230152 SE Seminar für DissertantInnen der Wissenschaftsforschung (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 09.02.2016 09:00 bis Mo 22.02.2016 23:59
- Abmeldung bis Mi 20.04.2016 23:59
Details
max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch, Englisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Das Seminar findet in Form einer Sommerschule vom 9.-11. Juni 2016 in Raach am Hochgebirge statt.
- Freitag 18.03. 15:00 - 17:00 Seminarraum STS, NIG Universitätsstraße 7/Stg. II/6. Stock, 1010 Wien (Vorbesprechung)
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In dieser Lehrveranstaltung werden laufende Arbeiten von DissertantInnen im Bereich der Wissenschaftsforschung (Betreuerin ist die LV-Leiterin) präsentiert und diskutiert. Dabei geht es um das Einholen und Formulieren von Feedback durch die TeilnehmerInnen, um das Üben einer kritischen Analyse eines Forschungsvorhabens, um das Erlernen und Üben von Präsentationstechniken, sowie um eine Diskussion neuerer Ansätze in der Wissenschaftsforschung.Das Seminar findet in Form einer Sommerschule vom 9.-11. Juni 2016 in Raach am Hochgebirge statt. Hierzu werden zusätzlich zwei externe KommentatorInnen - anerkannte ausländische ForscherInnen aus dem Bereich der Wissenschaftsforschung - eingeladen. Diese kommentieren die vorgestellten Dissertationsprojekte.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderung für die positive Beurteilung sind:
- Schriftliches Paper, welches 3-4 Wochen vor dem 9. Juni 2016 abzugeben ist (genauer Termin wird noch bekanntgegeben)
- Mündliche Präsentation während der Sommerschule
- Schriftliche Vorbereitung eines Kommentars zu einem Paper eines/r anderen DoktorandIn und vortragen dieses Kommentars (5-10 Minuten) während der Sommerschule
- Aktive Beteiligung an der Diskussion
- Schriftliches Paper, welches 3-4 Wochen vor dem 9. Juni 2016 abzugeben ist (genauer Termin wird noch bekanntgegeben)
- Mündliche Präsentation während der Sommerschule
- Schriftliche Vorbereitung eines Kommentars zu einem Paper eines/r anderen DoktorandIn und vortragen dieses Kommentars (5-10 Minuten) während der Sommerschule
- Aktive Beteiligung an der Diskussion
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Benotung der Lehrveranstaltung erfolgt auf Grundlage der getrennten Bewertung der verschiedenen Aufgaben auf einer Skala von 1-5.Schriftliches Paper: 45 Prozent, individuell bewertet
Mündliche Präsentation: 15 Prozent, individuell bewertet
Vorbereitung eines Kommentars: 20 Prozent, individuell bewertet
Aktive Beteiligung an der Diskussion: 20 Prozent, individuell bewertetJede Teilleistung wird selbstständig bewertet. Anwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Zum Erreichen einer positiven Note muss der gewichtete Durchschnitt der Teilnoten größer oder gleich 4,5 sein.Wichtige Informationen zur Beurteilung
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls der Nichterbringung der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des_der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Vize-Studienprogrammleiter.Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.Anwesenheit
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es dürfen höchstens 4 Stunden versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.
Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des_der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der_dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der_die Studierende ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft der Vize-Studienprogrammleiter.
Mündliche Präsentation: 15 Prozent, individuell bewertet
Vorbereitung eines Kommentars: 20 Prozent, individuell bewertet
Aktive Beteiligung an der Diskussion: 20 Prozent, individuell bewertetJede Teilleistung wird selbstständig bewertet. Anwesenheit, Pünktlichkeit in der Abgabe von Leistungen und die Einhaltung akademischer Standards werden vorausgesetzt, können sich aber im Fall der Nicht-Einhaltung negativ auf die Gesamtnote auswirken. Zum Erreichen einer positiven Note muss der gewichtete Durchschnitt der Teilnoten größer oder gleich 4,5 sein.Wichtige Informationen zur Beurteilung
Wenn nicht explizit anders vermerkt, ist die Erbringung aller Teilleistungen Voraussetzung für eine positive Beurteilung. Werden einzelne verpflichtend vorgesehene Teilleistungen nicht erbracht, gilt die Lehrveranstaltung als abgebrochen. Falls der Nichterbringung der Leistung kein wichtiger und unvorhersehbarer Grund auf Seiten des_der Studierenden zu Grunde liegt, wird die LV negativ beurteilt. Bei Vorliegen eines solchen Grundes (etwa einer längeren Erkrankung) kann der/die Studierende auch nach Ablauf der Frist von der LV abgemeldet werden. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet der Vize-Studienprogrammleiter.Wurde eine Teilleistung erschlichen, d.h. etwa bei einer Prüfung oder einem Test geschummelt, bei einer schriftlichen Arbeit plagiiert oder Unterschriften auf Anwesenheitslisten gefälscht, wird die gesamte Lehrveranstaltung als ‘nicht beurteilt’ gewertet und mit dem Vermerk ‘geschummelt/erschlichen’ in das Notenerfassungssystem eingetragen.Anwesenheit
Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es dürfen höchstens 4 Stunden versäumt werden. Darüber hinausgehende Abwesenheiten können bis zu einer Gesamtsumme von maximal 8 Stunden durch mit der Lehrveranstaltungsleitung zu vereinbarende Zusatzleistungen und/oder Berücksichtigungen in der Note (Punktabzug) ausgeglichen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrveranstaltungsleitung.
Bei Abwesenheiten von mehr als acht Stunden oder falls die Lehrveranstaltungsleitung bei Abwesenheiten über vier Stunden einem Ausgleich nicht zustimmt, kann die Lehrveranstaltung nicht mehr positiv absolviert werden und ist negativ zu beurteilen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist zu gewähren, falls auf Seiten des_der Studierenden ein wesentlicher und unvorhersehbarer Grund für die Nicht-Teilnahme vorliegt. Dieser ist von der_dem Studierenden glaubhaft nachzuweisen. Bei Vorliegen eines solchen Grundes wird der_die Studierende ohne Note vom Kurs abgemeldet. Die Entscheidung darüber trifft der Vize-Studienprogrammleiter.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:39