Sicherheitsrisiken erleben wir den Siegeszug des sogenannten „Toolisms“, bei dem jedem inszenierbaren Sicherheitsproblem ein „Tool“ oder eine Technologie entgegengestellt wird. Dabei nehmen diese Tools unterschiedlichste Formen an und treten als klare Sicherheitstechnologie wie Überwachungskameras auf; als datenbasierte (automatisierte) Analysetools; Risiko-Assessment Tools; rechtliche Dokumente (z.B. Richtlinien), oder als Handlungsanweisungen und Praktiker*innen Guidelines. In diesem Forschungspraktikum soll der Fokus auf die Gestaltung, Implementierung und Auswirkungen solcher Tools gelenkt werden, um sich kritisch damit auseinanderzusetzen und sich sowohl theoretisch wie empirisch dem Phänomen „Sicherheitstools“, eingebettet in einen breiteren Diskurs um Versicherheitlichung, zu widmen.Methode:In dieser LV soll Studierenden eine kritische Auseinandersetzung mit dem Phänomen der Sicherheitstechnologien (im weitesten Sinne) entlang einer theoretischen Rahmung und eigenständiger empirischer Untersuchung geboten werden. Ausgearbeitete Forschungskonzepte (inkl. Forschungsdesign, Zeit- und Ressourcenplanung) im Feld der sozialwissenschaftlichen Sicherheitsforschung werden in der Gruppe eigenständig entwickelt, passende theoretische und methodische Überlegungen Anhand bestehender Literatur ausgearbeitet und im zweiten Semester des Forschungspraktikums umgesetzt. Feldzugang, Datenerhebung und Datenauswertung sollen die Studierenden eigenständig umsetzen, mit ihren Forschungsfragen zusammenbringen, die Ergebnisse interpretieren und präsentieren und in einem Forschungsbericht einbringen. Neben der kontinuierlichen Begleitung durch die LV-Leitung und der Lektüre und Diskussion relevanter Forschungsliteratur und Theorien, erhalten die Studierenden somit auch Input von Forscher*innen im Rahmen kurzer Gastvorträge und haben die Möglichkeit sich mittels Coachingsessions zu ihren Forschungsprojekten beraten zu lassen. Dabei wird den Studierenden die Möglichkeit geboten, ihre Forschungsprojekte entlang laufender nationaler und internationaler Forschungsprojekte im Bereich der sozialwissenschaftlichen Sicherheitsforschung am Vienna Centre for Societal Security | VICESSE auszurichten, von diesen Projekten zu lernen und sich mit den involvierten Forscher*innen auszutauschen. Dabei besteht die Möglichkeit einen erleichterten Feldeinstieg durch bestehende Forschungsprojekte (etwa in den Bereichen Polizei-, häusliche Gewalt-, (De-)Radikalisierungs-, Resillienz-, oder Cyber-Securityforschung) am Institut zu gewinnen, sowie Sekundärdaten aus vergangenen und laufenden Projekten – zusätzlich zur eigenen Datenerhebung – zu nutzen.Ziel:
In dieser LV erwerben die Studierenden Forschungskompetenzen rund um das komplexe Thema der Sicherheitstechnologien und ihre Einbettung in gesellschaftlichen Zusammenhängen. Zudem sollen die Studierenden bereits im Studium erlernte methodische und theoretische Kenntnisse in der Planung und Durchführung ihres Forschungsprojekts anwenden. Daneben steht auch die Selbstorganisation, Teamarbeit und kritische Reflexion ihrer Forschungstätigkeit im Vordergrund. Darüber hinaus wird den Studierenden einen erweiterten Blick in die Praxis der sozialwissenschaftlichen Forschung geboten.