Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
230122 UE M4 Hermeneutische Analysen (2026S)
Ausgewählte qualitative Methoden der Datenanalyse
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Eine Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung ist für Studierende des Masterstudiums Soziologie (Version 2024) ausschließlich unter dem Modul M4 möglich.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 02.02.2026 00:01 bis Mi 18.02.2026 23:59
- Abmeldung bis So 15.03.2026 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Beim 29.06.2026 handelt es sich um einen Ersatztermin, falls eine Einheit krankheitsbedingt ausfallen muss.
Update 04.03.2026: Die Einheit am 09.03.2026 beginnt geändert um 15:00 Uhr.- Montag 09.03. 15:00 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 23.03. 13:15 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 20.04. 13:15 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 04.05. 13:15 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 18.05. 13:15 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 01.06. 13:15 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 15.06. 13:15 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
- Montag 29.06. 13:15 - 16:30 Inst. f. Soziologie, Seminarraum 3, Rooseveltplatz 2, 1.Stock
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Dieser Masterkurs vermittelt eine vertiefte Einführung in hermeneutische Verfahren der interpretativen Sozialforschung mit besonderem Fokus auf die Objektive und die Wissenssoziologische Hermeneutik . Ziel des Hermeneutik ist es, menschliche Äußerungen – etwa Gespräche, Texte oder visuelle Materialien – nicht nur in ihrem manifesten Bedeutungsgehalt zu erfassen, sondern latente Sinnstrukturen, Handlungslogiken und Deutungsmuster systematisch zu rekonstruieren.Ausgangspunkt bildet eine Auseinandersetzung mit der allgemeinen Herangehensweise interpretativer Sozialforschung. Dazu gehören die Entwicklung hermeneutischer Fragestellungen, grundlegende Überlegungen zum Forschungsdesign sowie die methodologisch begründete Auswahl und Nutzung geeigneten Datenmaterials. Darauf aufbauend werden die zentralen theoretischen und methodologischen Grundlagen der Objektiven Hermeneutik sowie ausgewählte Bezüge zur wissenssoziologischen Hermeneutik erarbeitet.Im Zentrum des Kurses steht die praktische Anwendung hermeneutischer Analyseverfahren, insbesondere der Sequenzanalyse. Die Studierenden arbeiten intensiv mit empirischem Material aus dem laufenden Forschungsprojekt „Creating Identity out of War and Migration“ (Universität Wien). Eigene Datenerhebungen oder die Produktion von Bildmaterial sind nicht erforderlich; das Seminar stellt kuratiertes Forschungsdatenmaterial zur Verfügung.Die Analyse erfolgt in gemeinsamen Interpretationssitzungen, die einen wesentlichen Bestandteil der Lehrveranstaltung bilden. Dabei wird großer Wert auf die theoretische Reflexion der methodischen Schritte gelegt: Es wird nicht nur erlernt, wie hermeneutisch analysiert wird, sondern auch warum die Methode bestimmte Analyseentscheidungen verlangt und welche erkenntnistheoretischen Annahmen ihr zugrunde liegen.Der Kurs richtet sich an Studierende, die ein vertieftes Verständnis hermeneutischer Methoden erwerben und deren Anwendung kritisch reflektieren möchten. Er fördert sowohl analytische Präzision als auch die Fähigkeit zur theoretisch fundierten Generalisierung empirischer Ergebnisse.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
- Aktive Mitarbeit in der Übung in Form kurzer Präsentationen und Diskussionsbeiträgen
- Eigenständige Lektüre der Pflichtliteratur und ggf. Abgaben von Kurzexzerpten
- Auswertung bereitgestellter Datenmaterialien mittels der erlernten objektiv hermeneutischen Methode
- Verschriftlichung der Analyseergebnisse-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
- Eigenständige Lektüre der Pflichtliteratur und ggf. Abgaben von Kurzexzerpten
- Auswertung bereitgestellter Datenmaterialien mittels der erlernten objektiv hermeneutischen Methode
- Verschriftlichung der Analyseergebnisse-----
Hinweis der SPL Soziologie:
Die Lehrveranstaltungsleitung kann eine Regelung über das Ausmaß der Anwesenheitspflicht festlegen. Für Studierende besteht kein grundsätzliches Recht auf einen festgelegten Anteil erlaubter Abwesenheit, unabhängig von den Gründen. Die Einhaltung der Anwesenheitspflicht ist eine Mindestanforderung für eine positive Beurteilung. Wenn Studierende aus wichtigen Gründen an Lehreinheiten nicht teilnehmen können und/oder wenn krankheitsbedingt Teilleistungen nicht erbracht werden konnten, kann die Lehrveranstaltungsleitung Ersatzleistungen einräumen.
