Universität Wien

230114 UE M3 Theorien des Wohlfahrtstaats (2025W)

Theoriewerkstatt

5.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 23 - Soziologie
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 15.10. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Mittwoch 29.10. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Mittwoch 12.11. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Mittwoch 10.12. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Mittwoch 07.01. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
  • Mittwoch 21.01. 09:45 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Übung bietet eine Einführung in die Grundlagen der Sozialpolitik und thematisiert die historischen Entwicklungen sowie gegenwärtigen Ausprägungen wohlfahrtsstaatlicher Systeme, eine Perspektive, die nicht nur staatliche Akteur:innen und Ressourcen, sondern auch Wohlfahrtsverbände, familiäre Strukturen sowie marktorientierte Akteur:innen berücksichtigt.
Im weiteren Verlauf des Seminars findet eine vertiefte Auseinandersetzung mit den gegenwärtigen Herausforderungen des Wohlfahrtsstaats statt. Diese umfassen unter anderem den demografischen Wandel, Finanzierungsengpässe, aber auch verstärkte Umverteilungskonflikte sowie einen umweltökologischen Handlungsbedarf. Im Seminar werden theoretische Konzepte und praxisnahe Umsetzungsbeispiele, die auf diese Entwicklungen reagieren, beispielsweise der Social Investment Ansatz sowie der Lokal Social Innovation-Ansatz, vorgestellt und gemeinsam diskutiert.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Übungen zur vergleichenden Analyse nationaler Wohlfahrtssysteme, wobei kontextspezifische Unterschiede und Gemeinsamkeiten kritisch herausgearbeitet werden. Einzelne Einheiten können in englischer Sprache stattfinden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle basiert auf der Vorbereitung auf die Übungseinheiten und der aktiven Teilnahme, der Durchführung von Präsentationen zu einem ausgewählten Thema, Rückmeldungen zu Präsentationen anderer Studierender sowie auf dem Verfassen einer Seminararbeit die auf die Übungen die durchgeführt worden sind basiert.
Die Teilleistung "Übungsarbeit" muss bis zum 28.02.2026 über Moodle eingereicht werden. Wenn diese Teilleistung negativ beurteilt wird und damit die Beurteilung der gesamten Lehrveranstaltung negativ ist, wird Ihnen eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Sie erhalten ein Feedback mit Kriterien, die Sie erfüllen müssen, damit die Teilleistung noch positiv beurteilt werden kann. Diese Kriterien müssen Sie bis spätestens 19.04.2026 erfüllen, in dem Sie die verbesserte Teilleistung über Moodle erneut einreichen. Sollten Sie die Fristen versäumen oder die Kriterien nicht erfüllen, werden Sie negativ beurteilt.
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Hinweis der SPL Soziologie:
Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen, unabhängig von den Gründen.
Eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht darf von den Leiter*innen der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung festgelegt werden.
Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen.
Bei Vorliegen eines solchen Grundes (zB eine längere Erkrankung) kann d* Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden.
Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich zu stellen.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen.
Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert wird (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung eine mündliche Reflexion ("Notenrelevantes Gespräch") der abgegebenen Seminararbeit vorsehen, die erfolgreich zu absolvieren ist.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder auch Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst.
Dies uns weitere Bestimmungen finden sie im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Wenn Sie eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren Sie bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl: Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen" https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

a) Aktive Mitarbeit and den Übungen (20%)
b) Schriftliche Teilleistungen (20%)
c) Präsentation über die Übungsergebnisse (20%)
d) Seminararbeit (40%)
Für einen positiven Abschluss müssen alle Teilleistungen positiv ausfallen und die Mindestanwesenheit erfüllt sein.

Prüfungsstoff

Eigenständige Beiträge zu den Diskussionen in der LV und Präsentationen. Weitere Details zur Leistungsüberprüfung werden im Syllabus geklärt.

Literatur

Genaue Literaturangaben befinden sich im Syllabus, der in der ersten Einheit verteilt und erläutert wird.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 07.11.2025 09:07