Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
230122 UE M4 Wissenssoziologische Diskursanalyse (2025W)
Ausgewählte qualitative Methoden der Datenanalyse
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 22.08.2025 00:01 bis Mi 17.09.2025 23:59
- Abmeldung bis Mi 15.10.2025 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Freitag 10.10. 11:30 - 13:00 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Samstag 13.12. 09:45 - 15:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Freitag 19.12. 09:45 - 14:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Samstag 10.01. 09:45 - 15:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Samstag 17.01. 09:45 - 15:45 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Aktive Teilnahme an der Lehrveranstaltung, Erarbeitung von Analysen im Seminar, Reflexion von Literatur und eigener methodischer Arbeit, Verfassen eines Forschungsberichts-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen, unabhängig von den Gründen.
Eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht darf von den Leiter*innen der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung festgelegt werden.
Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen.
Bei Vorliegen eines solchen Grundes (zB eine längere Erkrankung) kann d* Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden.
Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich zu stellen.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen.
Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert wird (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung eine mündliche Reflexion ("Notenrelevantes Gespräch") der abgegebenen Seminararbeit vorsehen, die erfolgreich zu absolvieren ist.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder auch Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst.
Dies uns weitere Bestimmungen finden sie im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Wenn Sie eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren Sie bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl: Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen" https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Hinweis der SPL Soziologie:
Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit in prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen, unabhängig von den Gründen.
Eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht darf von den Leiter*innen der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung festgelegt werden.
Alle Studierenden, die einen Lehrveranstaltungsplatz erhalten haben, sind zu beurteilen, sofern sie sich nicht zeitgerecht abgemeldet haben oder unverzüglich nach Wegfall des Hindernisses einen wichtigen Grund für die Nichtdurchführung der Abmeldung glaubhaft machen.
Bei Vorliegen eines solchen Grundes (zB eine längere Erkrankung) kann d* Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden.
Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet die Lehrveranstaltungsleitung. Der Antrag auf Abmeldung ist unverzüglich zu stellen.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin in Moodle) zur Anwendung kommen.
Die Verwendung von KI-Tools (z. B. ChatGPT) für die Produktion von Texten ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung ausdrücklich gefordert wird (z. B. für einzelne Arbeitsaufgaben).
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung eine mündliche Reflexion ("Notenrelevantes Gespräch") der abgegebenen Seminararbeit vorsehen, die erfolgreich zu absolvieren ist.
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder auch Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst.
Dies uns weitere Bestimmungen finden sie im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Wenn Sie eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren Sie bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl: Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen" https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderung für die Teilnahme ist die aktive Teilnahme an den Sitzungen (max. 2 Sitzungen dürfen versäumt werden).
Darüber hinaus erfolgt eine positive Bewertung der Lehrveranstaltung auf Basis der folgenden Teilleistungen:
Laufende Forschungsarbeiten (40%)
Schriftlicher Forschungsbericht (60%)
Darüber hinaus erfolgt eine positive Bewertung der Lehrveranstaltung auf Basis der folgenden Teilleistungen:
Laufende Forschungsarbeiten (40%)
Schriftlicher Forschungsbericht (60%)
Prüfungsstoff
Auseinandersetzung mit den theoretischen Grundlagen der WDA (Wissenssoziologie; Diskurstheorie)
Praktische Anwendung, Dokumentation und Reflexion des Analyseprozesses
Praktische Anwendung, Dokumentation und Reflexion des Analyseprozesses
Literatur
Keller, R. (2011) Wissenssoziologische Diskursanalyse - Grundlegung eines Forschungsprogramms. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-531-92058-0Bosancic, S., Keller, R. (2016). Einleitung: Perspektiven wissenssoziologischer Diskursforschung. In: Bosancic, S., Keller, R. (eds) Perspektiven wissenssoziologischer Diskursforschung. Theorie und Praxis der Diskursforschung. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-13610-9_1Keller, R. (2012). Entering discourses: A new agenda for qualitative research and sociology of knowledge. Qualitative Sociology
Review, 8(2), 4675. http://www.qualitativesociologyreview.org/ENG/archive_eng.php.
Review, 8(2), 4675. http://www.qualitativesociologyreview.org/ENG/archive_eng.php.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 27.07.2026 09:27
Speziellen führen die Studierenden selbstständig und in Kleingruppen unter Anleitung Datenanalysen zu eigens gewählten Themenbereichen durch. Sie erwerben dabei vertiefte Kenntnisse und praktische Erfahrungen mit der wissenssoziologischen Diskursanalyse.