In Hinblick auf An- und Abmeldung zu (bzw. den Abbruch von) prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt § 10 des studienrechtlichen Satzungsteils.
Alle Teilleistungen müssen erbracht werden, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
Führt das Ergebnis der zentralen schriftlichen Teilleistung dazu, dass eine negative Beurteilung der gesamten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung droht, wird eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Die Kriterien sowie eine angemessene Frist für die Verbesserung werdenin der Lehrveranstaltungbekannt gegeben.
Im Zuge der Beurteilung kann eine Plagiatssoftware (Turnitin) zur Anwendung kommen.
Zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis kann die Lehrveranstaltungsleitung ein mündliches Nachfragen zur Plausibilisierung vorsehen. Studierende haben dabei eine Mitwirkungspflicht. Eine erschlichene Leistung (Plagiat, Schummeln etc.) wird auf dem Sammelzeugnis als solche ausgewiesen (Eintragung eines "X") und zählt als Prüfungsantritt.
Die Verwendung von KI-Tools ist nur dann erlaubt, wenn dies von der Lehrveranstaltungsleitung explizit vorgesehen ist. Jede Verwendung von KI ist zu dokumentieren, und die Guidelines der Universität Wien zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in der Lehre sind zu beachten: https://phaidra.univie.ac.at/detail/o:2092606
Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. es wurde etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert, KI missbräuchlich oder undokumentiert verwendet oder die Unterschrift auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als "nicht beurteilt" gewertet und entsprechend erfasst. Diese und weitere Bestimmungen finden sich im studienrechtlichen Satzungsteil: https://satzung.univie.ac.at/studienrecht/.
Studierende, die eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung bereits dreimal negativ absolviert haben und sich für einen vierten Antritt anmelden wollen, kontaktieren bitte die StudienServiceStelle Soziologie während der Anmeldephase (vgl. Zusatzinformation "Dritte Wiederholung bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen": https://soziologie.univie.ac.at/info/pruefungen/#c56313)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
- Aktive Teilnahme, Studierende dürfen 1,5 Einheiten fehlen
- Kurzpräsentation (in der Gruppe)
- Verschriftlichung der Analyseergebnisse (in der Gruppe)
- Mündliche PrüfungBeurteilungsmaßstab
• Präsentation 20 Punkte
• Vorbereitung und Mitarbeit im Seminar 30 Punkte
• Zweimalige Verschriftlichung der Analyseergebnisse je 25 PunkteFür eine positive Beurteilung der Lehrveranstaltung sind 60 Punkte erforderlich und ein Erfüllen aller Teilleistungen.1 (sehr gut) 100-90 Punkte
2 (gut) 89-81 Punkte
3 (befriedigend) 80-71 Punkte
4 (genügend) 70-60 Punkte
5 (nicht genügend) 59-0 PunkteEs besteht Anwesenheitspflicht.
Prüfungsstoff
Alle in der Lehrveranstaltung durchgenommenen Inhalte, insbesondere auch die zur Verfügung gestellten Folien und Pflichtlektüre. Weiterführendes, unterstützendes Material befindet sich auf Moodle.
Literatur
Oevermann, Ulrich. 2002. Klinische Soziologie auf der Basis der Methodologie der objektiven Hermeneutik: Manifest der objektiv hermeneutischen Sozialforschung. Frankfurt a. M.Przyborski, Aglaja, und Monica Wohlrab-Sahr. 2010. Qualitative Sozialforschung: Ein Arbeitsbuch. München: Oldenbourg.Wernet, Andreas. 2006. Einführung in die Interpretationstechnik der Objektiven Hermeneutik. Wiesbaden: VS Verlag.Wernet, Andreas. Einladung zur Objektiven Hermeneutik. Ein Studienbuch für den Einstieg. Opladen: Barbara Budrich.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 24.03.2026 15:07